- 87 Abschiebungen nach Afghanistan von Januar bis 19. Juni 2026
- Drei Charterflüge ab Leipzig/Halle kosteten zusammen über 1,06 Mio. Euro
- Bundesregierung verweigert Auskunft zu Taliban-Gesprächen im BAMF
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6802 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Recherchen des ZDF Magazin Royale und des NDR aus dem Frühjahr 2026 haben gezeigt, dass die Bundespolizei Afghanen zur Identitätsfeststellung Taliban-Vertretern in Räumen des BAMF und am Flughafen BER vorführt. Am 17. April 2026 dokumentierte ein ZDF-Team einen solchen Vorführungstermin in der Bonner BAMF-Außenstelle filmisch. Seit dem ersten Sammelcharterflug nach Afghanistan im August 2021 hat die Bundesregierung die Abschiebungen schrittweise intensiviert; der Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung sieht Abschiebungen nach Afghanistan ausdrücklich vor, mit initialem Fokus auf Straftäter.
- 87 Abschiebungen — vom 1. Januar bis 19. Juni 2026 nach Afghanistan, per Linienfluege und Sammelcharter.
- 3 Sammelcharter — am 26. Februar (20 Personen), 28. April (26 Personen) und 16. Juni 2026 (32 Personen), alle ab Flughafen Leipzig/Halle.
- 366.080 / 335.080 / 359.080 Euro — Fluggerätekosten der drei Charterflüge; keine Kostenerstattung durch Frontex.
- 89 Personen — seit November 2025 nach Afghanistan zurückgeführt, die zuvor durch afghanische Auslandsvertretungen identifiziert wurden.
- 11.065,67 Euro — bisher im Jahr 2026 angefallene Reisekosten der Bundespolizei im Rahmen der Anhörungen (2025: 781,63 Euro).
Im Detail
Aus derartigen Kontakten auf technischer Ebene folgt keine politische Anerkennung der Taliban als rechtmäßige Regierung Afghanistans.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/6802, Antwort zu Frage 15
Seit Jahresbeginn 2026 hat Deutschland 87 Afghanen abgeschoben — mehr als die Hälfte davon in nur drei koordinierten Sammelcharters. Laut BT-Drs. 21/6802, der Antwort der Bundesregierung vom 1. Juli 2026 auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke, erfolgte die letzte Charteraktion am 16. Juni 2026 mit 32 Personen an Bord. Die Flugzeugkosten für die drei Charterflüge beliefen sich allein auf über 1,06 Millionen Euro; Frontex erstattete keinen Cent davon.
Abschiebungen nach Afghanistan: Ablauf und Zahlen
Alle drei Sammelcharter starteten am Flughafen Leipzig/Halle, mit 57, 68 und 92 Begleitbeamten aus den beteiligten Bundesländern und der Bundespolizei. Insgesamt 15 Länder nahmen an den Anhörungen und Abschiebungen teil — von Baden-Württemberg über Bayern, NRW bis Thüringen. Per Linienflug wurden im gleichen Zeitraum zehn weitere Personen einzeln abgeschoben. Für begleitete Linienflüge setzt die Bundespolizei auf Basis eines Vertrags mit einem türkischen Unternehmen private Sicherheitsbegleiter ein, die die abzuschiebende Person von Abflug bis Zielflughafen begleiten können. Bei Charterflügen sind keine privaten Sicherheitsbegleiter im Einsatz.
Taliban-Vertreter bei BAMF-Anhörungen
Kernstück der Anfrage ist die Frage nach der Zusammenarbeit mit den Taliban. Die Bundesregierung bestätigt: Bei allen bislang durchgeführten Anhörungen zur Passersatzpapierbeschaffung war jeweils ein Vertreter der De-facto-Regierung Afghanistans zugegen. Diese Anhörungen fanden in Räumen der BAMF-Außenstelle Bonn und am Berliner Flughafen BER statt. Das ZDF Magazin Royale hatte einen solchen Termin am 17. April 2026 filmisch dokumentiert. Wer genau bei welchen Terminen anwesend war, beantwortet die Bundesregierung nicht — sie beruft sich dabei auf das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sowie auf den Datenschutz Dritter und argumentiert, die Nennung von Namen könne Botschaftsmitarbeiter persönlichen Gefahren aussetzen.
Seit November 2025 wurden auf diesem Wege 89 Personen nach Afghanistan zurückgeführt, die zuvor durch die Auslandsvertretungen Afghanistans identifiziert wurden.
Staatswohl gegen parlamentarisches Informationsrecht
Ein beachtlicher Teil der Anfrage bleibt unbeantwortet. Die Bundesregierung verweigert Auskunft darüber, wie viele Afghanen bei den Anhörungen vorgeführt wurden, wie die Erfolgsquote bei der Dokumentenausstellung ist, und was in den rund zweieinhalb Stunden geschah, die die Limousine des afghanischen Generalkonsulats am 17. April 2026 nach Abfahrt der Gefangenentransporter noch in der BAMF-Außenstelle verbrachte. Zu dieser letzten Frage erklärt die Bundesregierung, die Information könne selbst in eingestufter Form nicht ans Parlament weitergegeben werden, da bereits die VS-eingestufte Übermittlung bei den Auslandsvertretungen Misstrauen begründen könne. Das parlamentarische Informationsinteresse müsse in diesem Fall gegenüber dem Staatswohl zurückstehen.
Welche Fluggesellschaften die Abschiebungsflüge durchführen, ist ebenfalls als Verschlusssache eingestuft und nur im Parlamentssekretariat des Bundestages einsehbar. Die Bundesregierung begründet dies damit, dass eine öffentliche Nennung die Fluggesellschaft öffentlicher Kritik aussetzen und sie für Abschiebungsflüge unverfügbar machen könnte.
Technische Kontakte — keine politische Anerkennung
Auf die Frage, ob die intensivierten Kontakte zur De-facto-Regierung Afghanistans über „technische Kontakte“ hinausgehen, antwortet die Bundesregierung klar: Der Koalitionsvertrag sehe Abschiebungen nach Afghanistan vor, und für deren operative Vorbereitung sei Kontakt auf technisch-operativer Ebene notwendig. Deutschland unterhält zudem seit Längerem ein Verbindungsbüro für Afghanistan. Aus diesen Kontakten folge keine politische Anerkennung der Taliban als rechtmäßige Regierung, betont die Bundesregierung ausdrücklich. Die Afghan-Botschaft in Berlin und das Generalkonsulat in Bonn betrachtet das Auswärtige Amt formell weiterhin als Vertretungen der Islamischen Republik Afghanistan — mangels offizieller Mitteilung einer Übernahme durch Taliban-Vertreter. Laut NDR-Recherchen haben die Taliban in Berlin und Bonn jedoch faktisch bereits die Leitung übernommen.
Fragen zu Fristsetzungen bei Anhörungen, zum Handgeld für Abgeschobene und zur Auswahl zwischen Charter- und Linienflügen verweist die Bundesregierung an die zuständigen Bundesländer, da der Vollzug des Aufenthaltsrechts Ländersache ist.
Die Gesamtreisekosten der Bundespolizei im Zusammenhang mit den Anhörungen beliefen sich 2025 auf 781,63 Euro und 2026 bisher auf 11.065,67 Euro — soweit bereits abgerechnet. An die De-facto-Regierung Afghanistans werden laut Bundesregierung keine Gelder für die Anhörungen gezahlt.
Mehr zu aktuellen Debatten rund um Asyl und Migration im Überblick der Bundestags-Drucksachen vom 12. Juli 2026 sowie zu anderen kontroversen außenpolitischen Themen in der Analyse zur Rechtslage in Südafrika.
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Unmittelbar betroffen sind afghanische Staatsangehörige in Deutschland, die als ausreisepflichtig gelten — darunter laut Drucksache nicht nur Straftäter, sondern auch alleinstehende Männer ohne Vorstrafen. Mittelbar betroffen sind alle 15 am Verfahren beteiligten Bundesländer sowie die Bundespolizei als koordinierende Bundesbehörde.
Die Bundesregierung weicht bei mehreren zentralen Fragen aus: Die Namen der beteiligten Taliban-Vertreter nennt sie nicht, die Erfolgsquote bei Dokumentenausstellungen und den Verlauf der Gespräche nach den Anhörungen vom 17. April 2026 beantwortet sie explizit nicht — auch nicht in eingestufter Form. Fragen zur Fristsetzung und zu Handgeld verweist sie an die Bundesländer. Konkrete Zahlen zu Anhörungsterminen und -kapazitäten sind als VS-Nur für den Dienstgebrauch eingestuft.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 01.07.2026) Taliban in Behörden: Linke hakt nach geheimen Treffen nach →
- De-facto-Regierung
- Begriff für eine Regierung, die ein Staatsgebiet tatsächlich kontrolliert, aber von anderen Staaten nicht formal anerkannt wird — hier verwendet für die Taliban-Führung in Afghanistan.
- Passersatzpapier
- Ein von einer Auslandsvertretung ausgestelltes Ersatzdokument, das als Reisedokument für die Abschiebung gilt, wenn kein gültiger Pass vorhanden ist.
- VS-Nur für den Dienstgebrauch
- Niedrigste Geheimhaltungsstufe in Deutschland; Dokumente dürfen nur an befugte Stellen weitergegeben werden und sind nicht für die Öffentlichkeit bestimmt.
Wie viele Menschen wurden 2026 nach Afghanistan abgeschoben?
Vom 1. Januar bis 19. Juni 2026 wurden laut Bundesregierung insgesamt 87 Personen nach Afghanistan abgeschoben — per Linienflügen und drei Sammelchartern.
Warum arbeitet Deutschland mit den Taliban zusammen?
Die Bundespolizei kooperiert mit Vertretern der De-facto-Regierung Afghanistans ausschließlich auf technisch-operativer Ebene, um Passersatzpapiere für Abschiebungen zu beschaffen. Laut Bundesregierung folgt daraus keine politische Anerkennung der Taliban.
Welche Bundesländer beteiligten sich an den Abschiebungen?
An den Anhörungen und Charterflügen beteiligten sich 15 Bundesländer, darunter Bayern, Baden-Württemberg, NRW, Hessen und Berlin — lediglich Bremen fehlte.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6802 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































