- Gysi behauptete: PDS blieb Eigentümerin des SED-Archivs nach 1990
- SAPMO verwahrt SED-Akten als unselbstständige Stiftung im Bundesarchiv
- Sechs Fragen zu Verträgen, Einsichtsrechten und Aktenvernichtung gestellt
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7480 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Stiftung SAPMO (Stiftung Archiv der Parteien und Massenorganisationen der DDR im Bundesarchiv) wurde als Kompromiss gegründet, nachdem der Einigungsvertrag von 1990 keine abschließende Regelung für das Archivgut von SED und DDR-Blockparteien treffen konnte. Das Bundesarchivgesetz regelt in § 4 die Aufgaben der SAPMO, enthält aber nach Angaben der Fragesteller keine explizite Bestimmung zur Eigentumsfrage. Ausgelöst wurde die Anfrage durch eine Aussage von Dr. Gregor Gysi im Kulturausschuss des Bundestages am 24. Juni 2026, wonach die PDS beim Vertrag über die Archivübergabe Eigentümerin geblieben sei.
Im Detail
„mit der Bundesregierung Deutschlands einen Vertrag geschlossen als Vorsitzender der PDS und da haben wir das ganze SED-Archiv an das Bundesarchiv übergeben. Allerdings stehe im Vertrag, dass wir [die PDS, heute Die Linke] Eigentümer bleiben.“
— Dr. Gregor Gysi, 24. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Medien, 24. Juni 2026, zitiert in BT-Drs. 21/7480
Wem gehört das Archiv der SED? Diese Frage steht im Mittelpunkt der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/7480, die die AfD-Fraktion am 5. August 2026 beim Deutschen Bundestag eingereicht hat. Anlass ist eine Aussage, die der Linke-Abgeordnete Dr. Gregor Gysi am 24. Juni 2026 in der 24. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Medien tätigte.
Gysi erklärte dort, er habe als damaliger PDS-Vorsitzender mit der Bundesregierung einen Vertrag geschlossen, mit dem das gesamte SED-Archiv an das Bundesarchiv übergeben worden sei — allerdings mit dem Vorbehalt, dass die PDS, heute Die Linke, Eigentümerin geblieben sei. Diese Aussage wirft aus Sicht der Fragesteller grundlegende Fragen zur Verfügungsgewalt über eines der bedeutendsten historischen Dokumentenbestände zur deutschen Zeitgeschichte auf.
SED-Akten im Bundesarchiv: Was gilt heute?
Die betreffenden Unterlagen werden in der Stiftung Archiv der Parteien und Massenorganisationen der DDR im Bundesarchiv (SAPMO) verwahrt. Diese unselbstständige Stiftung des öffentlichen Rechts entstand als politischer Kompromiss: Beim Abschluss des Einigungsvertrags am 31. August 1990 konnten sich die Vertragsparteien nicht auf eine abschließende Regelung für das Archivgut von SED und DDR-Blockparteien einigen. Das Einigungsvertragsgesetz stellte nur die bei staatlichen DDR-Stellen entstandenen Unterlagen unter den Schutz des Bundesarchivgesetzes — nicht jedoch das Schriftgut aus dem Zentralen Parteiarchiv der SED.
§ 4 des Bundesarchivgesetzes regelt zwar die Aufgaben der SAPMO und schließt in Absatz 3 die allgemeine 30-jährige Schutzfrist für diese Bestände aus. Eine explizite gesetzliche Regelung zur Eigentümerschaft des SAPMO-Archivguts enthält das Gesetz nach Angaben der Fragesteller jedoch nicht. Genau diese Lücke macht die von Gysi behauptete Vertragslage rechtlich relevant: Falls ein entsprechender Vertrag existiert und rechtswirksam ist, könnte Die Linke theoretisch Herausgabe oder Verfügungsgewalt über Teile des Archivguts beanspruchen.
Eigentumsansprüche an SED-Akten: Sechs Fragen an die Bundesregierung
Die AfD-Fraktion stellt insgesamt sechs Fragen, die sich auf drei Themenkomplexe verteilen. Erstens fragt sie nach der genauen rechtlichen und vertraglichen Grundlage der Eigentümerschaft an den SAPMO-Beständen. Zweitens will sie wissen, ob ein konkreter Vertrag zwischen Gysi als PDS-Vorsitzendem und der Bundesregierung existiert — und wenn ja: wie er heißt, wann und wo er unterzeichnet wurde, wer die Unterzeichner waren und wo er heute archiviert ist. Drittens fragt die Fraktion, ob Die Linke im Rahmen der SAPMO-Stiftungsvereinbarungen Mitsprache-, Veto- oder Zustimmungsrechte bei Einsichtnahme, Digitalisierung oder Veröffentlichung von Archivbeständen besitzt.
Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Frage nach der Aktenvernichtung nach der Wende. Medienberichte aus dem Jahr 2010 hatten Vorwürfe laut werden lassen, Gysi habe als SED-PDS-Vorsitzender 1990 die Vernichtung der zentralen SED-Mitgliederkartei und weiterer sensibler Parteiakten mitorganisiert. Die Vernichtung soll auf westdeutschem Boden durch westdeutsche Firmen durchgeführt worden sein, was die Frage der Strafbarkeit nach damaligem Bundesrecht aufwirft. Die Anfrage fragt daher, ob der Bundesregierung entsprechende Erkenntnisse vorliegen und ob behördliche oder strafrechtliche Maßnahmen ergriffen wurden.
Die SED-Akten im Bundesarchiv dokumentieren Jahrzehnte DDR-Geschichte. Ungeklärte Eigentumsfragen könnten den öffentlichen Zugang zu diesen Beständen beeinflussen.
Nicht Gegenstand der Anfrage sind die Unterlagen des Ministeriums für Staatssicherheit (Stasi-Unterlagen), die einer eigenen Rechtsgrundlage unterliegen. Die Anfrage bezieht sich ausschließlich auf das Parteiarchiv der SED und der DDR-Massenorganisationen in der SAPMO.
Die Drucksache wurde am 5. August 2026 veröffentlicht und von Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und der AfD-Fraktion unterzeichnet. Namentlich als Fragesteller aufgeführt sind unter anderem Dr. Götz Frömming, Martin E. Renner, Ronald Gläser und Dr. Alexander Gauland. Thematisch verwandt ist die Debatte um staatliche Transparenz und Auskunftspflichten der Bundesregierung sowie Fragen zur Informationspolitik von Bundesbehörden.
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Betroffen sind Historiker, Journalisten, Opferverbände der SED-Diktatur und alle Bürgerinnen und Bürger, die Zugang zu zeithistorischen Dokumenten der DDR-Staatspartei haben wollen. Im Fall rechtlich wirksamer Eigentumsansprüche der Linkspartei könnten Einsichtnahme, Digitalisierung oder Veröffentlichung von Archivbeständen eingeschränkt werden.
Die Anfrage ist am 5. August 2026 beim Bundestag eingegangen. Die Bundesregierung hat die gesetzliche Frist von 21 Tagen zur Beantwortung, die bis zum 26. August 2026 läuft. Nach Eingang der Antwort wird diese als Drucksache veröffentlicht.
- SAPMO
- Stiftung Archiv der Parteien und Massenorganisationen der DDR im Bundesarchiv — verwahrt DDR-Parteiakten als unselbstständige öffentlich-rechtliche Stiftung.
- Bundesarchivgesetz (BArchG)
- Bundesgesetz, das Aufgaben und Organisation des Bundesarchivs regelt, einschließlich der SAPMO in § 4.
- Einigungsvertrag
- Vertrag vom 31. August 1990 zwischen der Bundesrepublik und der DDR über die deutsche Wiedervereinigung; trat am 23. September 1990 in Kraft.
Was ist die SAPMO?
Die SAPMO ist die Stiftung Archiv der Parteien und Massenorganisationen der DDR im Bundesarchiv — eine unselbstständige Stiftung des öffentlichen Rechts, die DDR-Parteiakten dauerhaft sichert und zugänglich macht.
Warum sind die Eigentumsverhältnisse des SED-Archivs ungeklärt?
Beim Einigungsvertrag 1990 konnten sich die Vertragsparteien nicht auf eine abschließende Regelung einigen. Das Bundesarchivgesetz regelt die Aufgaben der SAPMO, enthält aber laut Drucksache keine explizite Eigentumsregelung.
Was hat Gysi konkret im Ausschuss gesagt?
Gysi erklärte in der Sitzung des Ausschusses für Kultur und Medien am 24. Juni 2026, er habe als PDS-Vorsitzender das SED-Archiv an das Bundesarchiv übergeben, die PDS sei aber laut Vertrag Eigentümerin geblieben.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7480 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































