- Studie zeigt 20–68 % mehr Herzinsuffizienz nahe Windparks im Kreis Paderborn
- 224 Windräder mit 533 MW in exponierten Vergleichskommunen Borchen und Lichtenau
- Bundesregierung soll erklären, ob sie unabhängige Prüfung und Monitoring plant
Hintergrund
Die gesundheitlichen Auswirkungen von Infraschall aus Windkraftanlagen werden seit Jahren wissenschaftlich diskutiert. Bereits 2015 forderte der 118. Deutsche Ärztetag die Bundesregierung auf, Forschungslücken zu schließen und das Vorsorgeprinzip anzuwenden. Auf dem 132. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) im April 2026 stellten Christian-Friedrich Vahl und Oliver Dietz von der Universitätsmedizin Mainz eine Analyse von Kassendaten vor, die in windenergiestarken Kommunen im Kreis Paderborn erhöhte Herzerkrankungs-Inzidenzen zeigt. Die Bundesregierung hatte auf frühere Anfragen (BT-Drs. 19/10854, 20/11580) Handlungsbedarf stets verneint.
- 21–51 % — Anstieg neu aufgetretener Herzinsuffizienz-Fälle in Borchen (Jahresmittel 2021–2024) verglichen mit Delbrück laut DGIM-Kongressstudie.
- 20–68 % — Anstieg der Herzinsuffizienz-Inzidenz in Lichtenau im selben Zeitraum laut der vorgestellten Studie.
- 224 Windräder / 533 MW — Bestand der Windenergieanlagen in den exponierten Kommunen Borchen und Lichtenau im Kreis Paderborn (Stand 2024).
- 2015–2024 — Ausgewerteter Zeitraum der Kassendaten der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe in der Mainzer Studie.
- 16 Fragen — Umfang der Kleinen Anfrage, die die AfD-Fraktion an die Bundesregierung richtet.
Im Detail
„Deutlich erhöhte Inzidenz von Herzinsuffizienz und Rhythmusstörungen in Kommunen mit erheblichem Ausbau der Windenergie“
— Poster P-15-07, 132. DGIM-Kongress 2026, Autoren Vahl/Dietz, Universitätsmedizin Mainz, zitiert in BT-Drs. 21/8754
Ob Infraschall aus Windkraftanlagen Herzerkrankungen begünstigt, beschäftigt die Wissenschaft seit Jahren. Konkrete Zahlen aus dem Kreis Paderborn haben die Debatte nun neu entfacht: Eine Studie der Universitätsmedizin Mainz, präsentiert auf dem 132. DGIM-Kongress im April 2026, zeigt in windkraftintensiven Kommunen Inzidenzzunahmen bei Herzinsuffizienz von bis zu 68 Prozent. Auf Basis dieser Befunde richtet die AfD-Fraktion mit BT-Drs. 21/8754 vom 21. Oktober 2026 insgesamt 16 Fragen an die Bundesregierung.
Infraschall und Herzrisiken: Die Mainzer Studie im Detail
Christian-Friedrich Vahl und Oliver Dietz von der Arbeitsgruppe Infraschall der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz werteten Originaldaten der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe für den Zeitraum 2015 bis 2024 aus. Sie verglichen die myokardiale Gesundheit in zwei Kommunen mit hoher Windenergie-Exposition — Borchen und Lichtenau im Kreis Paderborn, Bestand 2024: 224 Windenergieanlagen mit 533 MW — mit zwei expositionsarmen Kommunen desselben Kreises, Hövelhof und Delbrück, die nur 8 Anlagen mit insgesamt 14 MW aufwiesen. Für den Zeitraum 2021 bis 2024 ermittelten die Forscher in Borchen eine Steigerung neu aufgetretener Herzinsuffizienz von 21 bis 51 Prozent und in Lichtenau von 20 bis 68 Prozent gegenüber der Vergleichskommune Delbrück. Bedrohliche Herzrhythmusstörungen (ICD-Code I49) zeigten ebenfalls signifikant erhöhte Inzidenzen in den exponierten Kommunen.
Was gilt aktuell?
Die Bundesregierung hat auf frühere Anfragen — etwa BT-Drs. 19/10854 und 20/11580 — stets erklärt, bei Einhaltung der geltenden Vorschriften, insbesondere der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm), bestehe keine Evidenz für gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Windenergieanlagen. Die TA Lärm orientiert sich an der menschlichen Hörschwelle; Infraschall unterhalb dieser Schwelle wird darin nicht separat bewertet. Gleichzeitig ist Windenergie seit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) als „überragendes öffentliches Interesse“ eingestuft, und das Windenergieflächenbedarfsgesetz schreibt Ausbauziele verbindlich vor.
Die Fragesteller werfen der Bundesregierung vor, gesundheitliche Beschwerden von Anwohnern regelmäßig pauschal als „wissenschaftlich nicht belegt“ oder als psychologisch bedingte „Nocebo-Effekte“ abzuweisen — auch angesichts zellbiologischer Befunde, etwa der Studie von Pei et al. (Environmental Toxicology, 2007) zu Kontraktilitätseinbußen im Herzmuskelgewebe nach Infraschallexposition. Diese Bewertung ist die Position der Fragesteller und nicht als gesicherter Sachstand der Bundesregierung zu verstehen. Die tatsächlichen Antworten der Bundesregierung stehen noch aus.
Infraschall und Herzrisiken: 16 Fragen im Überblick
Die Kleine Anfrage umfasst 16 Fragen, die sich in vier thematische Blöcke gliedern: Erstens fragt die AfD, ob der Bundesregierung die DGIM-Kongressstudie und frühere experimentelle Befunde bekannt sind. Zweitens erkundigt sie sich, ob und welche eigenständige fachliche Prüfung kardiovaskulärer Windkraft-Risiken stattgefunden hat. Drittens fragt sie nach Forschungsaufträgen und Haushaltsmitteln seit 2015 sowie nach dem Aufbau bundesweiter Monitoringsysteme. Viertens will die Fraktion wissen, ob die Bundesregierung eine unabhängige Überprüfung der Studienbefunde veranlassen und bis dahin ein engmaschiges Gesundheitsmonitoring in windkraftintensiven Regionen sicherstellen wird.
Der 118. Deutsche Ärztetag hatte bereits 2015 in einer Resolution die Intensivierung der Forschung zu gesundheitlichen Auswirkungen von Windkraftanlagen gefordert und die Bundesregierung aufgefordert, das Vorsorgeprinzip anzuwenden. Ob und wie dieses Prinzip seitdem in behördliche Bewertungen eingeflossen ist, gehört ebenfalls zu den offenen Fragen der Anfrage. Zum breiteren Kontext staatlicher Energie- und Gesundheitspolitik verweist die Drucksache auf die Schnittstelle zwischen der Energieversorgungspolitik und öffentlichen Gesundheitsinteressen.
Die Anfrage unterstreicht ein strukturelles Spannungsfeld: Auf der einen Seite stehen ambitionierte gesetzliche Ausbauziele für Windenergie, auf der anderen Seite gesundheitliche Bedenken von Anwohnern, die bisher keine verbindliche wissenschaftliche Aufarbeitung auf Bundesebene erfahren haben. Eine Antwort der Bundesregierung ist nach § 104 der Geschäftsordnung des Bundestages grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt vorgesehen. Ob und wie die Regierung ihre bisherige Position zum Infraschall-Risiko anpasst, bleibt abzuwarten. Im Kontext öffentlicher Gesundheitsausgaben — etwa bei Herzerkrankungen als einer der kostspieligsten Krankheitsgruppen — könnte eine Neubewertung weitreichende Folgen haben, wie vergleichbare Debatten im Bereich der Milliardenkosten chronischer Erkrankungen zeigen.
Unmittelbar betroffen sind Anwohnerinnen und Anwohner in der Nähe großer Windparks — bundesweit ein relevanter Teil der Bevölkerung in windkraftintensiven ländlichen Regionen. Die Anfrage richtet sich außerdem an Kommunen, kommunale Gesundheitsämter und die Ärzteschaft, die laut Drucksache bislang keine aktiven Informationen zu möglichen Infraschall-Risiken erhalten haben.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/8754) wurde am 21. Oktober 2026 veröffentlicht und eingereicht am 29. September 2026. Die Bundesregierung muss nach § 104 GO-BT grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt antworten. Nach Eingang der Antwort wird diese als gesonderte Drucksache veröffentlicht.
- Infraschall
- Schallwellen mit Frequenzen unterhalb von 20 Hz, also unterhalb der menschlichen Hörschwelle. Windkraftanlagen erzeugen Infraschall durch Rotorbewegungen.
- Inzidenz
- Anzahl der neu aufgetretenen Erkrankungsfälle in einer Bevölkerungsgruppe innerhalb eines bestimmten Zeitraums; ein zentrales Maß der Epidemiologie.
- TA Lärm
- Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm — eine bundesweit gültige Verwaltungsvorschrift, die Immissionsrichtwerte für Schallpegel festlegt, sich aber an der Hörschwelle orientiert.
Was hat die Mainzer Studie konkret gemessen?
Die Studie der Universitätsmedizin Mainz verglich Daten der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe aus 2015 bis 2024 in vier Kommunen im Kreis Paderborn. In windkraftstarken Kommunen (Borchen, Lichtenau) lagen die neu aufgetretenen Herzinsuffizienz-Inzidenzen im Jahresmittel 2021–2024 um 21 bis 68 Prozent höher als in der Vergleichskommune Delbrück.
Was ist Infraschall und warum ist er bei Windrädern relevant?
Infraschall bezeichnet Schallwellen unterhalb der menschlichen Hörschwelle (unter 20 Hz). Windkraftanlagen erzeugen solche Schwingungen kontinuierlich; ob sie Herzfunktion oder Nervensystem schädigen, wird wissenschaftlich kontrovers diskutiert.
Welche Bewertung hat die Bundesregierung bisher abgegeben?
Laut früheren Bundestagsdrucksachen (u. a. 20/11580) hat die Bundesregierung bisher keinen Handlungsbedarf anerkannt und auf die TA Lärm verwiesen, die sich an der Hörschwelle orientiert. Diese Haltung steht im Mittelpunkt der aktuellen Anfrage.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8754 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































