Bundessozialgericht entscheidet über freiwillige Rentenbeiträge und Grundrente
Das Bundessozialgericht (BSG) wird am 5. Juni 2025 eine grundsätzliche Frage zur Grundrente klären: Können Versicherte durch die Zahlung freiwilliger Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung Anspruch auf die Grundrente erwerben? Diese Entscheidung betrifft potenziell Tausende von Bürgern und hat erhebliche Auswirkungen auf die Auslegung des Grundrentengesetzes.
Hintergrund und Bedeutung des Verfahrens
Die Grundrente wurde mit dem Grundrentengesetz eingeführt und regelt einen Rentenzuschlag für langjährig Versicherte mit niedrigem Renteneinkommen. Das Gesetz basiert auf dem Gedanken, dass Menschen, die über Jahrzehnte in die Rentenversicherung eingezahlt haben, im Alter nicht auf Grundsicherung angewiesen sein sollten. Das Verfahren unter dem Aktenzeichen B 5 R 3/24 R behandelt die Frage, ob auch freiwillige Beiträge als Versicherungszeiten für die Grundrente anerkannt werden – oder ob nur reguläre Pflichtbeiträge zählen.
Rechtlicher Rahmen
Die Grundrente ist im Grundrentengesetz vom 19. August 2020 (verabschiedet durch den Bundestag) geregelt. Die zentralen Regelungen finden sich in § 76g des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI). Nach der bisherigen Auslegung werden für die Grundrente in erster Linie Zeiten mit Rentenbeiträgen berücksichtigt – die genaue Definition dieser Versicherungszeiten ist aber Gegenstand dieser Entscheidung. Das BSG muss klären, wie die Vorschriften auszulegen sind und ob der Gesetzgeber möglicherweise präzisierungsbedürftige Regelungen geschaffen hat.
Praktische Auswirkungen für Bürger
Sollte das BSG entscheiden, dass freiwillige Beiträge berücksichtigt werden, könnte dies insbesondere für Selbstständige und Freiberufler relevant sein, die optional in die Rentenversicherung einzahlen. Sie könnten künftig leichter die Voraussetzungen für die Grundrente erfüllen. Umgekehrt könnte eine ablehnende Entscheidung bedeuten, dass freiwillig Versicherte diese Leistung nicht in Anspruch nehmen können – unabhängig davon, wie lange und wie viel sie eingezahlt haben.
Gesetzgeberischer Handlungsbedarf
Unabhängig vom Ausgang der Entscheidung: Das Urteil könnte offenbaren, dass das Grundrentengesetz in diesem Punkt einer Klarstellung bedarf. Der Gesetzgeber sollte erwägen, die Definition der anrechenbaren Versicherungszeiten präziser zu formulieren, um künftig Rechtsunsicherheit zu vermeiden und das Ziel der Grundrente – Altersarmut von Langzeitversicherten zu bekämpfen – konsistent umzusetzen.
Die Entscheidung wird im Jacob-Grimm-Saal des Bundessozialgerichts am 5. Juni 2025 ab 14.15 Uhr verkündet.

































































