- 308.000 Euro Bundesförderung für Jugendaustausch mit Kasachstan seit 2015
- 49 Austauschmaßnahmen seit 2015, kein Regierungsbesuch in Kasachstan seit 1995
- Letztes bilaterales Protokoll stammt aus dem Jahr 2014
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7130 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Deutschland und Kasachstan haben am 17. März 1995 in Bonn ein Abkommen über jugendpolitische Zusammenarbeit unterzeichnet. Ergänzt wurde dieses durch ein Kulturabkommen vom 16. Dezember 1994. Im Rahmen des Kinder- und Jugendplans (KJP) des Bundes wurden seitdem Austauschmaßnahmen gefördert, zuletzt jedoch mit stark schwankenden Beträgen. Das letzte gemeinsame Fachforum fand 2013 statt, das letzte bilaterale Protokoll datiert von 2014. Die kasachische Kulturministerin Aida Balayeva hatte 2025 in einem Brief an Bundesministerin Karin Prien eine Reaktivierung der Zusammenarbeit angeregt — diese lehnte mit Verweis auf bestehende Prioritätsländer ab.
- 308.000 Euro — Gesamtförderung aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes für deutsch-kasachische Austauschmaßnahmen im Zeitraum 2015 bis 2025.
- 49 Maßnahmen — Zahl der durchgeführten außerschulischen Jugend- und Fachkräfteaustausche mit Kasachstan seit 2015.
- 67.000 Euro — Höchstbetrag im Jahr 2024 (8 Maßnahmen); niedrigster Wert waren rund 1.000 Euro in 2020 während der Corona-Pandemie.
- 86.237,78 Euro — Förderung des Projekts „The Role of Women“ durch das Auswärtige Amt im Jahr 2026, das teilweise in Kasachstan umgesetzt wird.
- 2014 — Jahr des letzten bilateralen Protokolls zur jugendpolitischen Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Kasachstan.
Im Detail
Derzeit gibt es keine Pläne, die Anzahl dieser Schwerpunktländer zu erweitern. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich Ihrer freundlichen Bitte daher nicht nachkommen kann.
— Bundesministerin Karin Prien, Antwortschreiben vom 28. November 2025, zitiert in BT-Drs. 21/7130
Seit 1995 verbindet Deutschland und Kasachstan ein bilaterales Abkommen über jugendpolitische Zusammenarbeit. In der Praxis ist dieser Rahmen jedoch schmal geblieben: Zwischen 2015 und 2025 flossen laut BT-Drs. 21/7130 insgesamt 308.000 Euro aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) in 49 Austauschmaßnahmen — durchschnittlich rund 28.000 Euro pro Jahr. Zum Vergleich: Allein für das Projekt „The Role of Women“ stellt das Auswärtige Amt 2026 über 86.000 Euro bereit.
Deutsch-Kasachischer Jugendaustausch: Was gilt aktuell?
Das Abkommen vom 17. März 1995 ist formell weiterhin in Kraft. Es verpflichtet beide Seiten zur Förderung von Jugendbegegnungen, Fachkräfteaustauschen und kulturellen Aktivitäten. Trotzdem wurde seit dem letzten bilateralen Protokoll von 2014 kein neues Arbeitsprogramm vereinbart. Das letzte Deutsch-Kasachische Jugendforum fand 2013 statt. Kein für Jugendpolitik zuständiges Mitglied der Bundesregierung hat nach Angaben der Bundesregierung seit Inkrafttreten des Abkommens Kasachstan im Rahmen der jugendpolitischen Zusammenarbeit besucht.
Konkret tätig im Jugendaustausch zwischen beiden Ländern sind vier Trägerorganisationen, die projektbezogen vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) gefördert werden: die djo – Deutsche Jugend in Europa, der Bund Deutscher Pfadfinder_innen, der Arbeitskreis Internationaler Gemeinschaftsdienste sowie die Arbeitsgemeinschaft der Ost-West-Institute. Im Jahr 2025 führte ausschließlich die djo zwei Fachkräftemaßnahmen mit einer Gesamtfördersumme von 6.000 Euro durch.
Keine Ausweitung geplant
Die Bundesregierung macht deutlich, dass Kasachstan kein Prioritätsland der deutschen bilateralen Jugendpolitik ist. Schwerpunkte liegen auf Frankreich, Polen, Griechenland, Israel und Tschechien sowie auf der Arbeit in multilateralen Organisationen wie den Vereinten Nationen, dem Europarat und der EU. Eine Erweiterung des Kreises der Schwerpunktländer ist nach Angaben der Bundesregierung nicht vorgesehen.
Diesen Kurs hatte Bundesministerin Karin Prien im November 2025 in einem Brief an die kasachische Kulturministerin Aida Balayeva bekräftigt, nachdem diese eine Reaktivierung der Zusammenarbeit angeregt hatte. Die Linke hatte die Antwort der Ministerin zum Anlass für ihre Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/6744) genommen.
Weitere Förderkanäle außerhalb des KJP
Neben dem KJP gibt es weitere Bundesförderprogramme mit Kasachstan-Bezug. Das ASA-Programm des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) ermöglichte 2025 vier Stipendien (zwei aus Deutschland, zwei aus Kasachstan) für ein Hochschul-Global-Projekt — Fördermittel: 22.000 Euro. Im weltwärts-Programm des BMZ absolvierten im Entsendejahr 2025/2026 fünf Freiwillige einen Dienst in Kasachstan, gefördert mit rund 33.300 Euro.
Auch über den Pädagogischen Austauschdienst der Kultusministerkonferenz bestehen Verbindungen: Hospitation kasachischer Deutschlehrkräfte in Deutschland, Schulpatenschaften und ein Lehrkräfteprogramm laufen kontinuierlich, wenn auch mit schwankenden Teilnehmerzahlen. 2025 nahmen 49 Schulen an Schulpatenschaften teil — der höchste Wert seit 2015.
Visumsfrage und EU-Verhandlungen
Auf die Frage nach Visa-Erleichterungen für Austauschteilnehmer verweist die Bundesregierung auf bestehende Möglichkeiten zur Befreiung von Visumgebühren an der deutschen Botschaft in Astana und am Generalkonsulat in Almaty. Zudem beteiligt sich Deutschland an laufenden EU-Verhandlungen über ein Visumerleichterungsabkommen mit Kasachstan, das den Deutsch-Kasachischen Jugendaustausch mittelfristig vereinfachen könnte.
Insgesamt zeichnet die Regierungsantwort das Bild einer bilateral formal aktiven, praktisch aber auf niedrigem Niveau gehaltenen Zusammenarbeit. Ob und wie das Abkommen von 1995 künftig mit mehr Inhalt gefüllt wird, bleibt offen — eine politische Priorität ist es nach aktuellem Stand nicht. Mehr zu parlamentarischen Anfragen erklärt der Beitrag Begriff erklärt: Schriftliche Kleine Anfrage. Aktuelle Themen aus dem Bundestag finden sich in der Übersicht Das bewegt Deutschland — 17.07.2026.
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Betroffen sind Jugendliche und Fachkräfte der außerschulischen Jugendarbeit in Deutschland und Kasachstan, insbesondere Mitglieder des Verbands der deutschen Jugend Kasachstans (VDKJ) sowie Trägerorganisationen wie die djo – Deutsche Jugend in Europa, der Bund Deutscher Pfadfinder_innen, der Arbeitskreis Internationaler Gemeinschaftsdienste und die Arbeitsgemeinschaft der Ost-West-Institute. Auch kasachische Deutschlehrkräfte, die an Hospitationsprogrammen in Deutschland teilnehmen, sind Teil des Austauschs.
Die Bundesregierung hat die gestellten Fragen weitgehend vollständig beantwortet. Bei Frage 4 zu Kasachstan wurden alle beantragten Maßnahmen gefördert und die Förderbeträge jahresgenau aufgelistet. Lediglich für 2026 kann noch keine abschließende Aussage getroffen werden, was mit fehlenden Verwendungsnachweisen begründet wird.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Deutsch-Kasachischer Jugendaustausch: 30 Jahre Abkommen ohne Umsetzung →
- Kinder- und Jugendplan (KJP)
- Zentrales Förderinstrument des Bundes für die Kinder- und Jugendhilfe. Über den KJP finanziert der Bund u. a. internationale Jugendaustauschprogramme projektbezogen.
- weltwärts-Programm
- Entwicklungspolitisches Freiwilligenprogramm des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), das jungen Menschen Auslandsaufenthalte in Partnerländern ermöglicht.
- Subsidiaritätsprinzip
- Grundsatz, wonach Aufgaben möglichst auf der niedrigsten geeigneten Ebene erledigt werden. In der Jugendhilfe bedeutet dies, dass Maßnahmen vorrangig von freien Trägern vor Ort durchgeführt werden, nicht unmittelbar vom Staat.
Wie viel Geld fließt jährlich in den Jugendaustausch mit Kasachstan?
Die Förderbeträge schwanken stark: von 67.000 Euro im Jahr 2024 bis zu null Euro in 2016 und 2021. Im Gesamtzeitraum 2015 bis 2025 wurden 308.000 Euro aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes bereitgestellt.
Ist Kasachstan ein Schwerpunktland der deutschen Jugendpolitik?
Nein. Laut Bundesregierung liegen die bilateralen Schwerpunkte auf Frankreich, Polen, Griechenland, Israel und Tschechien. Eine Aufnahme Kasachstans in den Kreis der Prioritätsländer ist nicht geplant.
Wann wurde zuletzt ein gemeinsames Protokoll zur Zusammenarbeit vereinbart?
Das letzte bilaterale Protokoll zwischen Deutschland und Kasachstan zur jugendpolitischen Zusammenarbeit stammt vom 19. März 2014 und galt für die Jahre 2014 und 2015.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7130 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































