- 45 Beitragsjahre berechtigen zu abschlagsfreier Frührente
- Arbeitgeberverbände fordern Abschaffung wegen hoher Kosten
- Empirische Daten zu tatsächlichen Kosten fehlen bisher
Rente für besonders langjährig Versicherte: Kosten-Debatte im Bundestag
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6183 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Rente für besonders langjährig Versicherte wurde 2007 als Ausgleich zur Anhebung der Regelaltersgrenze von 65 auf 67 Jahre eingeführt. 2014 wurde die Altersgrenze für Geburtsjahrgänge vor 1964 gesenkt, sodass diese bereits mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen können. Arbeitgeberverbände kritisieren die Regelung als zu teuer und fordern deren Abschaffung.
- 45 Jahre — Mindestbeitragsjahre für die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte
- 63 Jahre — Frühestes Renteneintrittsalter für vor 1953 geborene Personen
- 13,3 Mrd. Euro — Geschätzte nicht beitragsgedeckte Leistungen für vorzeitige Altersrenten 2023
Im Detail
Die Abschaffung der abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte wird unter anderem von Arbeitgeberverbänden und Wirtschaftsvertretern aktiv vorangetrieben, auch mit Verweis auf die nach ihrer Auffassung hohen Kosten.
— Begründung BT-Drs. 21/6183
Die Rente für besonders langjährig Versicherte steht im Fokus einer politischen Debatte. Die Linke-Fraktion im Bundestag fragt mit einer Kleinen Anfrage vom 1. Juni 2026 (BT-Drs. 21/6183) nach den tatsächlichen Kosten dieser Rentenart. Arbeitgeber und Wirtschaftsvertreter fordern deren Abschaffung mit Verweis auf hohe Kosten. Eine empirische Grundlage für diese Angaben liegt jedoch oft nicht vor.
Was gilt aktuell?
Seit 2007 können Versicherte mit mindestens 45 Beitragsjahren früher abschlagsfrei in Rente gehen. Die Altersgrenze variiert je nach Geburtsjahrgang. Personen, die vor 1953 geboren wurden, haben bereits mit 63 Jahren in die ‚Rente mit 63‘ gehen können. Für spätere Jahrgänge steigt die Altersgrenze schrittweise an. Ab dem Jahrgang 1964 ist erst mit 65 Jahren ein abschlagsfreier Renteneintritt möglich. Diese Regelung ist als Kompensation für die Anhebung der Regelaltersgrenze von 65 auf 67 Jahre eingeführt worden.
Die Deutsche Rentenversicherung beziffert die nicht beitragsgedeckten Leistungen für alle vorzeitigen Altersrenten auf 13,3 Milliarden Euro für das Jahr 2023. Welcher Anteil davon auf die Rente für besonders langjährig Versicherte entfällt, bleibt unklar. Genau diese Aufschlüsselung fordert die Linke-Fraktion in ihrer 15 Fragen umfassenden Anfrage.
Finanzielle Auswirkungen im Mittelpunkt
Die Anfrage behandelt auch die möglichen Folgekosten einer Abschaffung. Die Linke vermutet, dass viele Betroffene dann auf die Rente für langjährig Versicherte mit 63 Jahren ausweichen werden – allerdings mit Abschlägen. Dies kann zu Mehrkosten für die Rentenversicherung führen, da die Betroffenen länger Rente beziehen werden. Die fällt dann aber niedriger aus.
Die Anfrage erkundigt sich auch nach den Charakteristika der Nutzer dieser Rentenart: Wie viele Beitragsmonate haben sie tatsächlich? In welchem Alter haben sie zu arbeiten begonnen, welche Berufe und Qualifikationen weisen sie auf? Diese Daten sollen ein detailliertes Bild der Menschen zeichnen, die von einer möglichen Abschaffung betroffen wären.
Europäischer Vergleich gefordert
Zusätzlich will die Linke-Fraktion wissen, wie andere europäische Länder mit langen Erwerbsbiografien umgehen. Die Frage nach abschlagsfreien Rentenzugängen für Personen, die seit ihrem 20. Lebensjahr erwerbstätig gewesen sind, zielt auf einen internationalen Vergleich der Rentensysteme ab.
Die Bundesregierung hat nun bis zum 22. Juni 2026 Zeit, die umfangreichen Fragen zu beantworten. Die Antwort dürfte Impulse für die weitere Diskussion um die Zukunft der abschlagsfreien Frührente liefern.
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Betroffen sind alle Arbeitnehmer mit langen Erwerbsbiografien, die mindestens 45 Jahre Beiträge zur Rentenversicherung eingezahlt haben. Dies umfasst vor allem Personen, die früh ins Berufsleben eingestiegen sind und kontinuierlich gearbeitet haben.
Die Bundesregierung hat 21 Tage Zeit, um die 15 Fragen der Linke-Fraktion zu beantworten. Die Antwortfrist endet am 22. Juni 2026. Nach der Antwort ist das Verfahren abgeschlossen.
- Rente für besonders langjährig Versicherte
- Abschlagsfreie Altersrente für Personen mit mindestens 45 Beitragsjahren, umgangssprachlich 'Rente mit 63'.
- Abschlagsfreie Rente
- Altersrente ohne Kürzungen bei vorzeitigem Rentenbeginn vor der Regelaltersgrenze.
Wer kann die Rente für besonders langjährig Versicherte nutzen?
Personen, die 45 Jahre Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben und bestimmte Altersgrenzen erreichen.
Ab welchem Alter ist die abschlagsfreie Frührente möglich?
Je nach Geburtsjahrgang zwischen 63 und 65 Jahren – für Jahrgänge ab 1964 erst mit 65 Jahren.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6183 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































