- 104 islamfeindliche PMK-Straftaten im ersten Quartal 2026
- 50 von 104 Fällen wurden im Internet begangen
- 2.115 islamfeindliche Straftaten für das Gesamtjahr 2024 aktualisiert
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6530 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Seit Januar 2017 erfasst das BKA islamfeindliche Straftaten im Rahmen der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) als eigenes Unterthemenfeld ‚Islamfeindlich‘ innerhalb der Hasskriminalität. Die Daten werden von den Landeskriminalämtern an das BKA übermittelt. Aufgrund technischer Umstellungen am KPMD-PMK, die seit 1. Juni 2026 sukzessive Nachmeldungen erzeugen, sind die Quartalszahlen 2026 noch vorläufig und ein direkter Vergleich mit dem Vorjahr ist laut Bundesregierung nicht möglich. Für die Jahre 2024 und 2025 liegen aktualisierte Gesamtjahreswerte vor: 2024 wurden 2.115 Fälle, 2025 insgesamt 1.828 Fälle registriert.
- 104 Fälle — islamfeindliche PMK-Straftaten im ersten Quartal 2026, Stichtag 30. April 2026
- 50 Fälle — davon im Internet begangen (UTM Internet)
- 4 Fälle — Angriffsziel Moschee im ersten Quartal 2026
- 57 Tatverdächtige — ermittelt; keine Festnahmen, keine Haftbefehle
- 1.828 Fälle — islamfeindliche PMK-Straftaten im Gesamtjahr 2025 (aktualisiert, Stichtag 30. April 2026)
- 2.115 Fälle — islamfeindliche PMK-Straftaten im Gesamtjahr 2024 (aktualisiert)
Im Detail
Die genannten Fallzahlen aus dem Jahr 2026 haben vorläufigen Charakter und sind durch Nach-/Änderungsmeldungen Veränderungen unterworfen.
— Vorbemerkung der Bundesregierung, BT-Drs. 21/6530
Im ersten Quartal 2026 hat das Bundeskriminalamt (BKA) bundesweit 104 islamfeindliche Straftaten erfasst. Das zeigt die Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 21/6530, datiert 16. Juni 2026) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (BT-Drs. 21/5917). Die Zahlen haben vorläufigen Charakter: Wegen einer technischen Systemumstellung des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes (KPMD-PMK) wurden bislang weniger Sachverhalte als üblich gemeldet und werden seit dem 1. Juni 2026 sukzessive nacherfasst. Ein direkter Vergleich mit dem Vorjahreszeitraum ist daher laut Bundesregierung nicht möglich.
Islamfeindliche Straftaten im ersten Quartal 2026: Die Kerndaten
Von den 104 gemeldeten Fällen wurden 50 über das Internet begangen. Vier Straftaten richteten sich gezielt gegen Moscheen – darunter eine Beleidigung in Landshut (Bayern), eine Sachbeschädigung in Nürtingen (Baden-Württemberg), das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in Hamburg sowie ein Verstoß gegen das Hoheitszeichengesetz in Augsburg. Keiner der Moschangriffe wurde online verübt.
Drei Personen wurden bei islamfeindlich motivierten Delikten leicht verletzt. Schwer Verletzte oder Todesopfer sind nicht registriert. Alle drei Verletzungsfälle ordnet das BKA dem Phänomenbereich PMK-rechts zu; sie ereigneten sich in Brandenburg, Bayern und Hamburg. Insgesamt wurden 57 Tatverdächtige ermittelt – 47 männliche und 10 weibliche Personen. Festnahmen oder Haftbefehle gab es keine.
Entwicklung der islamfeindlichen PMK über die Jahre
Die Jahreswerte zeigen erhebliche Schwankungen. Für 2024 liegt die aktualisierte Gesamtzahl islamfeindlicher PMK-Straftaten bei 2.115 Fällen; das zweite Quartal 2024 war mit 667 Fällen besonders hoch. Im Jahr 2025 sank die Gesamtzahl auf 1.828 Fälle, wobei das erste Quartal 2025 mit 554 Fällen der stärkste Zeitraum war. Die 104 im ersten Quartal 2026 erfassten Fälle liegen deutlich unter diesen Werten – allerdings weist die Bundesregierung ausdrücklich auf die eingeschränkte Vergleichbarkeit durch die KPMD-Systemumstellung hin.
Gut 47 Prozent der Fälle im Gesamtjahr 2025 wurden online begangen (879 von 1.828). Bei den 58 mosqueenbezogenen Fällen des Jahres 2025 waren 21 Internetdelikte. Das zeigt, dass islamfeindliche Hetze und Bedrohung zunehmend digitale Kanäle nutzt – ein Trend, den auch die aktuellen Bundestags-Drucksachen zur inneren Sicherheit widerspiegeln.
Was gilt aktuell bei der Erfassung islamfeindlicher Kriminalität?
Das Definitionssystem PMK ordnet Straftaten Phänomenbereichen zu, wenn aus Tatumständen oder Tätermerkmalen eine politische Motivation erkennbar ist. Das Unterthemenfeld ‚Islamfeindlich‘ existiert seit Januar 2017. Materielle Schäden werden im KPMD-PMK nicht separat erfasst; die Bundesregierung lehnt eine Änderung dieser Praxis ausdrücklich ab. Auch eine Auswertung nach dem Begriff ‚antimuslimisch‘ ist systembedingt nicht möglich, da dieser kein hinterlegter Katalogwert ist.
Zu laufenden Ermittlungsverfahren – einschließlich des zweifachen versuchten Mordes in Friedberg vom Oktober 2025 und der schweren Brandstiftung an einer Moschee in Magdeburg vom November 2025 – verweigert die Bundesregierung Auskünfte. Sie begründet dies mit dem Schutz der Strafverfolgung und der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern. Angaben zu Ermittlungen beim Generalbundesanwalt werden generell nicht erteilt, auch nicht in eingestufter Form.
Die Hate-Crime-Statistik (HCr-Statistik), die Verurteilungen und Verfahrenseinstellungen erfasst, wird vom Bundesamt für Justiz auf Basis von Länderdaten erstellt. Sie erscheint mit zeitlicher Verzögerung; die Daten für das Berichtsjahr 2024 sind inzwischen auf der Homepage des Bundesamts für Justiz abrufbar. Künftig ist geplant, die Statistik jährlich möglichst im Herbst des Folgejahres zu veröffentlichen. Qualitätssicherung der PMK-Kategorisierungen erfolgt durch die ständige Arbeitsgruppe ‚Qualitätskontrolle PMK‘ der Kommission Staatsschutz, die zweimal jährlich tagt.
Zivilgesellschaftliche Dokumentationsstellen wie CLAIM erfassen erfahrungsgemäß deutlich mehr Vorfälle als das BKA: Für 2024 zählte CLAIM rund 3.080 Vorfälle gegenüber 1.848 BKA-Fällen – ein strukturelles Dunkelfeld, das die Linke-Fraktion in ihrer Kleinen Anfrage als Begründung für die regelmäßige Quartalskontrolle anführt.
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Muslime in Deutschland sowie Moscheegemeinden sind direkt von islamfeindlichen Straftaten betroffen. Im ersten Quartal 2026 wurden vier Moscheen als Angriffsziel registriert, drei Personen leicht verletzt. Alle Verletzungsfälle wurden dem PMK-rechts-Phänomenbereich zugeordnet und ereigneten sich in Brandenburg, Bayern und Hamburg.
Die Bundesregierung hat mehrere Fragen nur teilweise oder mit Verweis auf verfassungsrechtliche Grenzen beantwortet: Zu laufenden Ermittlungsverfahren und zu Verfahren beim Generalbundesanwalt verweigerte sie konkrete Auskünfte unter Berufung auf den Schutz der Strafverfolgung. Materielle Schadensdaten werden im KPMD-PMK grundsätzlich nicht erfasst; eine Änderung dieser Praxis ist nicht geplant.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 16.06.2026)
- PMK – Politisch motivierte Kriminalität
- Erfassungssystem der deutschen Polizei für Straftaten, bei denen ein politisches Motiv erkennbar ist. Umfasst Phänomenbereiche wie PMK-rechts, PMK-links, PMK-religiöse Ideologie u. a.
- UTF – Unterthemenfeld
- Innerhalb des PMK-Definitionssystems werden Hasskriminalitäts-Fälle weiteren Unterthemenfeldern zugeordnet, z. B. 'Islamfeindlich'.
- KPMD-PMK
- Kriminalpolizeilicher Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität – das technische System, über das Länder Fallzahlen an das BKA übermitteln.
Wie viele islamfeindliche Straftaten gab es im ersten Quartal 2026?
Mit Stichtag 30. April 2026 wurden dem BKA 104 Fälle mit dem Unterthemenfeld 'Islamfeindlich' gemeldet, davon 50 über das Internet.
Wie viele Menschen wurden dabei verletzt?
Im ersten Quartal 2026 wurden drei Personen leicht verletzt. Schwer Verletzte oder Todesopfer gab es laut BKA-Daten nicht.
Wie viele islamfeindliche Straftaten gab es 2025 insgesamt?
Für das Gesamtjahr 2025 wurden mit Stichtag 30. April 2026 insgesamt 1.828 Fälle erfasst. Für 2024 liegt die aktualisierte Gesamtzahl bei 2.115.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6530 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































