Ist gesunde Ernährung mit Bürgergeld-Regelsätzen möglich?
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/5861 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Regelsätze für Bürgergeld, Grundsicherung und Asylbewerberleistungen werden 2026 gesetzlich neu ermittelt, da neue Daten des Statistischen Bundesamtes vorliegen. Wissenschaftler kritisieren seit Jahren, dass die Beträge für Ernährung nicht für eine gesunde Ernährung ausreichen. Bei Kindern kann dies zu Wachstumsverzögerungen und Störungen der Gehirnentwicklung führen.
Die Linke-Fraktion hat am 8. Mai 2026 eine umfangreiche Kleine Anfrage zur anstehenden Neuberechnung der Regelsätze in der Grundsicherung gestellt (Drucksache 21/5861). 24 Fragen umfasst das Dokument. Im Zentrum steht dabei die Frage, ob die aktuellen Beträge für Ernährung für eine gesunde Ernährung ausreichen würden.
Wissenschaftliche Einschätzung zu Ernährungsbeträgen
Der Wissenschaftliche Beirat für Agrarpolitik, Ernährung und gesundheitlichen Verbraucherschutz stellt fest, dass die in den Regelsätzen vorgesehenen Beträge für Ernährung nicht für eine gesunde Ernährung ausreichen. Dies ist bemerkenswert, da es sich um ein offizielles Beratergremium der Bundesregierung handelt. Bei Kindern kann eine Ernährung von diesen Beträgen zu Wachstumsverzögerungen führen. Auch Störungen der Gehirnentwicklung sind möglich. Die Bundesregierung hingegen betrachtet gesunde Ernährung als persönliche Präferenz und verweist auf individuelle Umschichtungen im Regelsatz.
Die Regelsätze werden anhand der Ausgaben der ärmsten 15-20 Prozent der Bevölkerung berechnet – also von Menschen, die selbst oft zu wenig Geld für gesunde Ernährung haben.
Drei Hauptkritikpunkte am Berechnungsverfahren
Die Linke benennt drei zentrale Aspekte bei der Regelsatzberechnung. Erstens: Die Referenzgruppe für Erwachsene ist 2010 verkleinert worden. Verdeckt Arme werden zweitens nicht aus der Referenzgruppe ausgeschlossen. Hintergrund ist, dass Menschen knapp oberhalb der Grundsicherung oft ebenfalls von Armut betroffen sind. Der dritte Kritikpunkt wiegt besonders schwer: Etwa ein Drittel der ursprünglich erfassten Ausgaben wird nachträglich als nicht relevant gestrichen. Das Bundesverfassungsgericht sieht den Gesetzgeber bereits an den Grenzen des Zulässigen.
Völkerrechtliche Aspekte
Ein völkerrechtliches Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die aktuellen Regelsätze gegen das Recht auf angemessene Ernährung nach dem UN-Sozialpakt verstoßen. Auch der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte äußert sich zu den deutschen Regelsätzen. Die Linke sieht zudem einen möglichen Verstoß gegen das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum.
Die 2026 anstehende Neuberechnung basiert auf der aktuellen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2023. Die Linke fordert methodische Verbesserungen. Außerdem sind höhere Beträge für Familien nötig, um verfassungsrechtliche und völkerrechtliche Standards zu erfüllen.
Betroffen sind etwa 5,5 Millionen Menschen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld), Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie Asylbewerber. Besonders kritisch sehen Experten die Situation für Kinder und Jugendliche.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 08.05.2026) Neue Bürgergeld-Berechnung: Was sich 2026 ändert →
- Regelsatz
- Monatlicher Pauschalbetrag für den Lebensunterhalt in der Grundsicherung, der Ernährung, Kleidung und andere Grundbedarfe abdecken soll
- Einkommens- und Verbrauchsstichprobe
- Alle fünf Jahre durchgeführte Befragung von Haushalten zu ihren Ausgaben, die als Grundlage für die Regelsatzberechnung dient
- Referenzgruppe
- Die einkommensschwächsten 15-20 Prozent der Bevölkerung, deren Ausgabeverhalten für die Regelsatzberechnung herangezogen wird
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/5861 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































