Empfehlung liegt vor
- 53 Petitionsverfahren sollen beendet werden
- Georgien-Petition wird an Auswärtiges Amt weitergeleitet
- Arbeitsrecht-Petitionen gehen an Familienministerium
Petitionsausschuss beendet 53 Bürgereingaben aus verschiedenen Bereichen
Hintergrund
Der Petitionsausschuss behandelt regelmäßig Bürgereingaben in Sammelübersichten. Bürger können sich mit Anliegen, Beschwerden oder Anregungen an den Bundestag wenden. Die Eingaben werden geprüft und je nach Ergebnis abgeschlossen oder an zuständige Stellen weitergeleitet.
Der Petitionsausschuss hat dem Bundestag die Beschlussempfehlung zu 53 Bürgereingaben vorgelegt. Die Drucksache 21/6065 vom 20. Mai 2026 enthält eine Sammelübersicht über verschiedene Petitionsverfahren, die der Ausschuss behandelt hat.
Die meisten der 53 Petitionen werden abgeschlossen. Bei zwei Ausnahmen verfährt der Ausschuss anders: Eine Petition zur Förderung der Demokratiebewegung in Georgien wird an das Auswärtige Amt als Material weitergeleitet. Dies ist bemerkenswert, da solche außenpolitischen Petitionen meist direkt abgeschlossen werden. Zudem empfiehlt der Ausschuss, sechs Petitionen zur EU-Entgelttransparenz-Richtlinie an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu übermitteln.
Aus ganz Deutschland sind die behandelten Eingaben eingegangen. Verschiedene Themenbereiche haben die Petenten angesprochen – neben außenpolitischen Fragen und arbeitsrechtlichen Anliegen auch Staatsangehörigkeitsfragen, Feiertage und Gesundheitsfachberufe. Eingaben zu außenpolitischen Themen sind häufig vertreten gewesen.
Breites Themenspektrum
Die unterschiedlichen Anliegen der Bürger werden durch die Vielfalt der Petitionen deutlich. Das Spektrum reicht von konkreten arbeitsrechtlichen Fragen bis hin zu außenpolitischen Stellungnahmen. Hintergrund ist die verfassungsrechtliche Garantie, dass sich jeder Bürger mit Anliegen an den Petitionsausschuss wenden kann. Jeden Fall hat das Gremium einzeln geprüft.
Die amtierende Vorsitzende Dr. Hülya Düber hat die Beschlussempfehlung am 20. Mai 2026 gezeichnet. In seiner 31. Sitzung der 21. Wahlperiode hat der Ausschuss die Petitionen behandelt. Wie bei früheren Sammelübersichten fasst das Gremium mehrere Verfahren zusammen – dies ermöglicht dem Plenum eine effiziente Abstimmung.
Der Petitionsausschuss behandelt regelmäßig Hunderte von Bürgereingaben und legt sie in Sammelübersichten zur Abstimmung vor.
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Betroffen sind die 53 Bürger, die Petitionen eingereicht hatten. Die Eingaben stammten aus verschiedenen deutschen Städten und behandelten unterschiedliche politische Bereiche von der Außenpolitik bis zu arbeitsrechtlichen Fragen.
Der Petitionsausschuss hat seine Empfehlungen vorgelegt. Die abschließende Abstimmung im Bundestag über die Annahme der Beschlussempfehlungen steht noch aus. Nach der Zustimmung werden die entsprechenden Petitionsverfahren offiziell abgeschlossen.
- Sammelübersicht
- Zusammenfassung mehrerer Petitionsverfahren, die der Ausschuss gemeinsam behandelt und dem Bundestag zur Abstimmung vorlegt.
- Petitionsverfahren
- Formelles Verfahren zur Bearbeitung von Bürgereingaben an den Bundestag, das mit Prüfung, Beratung und Beschluss abgeschlossen wird.
Was passiert mit den abgeschlossenen Petitionsverfahren?
Die meisten Petitionsverfahren werden beendet, einige werden aber als Material an zuständige Ministerien weitergeleitet.
Welche Themen behandelten die 53 Petitionen?
Die Petitionen behandelten Außenpolitik, Arbeitsrecht, Staatsangehörigkeit, Feiertage und Gesundheitsfachberufe.























































