- Medien berichten über Anhörungen mit Taliban-Vertretern
- BAMF-Räume für Identifizierung afghanischer Staatsangehöriger genutzt
- Linke fragt nach rechtlichen Grundlagen der Kooperation
Afghanistan-Abschiebungen: Fraktion fragt nach Taliban-Kontakt
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6194 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Nach Medienberichten haben sich die Kontakte zwischen deutschen Behörden und Taliban-Vertretern intensiviert. Das ZDF Magazin Royale berichtete über Anhörungen in BAMF-Räumen, bei denen Taliban-Vertreter afghanische Staatsangehörige identifizieren sollten. Deutschland erkennt das Taliban-Regime offiziell nicht an, führt aber ‚technische Kontakte‘ für Abschiebungen. Die EU plant ebenfalls Gespräche mit Taliban-Vertretern über Rückführungen.
Im Detail
Die Bundesregierung betrachtet die Botschaft in Berlin und das Generalkonsulat in Bonn nach eigener Aussage nach wie vor als Vertretungen der Islamischen Republik Afghanistan.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/6194
Die Linke-Fraktion im Bundestag will von der Bundesregierung Details zur Zusammenarbeit mit Taliban-Vertretern bei Afghanistan-Abschiebungen erfahren. Eine am 2. Juni 2026 eingereichte Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/6194) bezieht sich auf Medienberichte über Anhörungen in Räumen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Medienberichte über Taliban-Kontakte
Deutsche Behörden haben nach Recherchen des ZDF Magazin Royale und anderer Medien die Zusammenarbeit mit Taliban-Vertretern intensiviert. Anhörungen fanden demnach sowohl in der BAMF-Außenstelle in Bonn statt. Auch am Berliner Flughafen BER wurden solche Termine abgehalten, bei denen Taliban-Vertreter afghanische Staatsangehörige zum Zweck der Ausstellung von Reisedokumenten identifiziert haben. Die Bundespolizei hat die Leitung innegehabt, während das Auswärtige Amt nicht beteiligt gewesen ist.
Am 17. April 2026 dokumentierte ein ZDF-Team einen solchen Termin in Bonn filmisch. Mehr als ein Dutzend Polizei- und Justizfahrzeuge aus mehreren Bundesländern sind auf den Aufnahmen zu sehen, mit denen afghanische Staatsangehörige zu der Vorführung gebracht worden sind. Der Taliban-Vertreter S. H. war bei der Anhörung anwesend. Er konnte im Juli 2025 als Konsularbeamter nach Deutschland einreisen.
Deutschland erkennt das Taliban-Regime nicht an, unterhält aber ‚technische Kontakte‘ für praktische Angelegenheiten wie Abschiebungen.
Unterschiedliche Behörden-Darstellung
Die afghanischen Vertretungen in Berlin und Bonn betrachtet die Bundesregierung offiziell weiterhin als Einrichtungen der vormaligen Islamischen Republik Afghanistan. Das Auswärtige Amt geht davon aus, dass die vor der Taliban-Machtübernahme entsandten Diplomaten verantwortlich sind. Die Taliban haben nach NDR-Recherchen in den Vertretungen jedoch faktisch die Leitung übernommen. Bereits seit längerer Zeit befolgt das Konsulat in München Anweisungen der Taliban.
Was gilt aktuell?
Keine offiziellen diplomatischen Beziehungen führt Deutschland zu den Taliban. Abschiebungen nach Afghanistan sind seit deren Machtübernahme im August 2021 deutlich schwieriger geworden. Von ‚technischen Kontakten‘ zu praktischen Fragen wie Rückführungen spricht die Bundesregierung. Eine Anerkennung des Taliban-Regimes ist damit ausdrücklich nicht verbunden.
Einwände gegen das Verfahren
Nicht nur Straftäter werden zu den Anhörungen vorgeladen, sondern auch alleinstehende Männer ohne Straftaten, so die Linke. Vorladungen erhalten auch Personen mit bereits gültigen afghanischen Papieren. Ein Hamburger Rechtsanwalt verwies auf den hohen zeitlichen Druck bei der Organisation der Vorführungen. Dies erschwert die anwaltliche Beratung.
Details zu Abschiebungszahlen, beteiligte Fluggesellschaften und Kosten der Verfahren umfassen die 15 Fragen der Anfrage. Ebenso die genaue Rolle der Taliban-Vertreter. Besonders interessiert sich die Linke für die rechtlichen Grundlagen der Kooperation und mögliche Gebühren, die an afghanische Vertreter gezahlt werden.
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Betroffen sind afghanische Staatsangehörige in Deutschland, die von Abschiebung bedroht sind. Dies umfasst sowohl Straftäter als auch alleinstehende Männer ohne Straftaten. Auch Personen mit gültigen Papieren sollen vorgeladen worden sein.
Die Anfrage wurde am 2. Juni 2026 eingereicht. Die Bundesregierung muss innerhalb von 21 Tagen, bis zum 23. Juni 2026, antworten. Die Antwort wird Details zu den Abschiebungsverfahren und der Rolle von Taliban-Vertretern klären.
- BAMF
- Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist die zentrale deutsche Behörde für Asylverfahren und Migrationsfragen.
- Taliban
- Islamistische Bewegung, die seit August 2021 wieder die Macht in Afghanistan innehat, aber international nicht anerkannt wird.
Was werfen die Medienberichte der Bundesregierung vor?
Laut ZDF Magazin Royale sollen in BAMF-Räumen Anhörungen mit Taliban-Vertretern stattgefunden haben, um afghanische Staatsangehörige für Abschiebungen zu identifizieren.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6194 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































