- Härtungsmaßnahmen für Krankenhäuser kosten allein in Köln 40 Mio. Euro
- Bundeswehr plant Großübung mit israelischen Streitkräften im Herbst 2026
- Fragen zu Patientenpriorisierung und Einschränkungen der Zivilversorgung offen
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6612 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Grünbuch ZMZ 4.0 beschreibt ein Planszenario, in dem ab 2029 ein NATO-Russland-Konflikt Deutschland zur logistischen Drehscheibe machen könnte. Laut diesem Dokument wären allein unter Soldaten bis zu 1.000 Verletzte pro Tag zu erwarten, wovon mehr als 30 Prozent intensivpflichtig wären — die Militärkrankenhäuser wären demnach binnen 48 Stunden vollständig belegt. Als Reaktion darauf soll das zivile Gesundheitswesen sogenannte Härtungsmaßnahmen planen und umsetzen. Ein Endbericht des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI) und der Institute for Health Care Business GmbH (hcb) beziffert erhebliche Investitionsbedarfe für bauliche und technische Sicherheit sowie Notfallvorsorge.
- ca. 1.000 Verletzte pro Tag — Planungsgröße des Grünbuchs ZMZ 4.0 für militärische Verwundete im NATO-Konfliktfall
- mehr als 30 Prozent — Anteil der prognostizierten Schwerverletzten mit Intensivpflichtigkeit
- 48 Stunden — Zeitraum, binnen dem laut Grünbuch alle Betten der Militärkrankenhäuser belegt wären
- 40 Mio. Euro — Kosten der Tiefgarage am Kölner Gesundheitscampus Merheim als Beispiel für Härtungsmaßnahmen
Im Detail
Um kriegstüchtig zu werden, sollen öffentliche, freigemeinnützige und private Krankenhäuser ihre sogenannte Resilienz stärken und diverse Härtungsmaßnahmen planen, um die zu erwartende Versorgung von NATO-Truppen übernehmen zu können.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/6612, Fraktion Die Linke
Zivile Krankenhäuser in Deutschland sollen für den Verteidigungsfall gerüstet werden — mit baulichen Schutzmaßnahmen, technischer Nachrüstung und neuen Versorgungskonzepten für verwundete NATO-Soldaten. Die Fraktion Die Linke stellt mit BT-Drs. 21/6612 vom 23. Juni 2026 insgesamt 17 Fragen an die Bundesregierung, um das Ausmaß dieser Planungen, ihre Finanzierung und mögliche rechtliche Risiken zu beleuchten.
Härtungsmaßnahmen für Krankenhäuser: Was ist geplant?
Ausgangspunkt ist das Grünbuch ZMZ 4.0 „Zivil-Militärische Zusammenarbeit 4.0 im militärischen Krisenfall“, das ein Planszenario für das Jahr 2029 beschreibt: Ein massiver Truppenaufmarsch russischer Streitkräfte an den Grenzen baltischer NATO-Staaten könnte Deutschland zur militärischen Drehscheibe machen. Das Dokument kalkuliert mit bis zu 1.000 verletzten Soldaten pro Tag, von denen mehr als 30 Prozent intensivpflichtig wären — die Kapazitäten der Militärkrankenhäuser wären demnach binnen 48 Stunden erschöpft. Die Folge: Zivile Kliniken müssten einspringen.
Ein konkretes Beispiel für die laufenden Vorbereitungen ist der geplante Neubau am Gesundheitscampus Merheim der Kliniken der Stadt Köln. Dort ist nach israelischem Vorbild eine Tiefgarage für 40 Millionen Euro vorgesehen, die sich im Ernstfall in ein voll funktionsfähiges unterirdisches Krankenhaus umwandeln lässt. Das Projekt wird vom Land Nordrhein-Westfalen gefördert. Die Linke fragt die Bundesregierung, ob der Bund solche Härtungsmaßnahmen mitfinanzieren will und aus welchen Töpfen — etwa aus dem Sondervermögen für Infrastruktur oder aus der Bereichsausnahme von der Schuldenbremse für Verteidigungsausgaben.
Patientenversorgung im Spannungsfall: Wer wird zuerst behandelt?
Besonderes Gewicht haben die Fragen zur Priorisierung von Patienten. Die Anfrage erkundigt sich, ob die Bundesregierung Pläne kennt, nach denen im Bündnis- oder Verteidigungsfall bestimmte Behandlungsabläufe in zivilen Krankenhäusern nicht mehr sichergestellt werden können. Anhand welcher Kriterien Verwundete dann priorisiert würden und welche Eingriffe zurückgestellt werden müssten, beantwortet das vorliegende Dokument nicht — das ist Gegenstand der noch ausstehenden Regierungsantwort. Auch die Frage nach einem Kleeblattsystem analog zur SARS-CoV-2-Pandemie — also einer regionalen Aufteilung der Krankenhauslandschaft mit zentralen Koordinierungsstellen — steht im Raum.
Bundeswehr-Großübung mit israelischen Streitkräften
Ein zweiter Schwerpunkt der Kleinen Anfrage betrifft eine für Herbst 2026 geplante Großübung der Bundeswehr gemeinsam mit den Israelischen Verteidigungsstreitkräften (IDF). Laut Vorbemerkung der Fragesteller haben beide Seiten ein Abkommen über gemeinsame Weiterbildungen und diese Übung vereinbart. Die Anfrage erkundigt sich nach Planungsstand, beteiligten Akteuren, möglicher Einbeziehung ziviler Gesundheitseinrichtungen sowie den Kosten für die öffentliche Hand.
Die Linke thematisiert dabei auch die rechtlich-ethische Dimension: Vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) läuft derzeit die Völkermord-Klage Südafrikas gegen Israel wegen des Krieges in Gaza. Die Fraktion fragt, ob die Bundesregierung ein Problem darin sieht, dass militärische und zivil-militärische Erfahrungen der IDF auf Einsätzen basieren könnten, die Gegenstand dieses Verfahrens sind. Auch mögliche Verstöße gegen das Völkerstrafgesetzbuch werden in Frage 17 direkt angesprochen.
Beschäftigte und Zivilbevölkerung: Wer wird informiert?
Weitere Fragen betreffen die Rechte der Beschäftigten in den betroffenen Einrichtungen: Werden Betriebsräte und Personalvertretungen vorab informiert? Ist die Teilnahme an der Großübung freiwillig? Mit welchen Einschränkungen für die Zivilbevölkerung ist während der Übung zu rechnen? Diese Fragen verdeutlichen, dass die Planung weit über rein militärische Logistik hinausgeht und unmittelbar in den Alltag von Kliniken und ihren Patienten eingreift.
Der Endbericht des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI) zur Resilienz deutscher Krankenhäuser, der die Anfrage inhaltlich mitbegründet, fordert laut Vorbemerkung erhebliche Investitionen in bauliche und technische Sicherheit sowie Notfallvorsorge — ohne dass bislang öffentlich beziffert wäre, welche Gesamtkosten auf Bund, Länder und Krankenhausträger zukämen. Genau diese Transparenz verlangt die Anfrage von der Bundesregierung.
Thematisch verwandt sind aktuelle Debatten über Infrastrukturfinanzierung und Verteidigungsausgaben, die auch das F126-Marineprojekt und die offensive Cyberabwehr berühren. Fragen zur Bürgerbeteiligung bei Großprojekten behandelt auch die Baugesetzbuch-Reform.
Weiterlesen:
- Hackbacks: Linke fordert Stopp offensiver Cyberabwehr
- AfD-Fraktion fordert Untersuchungsausschuss nach Milliardenverlust bei F126-Debakel
- Baugesetzbuch-Reform: Linke fordert verbindliche Bürgerbeteiligung
Betroffen sind zunächst alle Träger ziviler Krankenhäuser in Deutschland — öffentliche, freigemeinnützige und private Einrichtungen — sowie deren Beschäftigte und die regulären Patienten, deren Versorgung im Spannungsfall neu priorisiert werden müsste. Mittelbar sind auch Steuerzahler betroffen, da ungeklärt ist, aus welchen öffentlichen Mitteln die Maßnahmen finanziert werden sollen.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/6612) wurde am 23. Juni 2026 eingereicht. Die gesetzliche Antwortfrist beträgt 21 Tage; die Bundesregierung hat bis zum 14. Juli 2026 Zeit zu antworten. Nach Eingang der Antwort wird diese als eigene Drucksache veröffentlicht.
- Härtungsmaßnahmen
- Bauliche, technische und organisatorische Maßnahmen, die Krankenhäuser gegen äußere Gefahren wie Cyberangriffe, Sabotage oder militärische Konflikte absichern sollen.
- Zivil-Militärische Zusammenarbeit (ZMZ)
- Koordination zwischen Streitkräften und zivilen Behörden, Einrichtungen und Unternehmen, etwa im Katastrophenschutz oder für den Verteidigungsfall.
- Single Point of Contact (SPoC)
- Eine zentrale Anlaufstelle oder Koordinierungseinheit — hier ein Krankenhaus, das als Hauptkoordinator für die medizinische Versorgung in einer Region im Verteidigungsfall dient.
Was sind Härtungsmaßnahmen für Krankenhäuser?
Darunter versteht man bauliche, technische und personelle Maßnahmen, die Krankenhäuser widerstandsfähiger gegen Angriffe, Sabotage oder den Ausfall von Versorgungsinfrastruktur im Verteidigungsfall machen sollen.
Was ist das Grünbuch ZMZ 4.0?
Das Grünbuch 'Zivil-Militärische Zusammenarbeit 4.0 im militärischen Krisenfall' skizziert Szenarien für einen möglichen NATO-Russland-Konflikt und leitet daraus Anforderungen an die zivile Infrastruktur ab, darunter auch Krankenhäuser.
Was plant die Bundeswehr mit der IDF für Herbst 2026?
Laut Vorbemerkung der Anfrage haben Bundeswehr und Israelische Verteidigungsstreitkräfte ein Abkommen über gemeinsame Weiterbildungen und eine für Herbst 2026 geplante Großübung vereinbart, bei der auch zivile Gesundheitseinrichtungen einbezogen werden könnten.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6612 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































