- Bundesweite Daten zu Gewalt gegen Jugendhilfe-Fachkräfte fehlen
- Seit 2020 keine Bundesforschung zur Mitarbeitersicherheit in der Jugendhilfe
- SGB-VIII-Reform: Fachkräfteschutz bislang nicht verankert
Hintergrund
Die Anfrage BT-Drs. 21/8668 ist die zweite Kleine Anfrage der AfD-Fraktion zum Themenfeld Gewaltschutz in der Kinder- und Jugendhilfe in dieser Wahlperiode. Die vorangegangene Anfrage (BT-Drs. 21/7624) und die Regierungsantwort (BT-Drs. 21/7889) hatten ergeben, dass der Bundesregierung keine Erkenntnisse zu Gewalttaten im Zusammenhang mit familiengerichtlichen Konflikten vorliegen und der Bund seit 2020 keine einschlägige Forschung zu Mitarbeitersicherheit in Jugendhilfeeinrichtungen gefördert hat. Parallel läuft die Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe: Das Bundeskabinett hat am 12. August 2026 den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform (SGB VIII) beschlossen, der steigende Fallzahlen und Personalengpässe adressiert, den Schutz von Fachkräften vor Gewalt aber nach Auffassung der Fragesteller nicht explizit einschließt.
Im Detail
Auch hinsichtlich einer bundesweiten systematischen Erfassung von Bedrohungen oder Gewalt gegen Mitarbeiter öffentlich geförderter Beratungsstellen sowie hinsichtlich regelmäßiger Schulungen der Mitarbeiter zum Umgang mit eskalierenden Konfliktsituationen liegen der Bundesregierung nach eigener Auskunft keine Kenntnisse vor.
— BT-Drs. 21/8668, Vorbemerkung der Fragesteller
Fachkräfte in Jugendämtern und Beratungsstellen sind in ihrer täglichen Arbeit Bedrohungen, Beleidigungen und körperlichen Übergriffen ausgesetzt — doch bundesweite Daten dazu existieren nicht. Genau diese Lücke steht im Mittelpunkt der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/8668, die die AfD-Fraktion am 19. Oktober 2026 eingereicht hat. Auslöser ist unter anderem die Gewalttat in Stade, die bereits in einer früheren Anfrage (BT-Drs. 21/7624) thematisiert wurde.
Was gilt aktuell?
Nach Angaben der Bundesregierung in ihrer Antwort auf BT-Drs. 21/7889 liegen ihr zu Gewalttaten im Zusammenhang mit familiengerichtlichen oder sorgerechtlichen Konflikten keine Erkenntnisse vor. Für den Schutz von Mitarbeitern in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe verweist sie auf Länder und Kommunen — der Bund sieht sich hier nicht als zuständige Ebene. Eine bundesweit vergleichbare systematische Erfassung von Bedrohungen oder Übergriffen gegen Beschäftigte öffentlich geförderter Beratungsstellen besteht nach eigener Auskunft der Bundesregierung ebenfalls nicht. Wissenschaftliche Untersuchungen zur Sicherheit von Mitarbeitern in Jugendhilfeeinrichtungen hat der Bund seit 2020 nicht gefördert.
Jugendhilfe-Reform ohne Mitarbeiterschutz?
Am 12. August 2026 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe beschlossen. Die geplante zweistufige Reform adressiert steigende Fallzahlen, komplexere Problemlagen und Personalengpässe — der Schutz von Fachkräften vor Bedrohung und Gewalt ist in diesem Entwurf nach Einschätzung der Fragesteller nicht explizit verankert. Die Anfrage erkundigt sich konkret, welche Regelungen des Kabinettsenentwurfs unmittelbar oder mittelbar der Mitarbeitersicherheit dienen und ob die zweite Reformstufe diesen Aspekt aufgreifen soll.
Parallel dazu hat die Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik in der zweiten Jahreshälfte 2025 eine Fachkräfteerhebung bei Jugendämtern und Diensten stationärer Hilfen zur Erziehung durchgeführt. Ob diese Erhebung Fragen zu Bedrohungs- und Gewalterfahrungen enthält und wann die Ergebnisse veröffentlicht werden, ist einer der Kernpunkte der aktuellen Anfrage.
Schutz von Jugendhilfe-Fachkräften: 17 Fragen an die Bundesregierung
Die 17 Fragen der Kleinen Anfrage lassen sich in vier Themenstränge gliedern: Erstens die Erkenntnislage zum konkreten Fall Stade und zu möglichen Schlussfolgerungen für den Bundesbereich. Zweitens Stand und Ergebnisse der Fachkräfteerhebung 2025, insbesondere hinsichtlich Gewalt- und Bedrohungserfahrungen. Drittens Fragen zur Datenerhebung — ob eine bundesweite Erfassung möglich und sinnvoll wäre und welche verfassungsrechtlichen Spielräume der Bund dafür sieht. Viertens die Verankerung des Mitarbeiterschutzes in laufenden und künftigen Reformvorhaben sowie in bestehenden Bundesprogrammen.
Das Deutsche Jugendinstitut hat im September 2026 eine Stellungnahme zu institutionellen Schutzkonzepten veröffentlicht — diese befasst sich allerdings primär mit dem Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt, nicht mit dem Schutz der Fachkräfte selbst. Genau diese Asymmetrie in der Debatte greift die Anfrage auf: Institutionelle Schutzkonzepte fokussieren bislang auf die betreuten Personen; der Schutz der Beschäftigten bleibt laut Fragestellern systematisch unterbelichtet.
Die Reform des SGB VIII in zwei Stufen ist politisch eng verknüpft mit der hier aufgeworfenen Frage, ob Mitarbeiterschutz als eigenständiges Ziel in das Reformvorhaben aufgenommen wird. Auch die parlamentarischen Vorgänge der Woche vom 20. Oktober 2026 zeigen, wie dicht das Drucksachenaufkommen rund um sozial- und sicherheitspolitische Themen in dieser Phase ist.
Betroffen sind Fachkräfte in Jugendämtern, stationären Hilfen zur Erziehung und bundesgeförderten Beratungsstellen im Bereich Familie, Migration und Integration. Ebenfalls berührt sind Träger der freien und öffentlichen Jugendhilfe sowie mittelbar die betreuten Kinder, Jugendlichen und Familien, deren Versorgung von der Arbeitsfähigkeit und Sicherheit der Fachkräfte abhängt.
Die Kleine Anfrage vom 19. Oktober 2026 ist beim Bundeskanzleramt eingegangen. Die Bundesregierung soll gemäß § 104 GO-BT grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung antworten. Anschließend wird die Antwort als gesonderte Drucksache veröffentlicht.
- SGB VIII
- Achtes Sozialgesetzbuch — regelt die Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland, einschließlich Leistungen wie Erziehungsberatung, Hilfen zur Erziehung und Inobhutnahme.
- Institutionelles Schutzkonzept
- Systematischer Maßnahmenplan einer Einrichtung zum Schutz vor Gewalt — üblicherweise auf den Schutz betreuter Kinder und Jugendlicher ausgerichtet, seltener auf den Schutz der Fachkräfte selbst.
- Fachkräfteerhebung
- Statistische Erhebung der Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik, die Beschäftigte in Jugendämtern und stationären Erziehungshilfen zu ihren Arbeitsbedingungen befragt.
Was war die Gewalttat in Stade?
Die Drucksache verweist auf eine Gewalttat in Stade, die bereits Gegenstand einer früheren Kleinen Anfrage (BT-Drs. 21/7624) war. Details zum Tathergang enthält die Drucksache nicht; die Ermittlungen der zuständigen Landes- und Kommunalbehörden laufen laut früherer Regierungsantwort noch.
Gibt es bundesweite Daten zu Gewalt gegen Jugendhilfe-Mitarbeiter?
Nach Angaben der Bundesregierung in ihrer Antwort auf BT-Drs. 21/7889 liegen ihr keine Erkenntnisse über eine bundesweit vergleichbare systematische Erfassung solcher Vorfälle vor.
Was ist die SGB-VIII-Strukturreform?
Das Bundeskabinett hat am 12. August 2026 den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe beschlossen. Die Reform ist als zweistufiges Verfahren angelegt und adressiert steigende Fallzahlen, komplexere Problemlagen und Personalengpässe.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8668 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.




































































