- BKA führte 41 IMSI-Catcher-Maßnahmen im zweiten Halbjahr 2025 durch
- Bundespolizei versandte 6.605 stille SMS in 33 Ermittlungsverfahren
- Viele Angaben zu Nachrichtendiensten bleiben als Verschlusssache eingestuft
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6578 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Fraktion Die Linke erfragt seit mehreren Jahren halbjährlich Statistiken zu digitalen Überwachungsmaßnahmen von Bundesbehörden. Hintergrund ist die verfassungsrechtliche Debatte über eine sogenannte Überwachungsgesamtrechnung, die das Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht im Januar 2025 als Pilotstudie vorlegte. Zudem stehen Neufassungen des Bundespolizei- und des Bundeskriminalamtgesetzes in Aussicht, für die der Gesetzgeber belastbare Eingriffsdaten benötigt. Vorgänger-Antworten der Bundesregierung waren unter der vorigen Regierung vollständig als Verschlusssache eingestuft worden; die Fragesteller hofften auf mehr Transparenz.
- 41 Maßnahmen — IMSI-Catcher-Einsätze des BKA im zweiten Halbjahr 2025 (43 Personen, 22 Ermittlungsverfahren)
- 15 Einsätze — IMSI-Catcher der Bundespolizei im zweiten Halbjahr 2025, in 29 Verfahren im Gesamtjahr 2025
- 6.605 stille SMS — versandt von der Bundespolizei im zweiten Halbjahr 2025 in 33 strafprozessualen Ermittlungsverfahren
- 12 Funkzellenauswertungen — durchgeführt vom BKA im zweiten Halbjahr 2025 (2 Verfahren, 5 Anschlüsse, 4 Personen)
- 23 Anordnungen — zu Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung durch den Generalbundesanwalt in 8 Verfahren (H2 2025), davon 15 umgesetzt, betroffen: 17 Personen
Im Detail
„Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung der widerstreitenden Interessen zu der Auffassung gelangt, dass eine Beantwortung einzelner Fragen dieser Kleinen Anfrage in offener Form nicht erfolgen kann.“
— Vorbemerkung der Bundesregierung, BT-Drs. 21/6578
Digitale Überwachungsinstrumente wie IMSI-Catcher, stille SMS und Funkzellenauswertungen gehören zum regulären Ermittlungsrepertoire deutscher Bundesbehörden. Wie häufig diese Mittel im zweiten Halbjahr 2025 eingesetzt wurden, zeigt die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (BT-Drs. 21/6578, übermittelt am 18. Juni 2026). Die öffentlich zugänglichen Zahlen zeichnen ein fragmentarisches Bild – ein erheblicher Teil der Antworten bleibt als Verschlusssache eingestuft.
IMSI-Catcher: BKA mit 41 Maßnahmen im Halbjahr
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat im zweiten Halbjahr 2025 in 41 Fällen IMSI-Catcher eingesetzt. Diese Maßnahmen betrafen 43 Personen in 22 Ermittlungsverfahren. Die Bundespolizei brachte dasselbe Instrument im gleichen Zeitraum 15 Mal zum Einsatz; für das gesamte Jahr 2025 summiert sich das auf 34 Bundespolizei-Einsätze. Der Zoll verfügt zwar über eigene IMSI-Catcher, bediente sich im Berichtszeitraum aber auch der Amtshilfe von Bundespolizei und mehreren Landespolizeien – im zweiten Halbjahr 2025 waren dies die Länder Baden-Württemberg, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Sachsen.
Stille SMS: 6.605 unsichtbare Ortungsnachrichten
Besonders häufig genutzt werden sogenannte stille SMS – Nachrichten, die auf dem Empfängergerät unsichtbar bleiben, aber eine Netzverbindung erzwingen und so eine Standortbestimmung ermöglichen. Allein die Bundespolizei versandte im zweiten Halbjahr 2025 insgesamt 6.605 stille SMS, eingesetzt in 33 strafprozessualen Ermittlungsverfahren. Angaben zu BKA und Zoll für diesen Bereich sind eingestuft und nicht öffentlich zugänglich.
Funkzellenauswertung und Online-Durchsuchung
Das BKA führte im zweiten Halbjahr 2025 zwölf Maßnahmen der Funkzellenauswertung durch, die zwei Ermittlungsverfahren, fünf Anschlüsse und vier Personen betrafen. Keine dieser Maßnahmen wurde vom Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof angeordnet. Beim Generalbundesanwalt (GBA) hingegen erfolgten im selben Zeitraum 23 Anordnungen für Quellen-Telekommunikationsüberwachung und Online-Durchsuchung in acht Ermittlungsverfahren; 15 davon konnten tatsächlich umgesetzt werden und betrafen 17 Personen. Die Bundespolizei führte eine Quellen-TKÜ und eine Online-Durchsuchung jeweils bei einem Gerät durch – in Amtshilfe durch das BKA.
Was gilt aktuell? Rechtlicher Rahmen der Überwachungsmaßnahmen
IMSI-Catcher-Einsätze durch das BKA sind im Bundeskriminalamtgesetz (BKAG) geregelt, jene der Bundespolizei im Bundespolizeigesetz. Stille SMS dürfen im Rahmen der Strafprozessordnung und polizeirechtlicher Ermächtigungsgrundlagen eingesetzt werden. Betroffene haben grundsätzlich einen Anspruch auf nachträgliche Benachrichtigung – die Zuständigkeit liegt jedoch bei den jeweiligen Staatsanwaltschaften, weshalb der Bundesregierung nach eigenen Angaben nicht bekannt ist, wie oft Benachrichtigungen tatsächlich erfolgen. Das BKA führte im Berichtszeitraum keine Benachrichtigungen nach § 74 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 BKAG durch.
Hintergrund der regelmäßigen Anfragen ist die Debatte über eine verfassungsrechtlich gebotene Überwachungsgesamtrechnung. Das Max-Planck-Institut für Kriminalität, Sicherheit und Recht hatte im Januar 2025 eine Pilotstudie vorgelegt, die verschiedene Überwachungsinstrumente nach Intensität des Grundrechtseingriffs und Streubreite kategorisiert. Die Fragesteller argumentieren, laut Drucksache 21/6578, dass diese Daten für die Bewertung geplanter Neuregelungen im Bundespolizei- und BKA-Gesetz unerlässlich seien.
Zahlreiche Fragen – insbesondere zu den Nachrichtendiensten des Bundes, zu IP-Catching, zum Zugriff auf Messenger-Dienste wie Signal, WhatsApp und Telegram sowie zur Beschaffung von Überwachungssoftware – beantwortet die Bundesregierung nicht öffentlich. Sie verweist auf eingestufte Antwortteile, die nur in der Geheimschutzstelle des Bundestages bzw. im Parlamentssekretariat für berechtigte Abgeordnete einsehbar sind. Zur Begründung führt das Bundesministerium des Innern an, eine Offenlegung würde die technischen Fähigkeiten und die Arbeitsfähigkeit der Nachrichtendienste sowie der Bundeswehr gefährden und damit dem Staatswohl schaden. Für den Bereich des IP-Catching verzeichnen Zoll und Bundespolizei im zweiten Halbjahr 2025 keine Einsätze; das BKA führt dazu grundsätzlich keine Statistik.
Thematisch verwandt sind die Berichte zu weiteren Bundesbeauftragten und Sicherheitsbehörden, die auf drucksachlich.de dokumentiert werden. Einen Überblick über aktuelle parlamentarische Vorgänge bietet der Tagesüberblick des Bundestages vom 25. Juni 2026. Zur Frage, wie Beauftragten-Rollen im parlamentarischen System funktionieren, erklärt der Beitrag Begriff erklärt: Beauftragter die Grundlagen.
Weiterlesen:
- Bundestag 25.06.2026: Die wichtigsten Drucksachen
- Rechtsextreme Jugendstrukturen: 23 Fragen zu Die Heimat und JN
- Begriff erklärt: Beauftragter
Von den Überwachungsmaßnahmen sind im konkreten Erfassungszeitraum Personen betroffen, gegen die Bundesbehörden in strafprozessualen oder gefahrenabwehrrechtlichen Verfahren ermitteln. Im zweiten Halbjahr 2025 betrafen allein BKA-IMSI-Catcher-Einsätze 43 Personen in 22 Verfahren. Mittelbar berührt das Thema alle Mobilfunknutzer in Deutschland, da Geräte wie IMSI-Catcher bei ihrer Ortung auch unbeteiligte Personen in der Umgebung erfassen können.
Die Bundesregierung beantwortet einen erheblichen Teil der Fragen nicht öffentlich und verweist stattdessen auf eingestufte Antwortteile (VS-Nur für den Dienstgebrauch bzw. Geheim), insbesondere zu den Nachrichtendiensten des Bundes. Für Nachrichtendienst-bezogene Fragen sowie Teile der Fragen zu WLAN-Catchern, IP-Catching, Messenger-Zugriffen und Internet-Überwachungs-Hardware erfolgt keine offene Antwort.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 18.06.2026) Die Linke hinterfragt staatliche Überwachungstechnik im Detail →
- IMSI-Catcher
- Gerät, das sich gegenüber Mobiltelefonen als Mobilfunkbasisstation ausgibt, um Gerätekennung (IMSI) und Standort von Handynutzern zu ermitteln.
- Stille SMS
- Eine unsichtbare SMS, die kein Signal beim Empfänger auslöst, aber eine Verbindung zum Mobilfunknetz erzwingt und so die Standortbestimmung ermöglicht.
- Quellen-TKÜ
- Quellen-Telekommunikationsüberwachung: Software wird auf einem Endgerät installiert, um Kommunikation vor der Verschlüsselung abzufangen.
Wie oft hat das BKA im zweiten Halbjahr 2025 IMSI-Catcher eingesetzt?
Das BKA hat laut Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2025 41 IMSI-Catcher-Maßnahmen durchgeführt, die 43 Personen in 22 Ermittlungsverfahren betrafen.
Wie viele stille SMS hat die Bundespolizei versandt?
Die Bundespolizei hat im zweiten Halbjahr 2025 insgesamt 6.605 stille SMS versandt, eingesetzt in 33 strafprozessualen Ermittlungsverfahren.
Warum bleiben viele Antworten geheim?
Die Bundesregierung stuft Angaben zu Methodik und Fähigkeiten der Nachrichtendienste als Verschlusssache ein, da eine Offenlegung die Arbeitsfähigkeit der Dienste und die Sicherheit der Bundesrepublik gefährden könnte.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6578 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.































































