- 10 Millionen Euro Zusatzmittel für Gedenkstätten ab 2027 angekündigt
- Haushalt weist NS- und SED-Förderung nicht getrennt aus
- AfD fragt nach Mittelverteilung seit 2008 nach beiden Bereichen
Hintergrund
Am 12. November 2025 beschloss das Bundeskabinett eine neue Gedenkstättenkonzeption, die die bisherige Fassung aus dem Jahr 2008 ablöst. Sie wurde von Kulturstaatsminister Wolfram Weimer vorgelegt und definiert den Rahmen für die Bundesförderung von Einrichtungen zur Aufarbeitung der NS-Herrschaft und der SED-Diktatur. Am 10. August 2026 kündigte der Kulturstaatsminister zusätzliche Mittel von 10 Millionen Euro für das Haushaltsjahr 2027 an, aufgeteilt je zur Hälfte auf Projektförderungen und institutionelle Förderungen. Die Haushaltsdaten sind im Einzelplan 4 (BT-Drs. 21/7300) abgebildet, weisen jedoch laut Vorbemerkung der Anfrage keine klare Trennung nach NS- und SED-Aufarbeitung auf.
Im Detail
„den Gedenkstätten zur Aufarbeitung des Nationalsozialismus und der SED-Diktatur“ im Jahr 2027 zusätzlich zehn Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/8544, Kulturstaatsminister Weimer, 10. August 2026
Die Bundesförderung für Gedenkstätten steht im Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion, die am 14. Oktober 2026 als BT-Drs. 21/8544 eingereicht wurde. Kern der acht Fragen ist die Forderung nach einer transparenten Aufschlüsselung, welche Haushaltsmittel der Aufarbeitung des Nationalsozialismus und welche der SED-Diktatur zuzurechnen sind — und wie sich dieses Verhältnis seit 2008 entwickelt hat.
Gedenkstättenkonzeption: Neue Fassung seit November 2025
Die Gedenkstättenkonzeption des Bundes bildet den strategischen Rahmen für die staatliche Förderung von Erinnerungsorten und -institutionen. Ihre aktuelle Fassung wurde am 12. November 2025 vom Bundeskabinett auf Vorlage von Kulturstaatsminister Wolfram Weimer beschlossen und löste das bisherige Dokument aus dem Jahr 2008 ab. Inhaltliche Schwerpunkte sind laut Konzeption der Erhalt historischer Bausubstanz, die Vermittlung in einer digitalisierten Gesellschaft sowie die weitere Erforschung von Täter-, Opfer- und Ortsgeschichte. Am 10. August 2026 kündigte der Kulturstaatsminister an, dass Gedenkstätten zur Aufarbeitung von Nationalsozialismus und SED-Diktatur im Jahr 2027 zusätzlich 10 Millionen Euro erhalten sollen — je 5 Millionen für Projektförderungen und für die institutionelle Stärkung bereits geförderter Einrichtungen.
Was gilt aktuell?
Die Gedenkstättenförderung des Bundes ist im Einzelplan 4 des Bundeshaushalts veranschlagt. Allerdings weisen die einzelnen Haushaltspositionen nach Angaben der Fragesteller keine klare Trennung nach NS-Aufarbeitung und SED-Aufarbeitung aus. Welche konkreten Summen jeweils dem einen oder anderen Bereich zufließen, lässt sich demnach aus dem Haushalt nicht ohne Weiteres ablesen. Die AfD-Fraktion sieht darin ein Transparenzproblem, das eine vergleichende Beurteilung der finanziellen Gewichtung beider Bereiche erschwert.
Acht Fragen zur Gedenkstättenförderung
Die Anfrage umfasst acht Einzelfragen. Die Fragesteller wollen zunächst wissen, welche institutionellen Förderungen und Projektförderungen im Haushaltsjahr 2027 der Gedenkstättenkonzeption zuzurechnen sind — aufgeschlüsselt nach Kapitel, Titel, Zuwendungsempfänger, Förderzweck und Betrag. Darüber hinaus fragen sie nach der Gesamtsumme der für NS- beziehungsweise SED-Aufarbeitung vorgesehenen Mittel und deren Verhältnis zueinander. Schließlich erkundigt sich die Fraktion, warum der Haushalt keine systematische Trennung nach beiden Aufarbeitungsbereichen vornimmt — und ob die Bundesregierung dies künftig ändern will.
Besondere Aufmerksamkeit gilt der Entwicklung seit 2008: Die Anfrage verlangt eine jährliche Aufschlüsselung der Bundesmittel für NS- und SED-Gedenkstätten über nahezu zwei Jahrzehnte, getrennt nach institutioneller Förderung und Projektförderung. Damit zielt sie auf einen langfristigen Vergleich der finanziellen Gewichtung beider historischer Aufarbeitungsbereiche ab.
Die Gedenkstättenkonzeption berührt eine breite gesellschaftliche Debatte über die Erinnerungskultur in Deutschland. Themen wie staatliche Förderentscheidungen und ihre Begründung stehen auch in anderen politischen Bereichen regelmäßig auf der parlamentarischen Agenda. Die Anfrage reiht sich in eine Serie von Transparenzforderungen gegenüber der Bundesregierung ein, wie sie etwa auch bei der Überprüfung von Förder- und Versorgungslücken zu beobachten sind.
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Betroffen sind vor allem die bundesgeförderten Gedenkstätten, Erinnerungsorte und Trägerorganisationen, die Mittel aus der Gedenkstättenkonzeption erhalten. Mittelbar sind Steuerzahler berührt, da es um die transparente Darstellung öffentlicher Ausgaben im dreistelligen Millionenbereich geht.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/8544) wurde am 14. Oktober 2026 eingereicht und an das Bundeskanzleramt weitergeleitet. Die Bundesregierung soll die Fragen grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung beantworten. Eine Antwort liegt bislang nicht vor.
- Institutionelle Förderung
- Dauerhafte staatliche Zuwendung an eine Organisation zur Finanzierung des laufenden Betriebs, im Gegensatz zur zeitlich befristeten Projektförderung.
- Gedenkstättenkonzeption
- Strategisches Grundlagendokument des Bundes, das die Ziele, Grundsätze und den Förderrahmen für Gedenkstätten zur NS- und SED-Aufarbeitung festlegt.
- Einzelplan 4
- Der Haushaltsplan des Bundeskanzleramts, in dem u. a. die Ausgaben für Kultur und Medien des Bundes — einschließlich Gedenkstättenförderung — veranschlagt sind.
Was ist die Gedenkstättenkonzeption des Bundes?
Die Gedenkstättenkonzeption legt fest, welche Einrichtungen und Projekte der Bund zur Erinnerung und Aufarbeitung der NS-Diktatur und der SED-Diktatur fördert. Die aktuelle Fassung wurde am 12. November 2025 vom Bundeskabinett verabschiedet und löste die Version von 2008 ab.
Wie viel Geld plant der Bund 2027 zusätzlich für Gedenkstätten?
Kulturstaatsminister Wolfram Weimer kündigte am 10. August 2026 an, dass 2027 zusätzlich 10 Millionen Euro bereitgestellt werden — 5 Millionen für Projektförderungen und 5 Millionen für die institutionelle Stärkung geförderter Gedenkstätten.
Warum kritisiert die AfD die Haushaltsdarstellung?
Laut den Fragestellern lässt sich aus den einzelnen Haushaltstiteln nicht erkennen, welche Mittel der NS-Aufarbeitung und welche der SED-Aufarbeitung zuzurechnen sind. Sie fordern eine transparentere Aufschlüsselung nach beiden Bereichen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8544 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































