Bericht vorgelegt
Regierung legt Bericht über Nahverkehrsfinanzierung für 2019 vor
Hintergrund
Das Regionalisierungsgesetz verpflichtet die Länder, dem Bund jährlich bis zum 30. September Rechenschaft über die Verwendung der Regionalisierungsmittel abzulegen. Diese Mittel unterstützen den öffentlichen Personennahverkehr in Deutschland. Für 2019 wurde ein überarbeiteter Leitfaden zur einheitlichen Berichterstattung eingeführt.
Die Bundesregierung legte dem Bundestag am 30. April 2026 den Bericht zur Verwendung der Regionalisierungsmittel durch die Länder für das Jahr 2019 vor (BT-Drs. 21/5700). Der Bericht dokumentiert, wie die 8,65 Milliarden Euro Bundesmittel für den öffentlichen Nahverkehr eingesetzt worden sind.
Mittelverteilung und Verwendung
Die Länder haben 2019 insgesamt 8,65 Milliarden Euro Regionalisierungsmittel erhalten. Davon sind 8,44 Milliarden Euro ausgegeben worden – ein Anstieg um 7,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Der Großteil floss mit 6,34 Milliarden Euro in SPNV-Leistungsbestellungen. Dies entspricht 75,2 Prozent der Ausgaben. Diese Mittel finanzieren S-Bahnen, Regionalbahnen und Regional-Express-Züge.
Bemerkenswert ist der starke Anstieg der Infrastrukturinvestitionen im Schienenbereich: Diese sind um 262 Millionen Euro auf 620 Millionen Euro gestiegen. Hintergrund ist die verstärkte Modernisierung des Schienennetzes. Der ÖPNV-spezifische Bereich hat hingegen nur vier Prozent der Gesamtausgaben ausgemacht.
Die noch nicht ausgegebenen 4,89 Milliarden Euro werden als Rücklagen für künftige Investitionen und vertragliche Verpflichtungen benötigt.
Prüfung und Bewertung
Der Bundesrechnungshof hat die Verwendungsnachweise geprüft und auf verschiedene Probleme hingewiesen. Dazu zählten fehlende Angaben zu nicht verausgabten Mitteln bei Aufgabenträgern sowie Schwierigkeiten bei länderübergreifenden Verkehren. Das Bundesverkehrsministerium forderte daraufhin die Länder zur Überarbeitung der Nachweise auf.
Die Bundesregierung bewertet die Verwendung der Regionalisierungsmittel als zweckentsprechend. Neun von 16 Ländern haben ihre Verwendungsnachweise fristgerecht eingereicht. Dies ist bemerkenswert, da erst im August 2021 alle Nachweise vollständig vorgelegen haben.
Betroffen sind alle 16 Bundesländer als Empfänger der Regionalisierungsmittel sowie Verkehrsunternehmen und Fahrgäste des öffentlichen Nahverkehrs. Die Mittel kommen letztendlich den Bürgern zugute, die den ÖPNV nutzen.
Der Bericht wurde dem Bundestag zugeleitet und wird anschließend veröffentlicht. Die nächste Berichterstattung erfolgt für das Jahr 2020. Der Bundesrechnungshof prüft die Verwendungsnachweise auf Korrekturbedarf.
- Regionalisierungsmittel
- Bundesmittel zur Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs, die nach dem Regionalisierungsgesetz an die Länder weitergegeben werden.
- SPNV
- Schienenpersonennahverkehr – Nahverkehr auf der Schiene wie S-Bahnen, Regionalbahnen und Regional-Express-Züge.
- Bestellerentgelte
- Zahlungen der öffentlichen Hand an Verkehrsunternehmen für die Erbringung von ÖPNV-Leistungen.























































