Bundesregierung verteidigt hohen Papierverbrauch trotz Klimaziel
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/5691 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Bereits 2019 hatte die FDP in einer Kleinen Anfrage massive Datenlücken beim Papierverbrauch der Bundesbehörden aufgedeckt. Das Bundes-Klimaschutzgesetz verpflichtet die Bundesverwaltung zur Klimaneutralität bis 2030. Die AfD sieht einen Widerspruch zwischen Klimazielen und mangelnder Datenerfassung beim eigenen Ressourcenverbrauch.
Die Bundesregierung hat am 29. April 2026 auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion zum Papierverbrauch von Bundesbehörden geantwortet (BT-Drs. 21/5691). Die Fraktion hatte einen möglichen Widerspruch zwischen Klimazielen und tatsächlichem Papierverbrauch der Verwaltung kritisiert.
Die Regierung räumt erneut ein, dass der Papierverbrauch nicht systematisch erfasst wird. Die Daten sind „nicht elektronisch auswertbar“. Es besteht „weder eine rechtliche Verpflichtung noch ist es im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar“, entsprechende Daten vollständig zu erfassen, heißt es in der Antwort.
Datenlücken bestehen weiter
Bereits 2019 hatte eine FDP-Anfrage massive Datenlücken beim Papierverbrauch der Bundesbehörden offengelegt. Dies ist bemerkenswert, da die Bundesverwaltung sich selbst zur Klimaneutralität bis 2030 verpflichtet hat. Die aktuelle AfD-Anfrage zeigt: Die Situation hat sich kaum verbessert. Auf die meisten Detailfragen antwortet die Regierung ausweichend. Eine Beantwortung ist „nicht möglich“. Oder würde „derart umfangreiche Abfragen“ erfordern, dass die Antwortfrist nicht eingehalten werden könnte.
Nach Angaben der Regierung beschafften Bundesbehörden 2023 rund 766 Millionen DIN A4-Blätter. Diese erzeugten etwa 3.142 Tonnen CO2-Äquivalente – das entspricht nur 0,3 Prozent der gesamten Klimabilanz der Bundesverwaltung. Die Regierung sieht daher den Papierverbrauch als „nur geringen Einflussfaktor“ für die angestrebte Klimaneutralität bis 2030. Hintergrund ist, dass andere Bereiche wie Energie und Mobilität deutlich stärker zu Buche schlagen.
Die Bundesregierung weiß nicht genau, wie viel Papier ihre rund 950 Behörden und Einrichtungen verbrauchen – obwohl sie sich selbst zur Klimaneutralität bis 2030 verpflichtet hat.
Bei den Druckkosten für Öffentlichkeitsarbeit zeigt sich ein deutlicher Rückgang. Von 2,87 Millionen Euro (2015) auf 1,56 Millionen Euro (2024). Gleichzeitig sank die Gesamtauflage von knapp 10 Millionen auf gut 3 Millionen Druckexemplare – ein drastischer Einschnitt.
E-Akte in allen Ministerien eingeführt
Bei der Digitalisierung meldet die Regierung Fortschritte: Die elektronische Aktenführung ist in allen Bundesministerien eingeführt. Das E-Government-Gesetz verpflichtet Bundesbehörden grundsätzlich zur elektronischen Aktenführung. Nur im neuen Digitalministerium läuft derzeit eine „neuerliche Implementierungsphase“. Grund sind die Umressortierung von Aktenbeständen aus fünf Ministerien.
Betroffen sind alle Bundesbehörden von Ministerien bis zu nachgeordneten Behörden sowie indirekt alle Bürger, die von der Klimapolitik der Regierung betroffen sind. Die Regierung fordert von Bürgern und Wirtschaft Verzicht, erfasst aber ihren eigenen Verbrauch nicht vollständig.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 29.04.2026) Papierverbrauch Bundesbehörden: AfD fordert Transparenz zu Klimazielen →
- E-Government-Gesetz
- Bundesgesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung und digitalen Kommunikation zwischen Behörden
- Bundes-Klimaschutzgesetz
- Gesetz das u.a. vorsieht, die Bundesverwaltung bis 2030 klimaneutral zu organisieren
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/5691 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































