Der Bundesfinanzhof (BFH) und die Bundessteuerberaterkammer haben sich am 2. März 2026 zu einem Fachgespräch getroffen, um aktuelle Entwicklungen im Steuer- und Finanzrecht zu erörtern. Das Treffen zwischen BFH-Präsident Dr. Hans-Josef Thesling und einer Delegation unter Leitung von Prof. Dr. Hartmut Schwab zeigt die intensive Zusammenarbeit zwischen Deutschlands oberster Instanz für Steuerfragen und dem Berufsverband der Steuerberater.
Reformdiskussionen zur Finanzgerichtsordnung
Ein zentrales Thema des Austausches waren zu erwartende Änderungen der Finanzgerichtsordnung (FGO). Diese Regelwerk bestimmt die Zuständigkeiten und Verfahrensweisen bei Finanzstreitigkeiten zwischen Bürgern beziehungsweise Unternehmen und den Finanzbehörden. Mögliche Reformen könnten die Effizienz von Steuerprozessen verbessern und das Verfahren für Bürger und Steuerpflichtige transparenter gestalten. Die FGO basiert auf dem Finanzgerichtsbarkeitsgesetz, dessen Änderungen regelmäßig im Bundestag (beispielsweise durch Beschlüsse wie BT-Drs. 20/XXXX-Verfahren) verhandelt werden.
Digitalisierung und künstliche Intelligenz im Fokus
Ein weiterer Schwerpunkt lag auf dem elektronischen Rechtsverkehr und der Nutzung von künstlicher Intelligenz (KI) in Justiz und Steuerbratung. Die Digitalisierung der Finanzgerichtsbarkeit ist ein wichtiges Ziel, um Prozesse zu beschleunigen und den Zugang zu Justiz zu vereinfachen. Gleichzeitig werfen KI-Anwendungen in der richterlichen Praxis und bei der Steuerberatung rechtliche und ethische Fragen auf – etwa zur Transparenz von Algorithmen, zur Haftung und zum Datenschutz nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Bedeutung für Steuerzahler und Steuerberater
Für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen sind diese Entwicklungen unmittelbar relevant. Modernisierte Finanzgerichtsverfahren können zu schnelleren Entscheidungen und besseren Rechtsmitteln führen. Die stärkere Nutzung elektronischer Kommunikation verkürzt Bearbeitungszeiten und reduziert Hürden beim Zugang zur Justiz. Steuerberater wiederum profitieren von klaren Vorgaben zur KI-Nutzung, die Compliance und Mandantenvertrauen stärken.
Legislativer Handlungsbedarf
Gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht insbesondere in drei Bereichen: Erstens sollte die Finanzgerichtsordnung den digitalen Anforderungen moderner Rechtspflege angepasst werden. Zweitens sind rechtliche Rahmenbedingungen für KI-Einsatz notwendig, die Transparenz, Verantwortlichkeit und Datenschutz gewährleisten. Drittens müssen Standards für vertrauenswürdigen elektronischen Rechtsverkehr verbindlich festgelegt werden.
Das regelmäßige Fachgespräch zwischen BFH und Bundessteuerberaterkammer unterstreicht den Willen beider Institutionen, die Steuerrechtspraxis praxisorientiert und zukunftsfest zu gestalten. Der gegenseitige Austausch trägt dazu bei, dass Reformen evidenzbasiert und unter Berücksichtigung der praktischen Anforderungen erfolgen.

































































