Bundesfinanzhof bringt Wissenschaft und Richterschaft zusammen: Symposium zu Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten
Der Bundesfinanzhof (BFH) lädt zum 9. Steuerwissenschaftlichen Symposium ein. Die Veranstaltung am 17. März 2026 in München bringt Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz mit Richtern des höchsten deutschen Finanzgerichts zusammen – ein Zeichen für die Bedeutung des Dialogs zwischen Wissenschaft und Rechtsprechung im Steuerrecht.
Kernthema: Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten im Steuerrecht
Im Mittelpunkt der Diskussionen steht in diesem Jahr das Thema „Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten“. Dabei geht es um die Frage, wie weit Steuerpflichtige bei der Gestaltung ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse gehen dürfen, ohne dass ihre Maßnahmen als Missbrauch von Steuergesetzen einzustufen sind.
Konkret werden die Teilnehmer sich mit der Missbrauchsgeneralklausel des § 42 der Abgabenordnung (AO) auseinandersetzen, die durch das Gesetz zur Bekämpfung von Steuervermeidung und Steuerflucht (auch als „Anti-Tax-Avoidance-Directive“ bekannt) weiterentwickelt wurde. Diese Norm gestattet den Finanzbehörden und Gerichten, rechtlich zulässig erscheinende Gestaltungen zu verwerfen, wenn sie hauptsächlich dem Zweck der Steuerersparnis dienen, ohne wirtschaftlich sinnvoll zu sein.
Rechtliche Bezüge und parlamentarische Dimension
Die Missbrauchsgeneralklausel wurde zuletzt durch das Gesetz zur Umsetzung der Anti-Tax-Avoidance-Richtlinie modernisiert. Das Bundesfinanzministerium hat damit europäisches Recht in deutsches Steuerrecht umgesetzt. Zusätzlich diskutiert werden sollen spezialgesetzliche Missbrauchsvermeidungsnormen – etwa im Körperschaftsteuer- oder Umsatzsteuerrecht – sowie die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum unionsrechtlichen Missbrauchsverbot.
Praktische Bedeutung für Steuerzahler
Für Unternehmen und Privatpersonen hat diese Debatte erhebliche Auswirkungen. Wer beispielsweise durch geschickte Strukturierung von Kapitalgesellschaften oder zwischenbetriebliche Leistungsbeziehungen Steuern sparen möchte, muss künftig noch stärker damit rechnen, dass die Finanzbehörden solche Gestaltungen angreifen. Die höchstrichterliche Rechtsprechung des BFH prägt dabei, wie großzügig oder streng die Generalklausel angewendet wird – ein direkter Einfluss auf Millionen von Steuererklärungen.
Ausblick und Gesetzgeberischer Handlungsbedarf
Der regelmäßige Austausch zwischen Wissenschaft und Rechtsprechung hilft, die Balance zwischen Rechtssicherheit und Missbrauchsbekämpfung zu wahren. Sollten sich in den Diskussionen Lücken oder Widersprüche in der geltenden Rechtslage abzeichnen, könnten diese dem Bundestaggesetzgeber als Anlass für Reformen dienen.

































































