- Bis zu 3.022 Förderprojekte pro Jahr zwischen 2020 und 2025
- Keine rechtlichen Streitigkeiten mit abgelehnten Bewerbern bekannt
- Engagement Global arbeitet laut Bundesregierung parteineutral
Hintergrund
Die Engagement Global gGmbH ist seit Januar 2012 die zentrale Servicestelle des Bundes für zivilgesellschaftliches Engagement in der Entwicklungszusammenarbeit. Als hundertprozentige Bundesgesellschaft unter Aufsicht des BMZ verwaltet sie Förderprogramme für ein breites Spektrum an Antragstellern. Anlass der Anfrage (BT-Drs. 21/7847) waren laut Fragesteller Bürgerbeschwerden über die Vergabepraxis bei Projektausschreibungen. Die Antwort wurde am 5. Oktober 2026 vom BMZ übermittelt und als BT-Drs. 21/8356 veröffentlicht.
- 2.305 Projekte (2020) — niedrigster Jahreswert im Betrachtungszeitraum
- 3.022 Projekte (2024) — höchster Jahreswert, entspricht einem Anstieg von rund 31 % gegenüber 2020
- 2.866 Projekte (2025) — leichter Rückgang gegenüber dem Höchststand 2024
- 0 Rechtsfälle (2020–2025) — keine gerichtlichen oder außergerichtlichen Streitigkeiten mit unterlegenen Bewerbern bekannt
Im Detail
Im angegebenen Zeitraum sind keine Fälle im Sinne der Fragestellung bekannt und entsprechend mussten auch keine Maßnahmen ergriffen werden.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/8356, Fragen 4–6
Die Engagement Global gGmbH, die zentrale Förderorganisation des Bundes für Entwicklungszusammenarbeit und entwicklungspolitische Bildungsarbeit, hat zwischen 2020 und 2025 jährlich zwischen 2.305 und 3.022 Projekte gleichzeitig gefördert. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 21/8356) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor, die am 6. Oktober 2026 veröffentlicht wurde.
Engagement Global: Wachsende Förderzahlen
Die Zahl der laufenden Projektförderungen stieg von 2.305 im Jahr 2020 auf den Höchststand von 3.022 im Jahr 2024 — ein Zuwachs von rund 31 Prozent innerhalb von vier Jahren. 2025 sank die Zahl leicht auf 2.866. Gezählt werden dabei alle Projekte, für die im jeweiligen Kalenderjahr ein Weiterleitungsvertrag oder Kooperations- und Weiterleitungsvertrag bestand. Empfänger sind Kommunen, NGOs, Vereine, Schulen und Einzelpersonen, die sich in der Entwicklungszusammenarbeit engagieren.
Wie viel Geld das BMZ der Organisation jährlich zur Verfügung stellt und wie viel davon in die direkte Projektförderung im Vergleich zum Eigenbetrieb floss, beantwortet die Bundesregierung nicht direkt. Sie verweist stattdessen auf die Jahresberichte der Engagement Global gGmbH, die auf der Website der Organisation abrufbar sind. Ähnlich verhält es sich mit Fragen zur Personalentwicklung und zu den Personalkosten.
Vergabe: Keine Klagen, transparente Kriterien
Auf die Frage nach rechtlichen Auseinandersetzungen mit unterlegenen Bewerbern antwortet die Bundesregierung knapp: Im Zeitraum von 2020 bis 2025 seien keine derartigen Fälle bekannt geworden. Weder Gerichtsverfahren noch außergerichtliche Streitigkeiten oder Nachprüfungsverfahren hätten stattgefunden. Entsprechend seien auch keine Maßnahmen zur Verbesserung des Vergabeverfahrens erforderlich gewesen.
Die Kriterien für Ausschreibungen richten sich laut Bundesregierung nach der Unterschwellenvergabeordnung sowie den jeweiligen Förderrichtlinien. Neben dem Preis aufgestellte fachliche Zuschlagskriterien werden den Bietenden inklusive Gewichtung vorab mitgeteilt; die Bewertungsmatrix liegt den Unterlagen bei. Die Vergabepraxis entspreche damit den gesetzlichen Vorgaben.
Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern
Auf die Frage nach externen Beratungsunternehmen, Agenturen oder Kanzleien erklärt die Bundesregierung, dass Engagement Global im Zeitraum seit Januar 2020 keine externen Beratungs- und Unterstützungsleistungen im fachlichen Beratungssinne beauftragt habe. Die Kooperation mit politisch nahestehenden Akteuren verneint die Bundesregierung ebenfalls: Die Organisation arbeite grundsätzlich nicht mit Akteuren aufgrund ihrer parteipolitischen Funktion oder Parteizugehörigkeit zusammen.
Die Anfrage zur Entwicklungszusammenarbeit und ihren wirtschaftlichen Effekten berührt dasselbe Politikfeld. Auch NGO-Finanzierungen durch Bundesmittel stehen zunehmend im Blickpunkt, wie etwa die Diskussion um das Programm Demokratie leben! zeigt.
Unmittelbar betroffen sind NGOs, Vereine, Kommunen, Schulen und Einzelpersonen, die Fördermittel der Engagement Global beantragen oder sich für Projektausschreibungen bewerben. Mittelbar betrifft das Thema alle Steuerzahler, da die Organisation vollständig aus Bundesmitteln finanziert wird.
Die Bundesregierung weicht bei den Fragen zu Jahresbudgets (Fragen 9–12) und Personalentwicklung aus, indem sie pauschal auf die Jahresberichte der Engagement Global verweist, ohne konkrete Zahlen zu nennen. Bei Frage 1 wird auf das BMZ-Transparenzportal verwiesen statt auf eine direkte Auflistung. Die übrigen Fragen werden inhaltlich beantwortet.
Die Kleine Anfrage ist mit der Antwort der Bundesregierung vom 5. Oktober 2026 abgeschlossen. Weitere parlamentarische Schritte sind auf Basis dieser Drucksache nicht vorgesehen.
- Weiterleitungsvertrag (WLV)
- Vertrag, über den Engagement Global Fördermittel an Projektträger weiterleitet. Grundlage für die Zählung laufender Projektförderungen in der Antwort.
- IATI-Standard
- International Aid Transparency Initiative — ein internationaler Standard zur einheitlichen Veröffentlichung von Daten über Entwicklungsfinanzierung.
- Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)
- Regelwerk für öffentliche Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte; gilt für Vergabeverfahren der Engagement Global gGmbH.
Was ist die Engagement Global gGmbH?
Engagement Global ist eine gemeinnützige GmbH, deren alleiniger Gesellschafter die Bundesrepublik Deutschland ist, vertreten durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Sie bündelt seit 2012 Förderprogramme für Kommunen, NGOs, Schulen und Einzelpersonen in der Entwicklungszusammenarbeit.
Wie viele Projekte fördert Engagement Global pro Jahr?
Zwischen 2020 und 2025 lag die Zahl der laufenden Projektförderungen jährlich zwischen 2.305 (2020) und 3.022 (2024).
Gab es Beschwerden oder Klagen gegen Vergabeentscheidungen?
Laut Bundesregierung sind im Zeitraum 2020 bis 2025 keine rechtlichen Auseinandersetzungen oder Beschwerden von unterlegenen Bewerbern bekannt geworden.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8356 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.





































































