- Kensington-Vertrag sieht gewerkschaftliche Zusammenarbeit vor
- DGB und TUC sollen gemeinsame Projekte entwickeln
- 18 Fragen zu Finanzierung und konkreten Maßnahmen
Kensington-Vertrag: AfD fragt Gewerkschaftsrolle ab
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6219 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Der Kensington-Vertrag wurde am 17. Juli 2025 von Bundeskanzler Friedrich Merz und dem britischen Premierminister Keir Starmer unterzeichnet. Das Abkommen regelt die bilaterale Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Großbritannien in verschiedenen Bereichen. Am 23. März 2026 empfing Staatssekretärin Lilian Tschan den Generalsekretär des Trade Union Congress (TUC) Paul Nowak und den Bundesvorstandssekretär des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) Konrad Klingenberg im Bundesarbeitsministerium. Dabei wurden erste Anknüpfungspunkte für gemeinsame gewerkschaftliche Projekte identifiziert.
Im Detail
Die zuständigen Ministerien der Vertragsparteien vereinbaren einen strukturierten Austausch, um die Themen inklusive und nachhaltige Beschäftigung und Sozialpolitik, gerechter Wandel der Wirtschaft, der Gesellschaft und des Arbeitsumfelds sowie ethische Grundsätze und gemeinsame Werte im Zusammenhang mit dem digitalen Wandel aufzugreifen.
— Artikel 13 Absatz 6 Kensington-Vertrag
Der deutsch-britische Freundschaftsvertrag rückt gewerkschaftliche Zusammenarbeit in den politischen Fokus. Die AfD-Fraktion stellt 18 detaillierte Fragen zur geplanten Kooperation zwischen dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) und dem britischen Trade Union Congress (TUC) im Rahmen des Kensington-Vertrags. Die Drucksache 21/6219 vom 3. Juni 2026 thematisiert die Rolle von Gewerkschaften in der Außenpolitik.
Was regelt der Kensington-Vertrag?
Der am 17. Juli 2025 unterzeichnete und am 5. März 2026 ratifizierte Vertrag sieht eine strukturierte Zusammenarbeit in der Arbeits- und Sozialpolitik vor. Artikel 13 Absatz 6 des Abkommens nennt explizit die Themen inklusive und nachhaltige Beschäftigung, gerechter wirtschaftlicher Wandel und ethische Grundsätze beim digitalen Wandel. Die Digitalisierung und entstehende digitale Gesellschaft sollen nach dem Vertrag die Rechte und Bedürfnisse der Bürger sowie das Arbeitsumfeld wahren.
Gewerkschaftstreffen im Arbeitsministerium
Am 23. März 2026 empfing Staatssekretärin Lilian Tschan den TUC-Generalsekretär Paul Nowak und DGB-Bundesvorstandssekretär Konrad Klingenberg im Bundesarbeitsministerium. Tschan hat betont, die vertiefte Zusammenarbeit müsse nicht nur Regierungen einbeziehen. Auch die Zivilgesellschaft und Sozialpartner sollten teilhaben. DGB und TUC haben bereits Anknüpfungspunkte für gemeinsame Projekte zu Jugendarbeitslosigkeit identifiziert, außerdem zu Aus- und Weiterbildung sowie Künstlicher Intelligenz in der Arbeitswelt.
AfD fragt nach Gewerkschaftsdefinition
Die AfD stellt fest, dass die Bundesregierung bisher nicht erklärt hat, was sie unter einer Gewerkschaft versteht. In früheren Antworten hat die Regierung erklärt, Zuwendungen an Gewerkschaften nicht erfassen zu können. Der Grund: „Gewerkschaft“ sei ein nicht eindeutig definierter Begriff. Hans-Jürgen Goßner und die AfD-Fraktion wollen nun wissen, nach welchen Kriterien Organisationen als Gewerkschaft, Sozialpartner oder Nichtregierungsorganisation eingeordnet werden.
Finanzierung und konkrete Maßnahmen
Die 18 Fragen zielen auf Details zu Finanzierung und Umsetzung der deutsch-britischen Zusammenarbeit. Die AfD fragt nach geplanten Maßnahmen. Außerdem nach Projektkosten, Haushaltstileln und der Beteiligung von Arbeitgeberverbänden. Besonders erfragt wird, ob vertraglich geregelte Regierungsaufgaben an Gewerkschaften delegiert werden sollen. Die Fragesteller wollen auch wissen, welche Rolle Gewerkschaften bei der Umsetzung von Vertragszielen spielen – etwa bei der Förderung von Partnerschaften mit Herkunfts- und Transitländern irregulärer Migration.
Künstliche Intelligenz im Fokus
Ein Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der geplanten Zusammenarbeit bei Künstlicher Intelligenz. Die AfD fragt nach der Arbeitsdefinition von KI. Außerdem nach konkreten Maßnahmen für eine „menschenzentrierte Nutzung“. Dabei geht es auch um vom DGB geforderte Gesetze wie ein Beschäftigtendatenschutzgesetz oder die Konkretisierung des Betriebsverfassungsgesetzes für den betrieblichen Umgang mit KI.
Die Bundesregierung muss bis zum 24. Juni 2026 antworten. Die Antwort wird zeigen, wie konkret die Pläne für die deutsch-britische gewerkschaftliche Zusammenarbeit bereits sind und welche finanziellen Mittel dafür vorgesehen werden.
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Betroffen sind Arbeitnehmer und Gewerkschaftsmitglieder in Deutschland und Großbritannien, die von der verstärkten bilateralen Zusammenarbeit bei Beschäftigung, Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz profitieren sollen.
Die Bundesregierung hat 21 Tage Zeit, um die 18 Fragen der AfD-Fraktion zu beantworten. Die Antwortfrist endet am 24. Juni 2026. Anschließend wird die Antwort der Bundesregierung als separate Drucksache veröffentlicht.
- Kensington-Vertrag
- Freundschafts- und Kooperationsvertrag zwischen Deutschland und Großbritannien, benannt nach dem Londoner Stadtteil, in dem er unterzeichnet wurde.
- TUC
- Trade Union Congress – der britische Gewerkschaftsdachverband, entspricht dem deutschen DGB.
- DGB
- Deutscher Gewerkschaftsbund – Dachverband der deutschen Gewerkschaften mit etwa 6 Millionen Mitgliedern.
Was ist der Kensington-Vertrag?
Ein Freundschafts- und Kooperationsvertrag zwischen Deutschland und Großbritannien, der am 17. Juli 2025 unterzeichnet und am 5. März 2026 vom Bundestag ratifiziert wurde.
Welche Rolle sollen Gewerkschaften spielen?
DGB und TUC sollen gemeinsame Projekte zu Jugendarbeitslosigkeit, Aus- und Weiterbildung sowie Künstlicher Intelligenz in der Arbeitswelt entwickeln.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6219 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































