- Bundesregierung hatte zuletzt bis zu 45 Beauftragte gleichzeitig
- 19 Fragen zu Kosten, Reisen und Nutzen des Antiziganismus-Beauftragten
- Antwortfrist der Bundesregierung läuft 21 Tage ab Einreichung
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6545 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Amt des Beauftragten der Bundesregierung gegen Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma wurde eingerichtet, um Diskriminierung der Sinti und Roma in Deutschland strukturell zu bekämpfen. Die Zahl der Bundesbeauftragten insgesamt ist laut der in BT-Drs. 21/6545 zitierten Antwort auf BT-Drs. 21/2361 seit den Jahren 2000 bis 2002 (damals 19) deutlich gestiegen: 2021 waren es 39, 2022 bereits 35, 2023 wieder 42, 2024 sogar 45 und zum 1. Januar 2025 noch 43. Nach der aktuellen offiziellen Liste des Bundesinnenministeriums sind es Stand Juli 2025 nur noch 27 Beauftragte.
- 27 — Beauftragte, Koordinatoren und Sonderbeauftragte der Bundesregierung laut BMI-Liste Stand Juli 2025
- 45 — Beauftragte zum Höchststand im Jahr 2024, mehr als doppelt so viele wie 2000 bis 2002
- 19 — Fragen umfasst die Anfrage, von Planstellen über Dienstreisen bis zu messbaren Ergebnissen
- 2000–2002 — Ausgangszahl der Beauftragten lag damals bei 19, heute mehr als doppelt so hoch
Im Detail
Es stellt sich den Fragestellern die Frage, welchen konkreten Mehrwert diese zusätzlichen Regierungsstrukturen gegenüber den bestehenden Zuständigkeiten der Bundesministerien und nachgeordneten Behörden tatsächlich leisten.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/6545, AfD-Fraktion
Der Beauftragte der Bundesregierung gegen Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma in Deutschland steht im Mittelpunkt einer parlamentarischen Kontrolle: Die AfD-Fraktion hat am 18. Juni 2026 die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/6545 eingereicht und darin 19 detaillierte Fragen zur Bilanz des ersten Jahres der laufenden Legislaturperiode gestellt. Im Zentrum stehen Kosten, Personalausstattung, Aktivitäten und der nachweisbare Nutzen des Amtes.
Antiziganismus-Beauftragter: Was wird gefragt?
Die Anfrage umfasst ein breites Spektrum an Kontrollfragen. Zunächst erkundigt sich die Fraktion nach den Planstellen und Besoldungsgruppen des Beauftragten sowie danach, wie viele Stellen tatsächlich besetzt sind. Weiter wird nach der Vergabe externer Dienstleistungsaufträge gefragt — inklusive der jeweiligen finanziellen Volumina. Zusätzlich thematisiert die Anfrage Treffen mit Vertretern der Bundesministerien, Landesregierungen, internationaler Organisationen sowie mit Lobbyorganisationen und Nichtregierungsorganisationen.
Besonderes Augenmerk legt die Anfrage auf Dienstreisen: Gefragt wird sowohl nach inländischen als auch ausländischen Reisen, den jeweiligen Kosten, Delegationsgrößen und etwaigen externen Begleitpersonen. Hinzu kommen Fragen zu Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit, zur Nutzung sozialer Medien sowie zu Reichweiten und Interaktionskennzahlen.
Kosten und messbarer Nutzen im Fokus
Über die bloße Kostentransparenz hinaus zielt die Anfrage auf eine inhaltliche Erfolgsbilanz ab. Die Fragesteller wollen wissen, welche konkreten Maßnahmen und Projekte der Beauftragte angestoßen oder umgesetzt hat, ob er Gesetzesvorhaben begleitet hat und welche Strategiepapiere oder Berichte entstanden sind. Die Bundesregierung soll außerdem darlegen, welche Ziele aus dem Koalitionsvertrag der Beauftragte verfolgt und ob diese bereits erreicht wurden.
Darüber hinaus fragt die AfD-Fraktion nach den Kriterien, anhand derer die Bundesregierung die Wirksamkeit der Beauftragten-Tätigkeit bewertet, und ob eine unabhängige Evaluation geplant ist. Schließlich soll die Regierung angeben, welche messbaren Erfolge sie selbst als wesentliche Ergebnisse des ersten Jahres betrachtet.
Was gilt aktuell?
Das Amt des Antiziganismus-Beauftragten ist Teil einer langen Reihe von Bundesbeauftragten, deren Gesamtzahl seit der Jahrtausendwende stark gestiegen ist: In den Jahren 2000 bis 2002 gab es laut der in der Drucksache zitierten früheren Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 21/2361) insgesamt 19 Beauftragte, Koordinatoren und Sonderbeauftragte. Bis 2024 stieg diese Zahl auf 45. Laut der aktuellen offiziellen Liste des Bundesinnenministeriums sind es Stand Juli 2025 noch 27. Die Beauftragten werden auf Grundlage von § 21 Absatz 3 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) eingesetzt. Ähnliche parlamentarische Kontrollmechanismen sind auch bei anderen Beauftragten zu beobachten, wie etwa bei der externen Beratung im Justizministerium, wo ebenfalls Fragen zur Erfolgskontrolle aufgeworfen wurden.
Das Amt des Antiziganismus-Beauftragten soll laut seiner Aufgabenbeschreibung Diskriminierung von Sinti und Roma in Deutschland bekämpfen, ressortübergreifend koordinieren und als Ansprechpartner für Verbände und die betroffene Gemeinschaft fungieren. Sinti und Roma gelten als eine der am stärksten diskriminierten Minderheiten in Europa. Ob und inwieweit diese strukturelle Aufgabe durch einen Beauftragten wirksamer erfüllt werden kann als durch bestehende Ministeriumsstrukturen, ist die politisch umstrittene Frage hinter der Anfrage.
Die Frage nach dem Nutzen von Bundesbeauftragten ist kein neues Thema im deutschen Parlamentarismus. Vergleichbar ist etwa die Debatte um Transparenz und Kontrolle bei anderen ressortübergreifenden Koordinationsstellen, wie dem Bereich Paralleljustiz, wo die Bundesregierung ebenfalls auf fehlende einheitliche Erhebungsstrukturen hingewiesen hat.
Die Bundesregierung hat nun bis zum 9. Juli 2026 Zeit, die 19 Fragen der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/6545 zu beantworten. Die Antwort wird als eigene Drucksache veröffentlicht und dürfte Aufschluss darüber geben, wie das Amt seine Ressourcen im ersten Legislaturjahr eingesetzt hat.
Weiterlesen:
- Externe Beratung im Justizministerium: Erfolgskontrolle lückenhaft
- Paralleljustiz in Deutschland: Kein bundesweites Lagebild
Betroffen von der parlamentarischen Kontrolle sind in erster Linie die Steuerzahler, die das Amt finanzieren, sowie die Gemeinschaft der Sinti und Roma in Deutschland, für deren Schutz der Beauftragte tätig ist. Mittelbar berührt die Anfrage alle Bundesministerien, mit denen der Beauftragte laut Drucksache kooperiert.
Die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/6545 wurde am 18. Juni 2026 eingereicht. Die Bundesregierung hat nun 21 Tage Zeit zu antworten; die gesetzliche Antwortfrist läuft bis zum 9. Juli 2026. Nach Eingang der Antwort wird diese als eigene Drucksache veröffentlicht.
- Antiziganismus
- Antiziganismus bezeichnet Vorurteile, Diskriminierung und Feindseligkeit gegenüber Sinti, Roma und anderen als 'Zigeuner' stigmatisierten Gruppen — eine Form des Rassismus mit langer historischer Tradition in Europa.
- Bundesbeauftragter
- Ein von der Bundesregierung eingesetzter Sonderbeauftragter ist eine Person, die für ein bestimmtes Themengebiet ressortübergreifend koordiniert und berät, ohne eigene Gesetzgebungskompetenz zu besitzen.
- Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO)
- Die GGO regelt die interne Organisation und Arbeitsweise der Bundesministerien; § 21 Absatz 3 GGO legt die rechtliche Grundlage für die Einsetzung von Beauftragten fest.
Wer ist der Beauftragte gegen Antiziganismus?
Der Beauftragte der Bundesregierung gegen Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma ist ein von der Bundesregierung eingesetzter Sonderbeauftragter, der Diskriminierung von Sinti und Roma bekämpfen und ihre gesellschaftliche Teilhabe fördern soll.
Wie viele Bundesbeauftragte gibt es derzeit?
Laut der in der Drucksache zitierten offiziellen Liste des Bundesinnenministeriums waren es Stand Juli 2025 insgesamt 27 Beauftragte, Koordinatoren und Sonderbeauftragte der Bundesregierung.
Wann muss die Bundesregierung die Anfrage beantworten?
Die gesetzliche Antwortfrist für Kleine Anfragen beträgt 21 Tage ab Einreichung, also bis zum 9. Juli 2026.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6545 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
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