- KHAG-Reform seit Frühjahr 2026 in der Umsetzungsphase
- GKV-Beitragszahler sollen Transformationskosten mittragen
- Ausnahmegenehmigungen wegen regionaler Unverzichtbarkeit beantragt
Hintergrund
Das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) trat im Frühjahr 2026 in Kraft und verfolgt das Ziel, die stationäre Versorgung durch ein System von Leistungsgruppen und Vorhaltepauschalen neu zu strukturieren. Bereits im Gesetzgebungsverfahren hatten der Bundesrat (BR-Drs. 120/3/26), Ärzteverbände, Klinikverbände, kommunale Spitzenverbände und der GKV-Spitzenverband Bedenken zur praktischen Umsetzbarkeit geäußert. Mit der Anfrage vom 2. Oktober 2026 will die AfD-Fraktion nun einen Sachstand zur laufenden Implementierungsphase einholen.
Im Detail
besteht in den Augen der Fragesteller ein dringender parlamentarischer Aufklärungsbedarf, ob die praktischen Umsetzungsschritte des KHAG die angestrebten Reformziele tatsächlich noch erreichen können.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/8504, AfD-Fraktion
Die Krankenhausreform KHAG, die im Frühjahr 2026 in Kraft getreten ist, steht nach wenigen Monaten Umsetzungszeit unter parlamentarischer Beobachtung. Die AfD-Fraktion hat mit der Drucksache 21/8504 vom 12. Oktober 2026 neun Fragen an die Bundesregierung gerichtet, die den aktuellen Stand der Implementierung, die Finanzierungsfragen und die Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung beleuchten sollen.
Was gilt aktuell nach dem KHAG?
Mit dem Krankenhausreformanpassungsgesetz werden Kliniken in Deutschland künftig nach sogenannten Leistungsgruppen klassifiziert. Diese Gruppen bestimmen, welche medizinischen Eingriffe ein Krankenhaus erbringen darf und damit vergütet bekommt. Parallel werden neue Vorhaltepauschalen eingeführt, die Krankenhäuser für das bloße Vorhalten von Kapazitäten entschädigen sollen — unabhängig von der tatsächlichen Behandlungszahl. Ein aus Bundessteuermitteln gespeister Transformationsfonds soll den strukturellen Umbau mitfinanzieren. Die Anfrage stellt jedoch in Frage, ob der Fonds auskömmlich ausgestattet ist und warum GKV-Beitragszahler für darüber hinausgehende Kosten herangezogen werden.
Krankenhausreform KHAG: Neun Fragen an die Bundesregierung
Die AfD-Fraktion erkundigt sich in ihrer Anfrage nach dem Umsetzungsstand der Leistungsgruppen-Zuweisung und der Stellungnahme der Bundesregierung zu Rückmeldungen der Länder, die im Bundesrat (BR-Drs. 120/3/26) geäußert worden waren. Weitere Fragen betreffen die Investitionsplanung der Länder für 2026 und 2027 sowie Datenmodelle und Simulationsrechnungen, die der Bundesregierung zur Beurteilung der Stabilität von Krankenhausstandorten in der Übergangsphase 2026 bis 2028 vorliegen.
Besonderes Gewicht legt die Anfrage auf die Kostenfrage: Die Fraktion will wissen, wie die Bundesregierung die Mittelausstattung des Transformationsfonds im Verhältnis zu den tatsächlichen Umbaukosten bewertet. Zudem fragt sie, warum das KHAG strukturelle Transformationslasten und die laufende Finanzierung der Vorhaltepauschalen den GKV-Beitragszahlern aufbürdet, statt diese vollständig aus dem Transformationsfonds oder Steuermitteln zu finanzieren. Damit rückt eine grundsätzliche Verteilungsfrage in den Mittelpunkt: Wer trägt die Kosten der Reform — der Steuerzahler oder die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenversicherung?
Ländliche Versorgung und regionale Unverzichtbarkeit
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage gilt der Versorgungssicherheit. Das KHAG sieht vor, dass Kliniken, die bestimmte Leistungsgruppen-Anforderungen nicht erfüllen, dennoch als regional unverzichtbar eingestuft und mit einer Ausnahmegenehmigung weitergeführt werden können. Die Fraktion will wissen, wie viele solcher Anträge seit Inkrafttreten des Gesetzes gestellt worden sind und wie der Bearbeitungsstand aussieht. Diese Frage berührt vor allem die Krankenhausversorgung in dünn besiedelten Gebieten, wo Schließungen unmittelbare Auswirkungen auf die Erreichbarkeit medizinischer Leistungen hätten.
Gleichzeitig erkundigt sich die Anfrage nach Maßnahmen, mit denen die Bundesregierung sicherstellen will, dass die Bundesländer ihren gesetzlichen Investitionsverpflichtungen nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) nachkommen. Hintergrund ist die Sorge, dass ein ungedeckter Investitionsstau der Länder dazu führen könnte, dass GKV-Mittel zweckentfremdet werden, um Investitionslücken zu schließen.
Bürokratieaufwand für Kliniken im Fokus
Die neuen Zertifizierungs- und Nachweispflichten für Leistungsgruppen erzeugen laut Anfrage erheblichen administrativen Mehraufwand für Krankenhausträger. Die Fraktion will den bürokratischen und finanziellen Erfüllungsaufwand aufgeschlüsselt nach einmaligem Umstellungsaufwand und dauerhaftem laufenden Aufwand dargestellt bekommen. Darüber hinaus fragt sie, ob das im KHAG erklärte Ziel des Bürokratieabbaus im Krankenhausbereich durch die neuen Dokumentationspflichten gefährdet ist. Auch die Veränderung des Zeitaufwands für ärztliches und pflegerisches Personal durch neue Dokumentationsanforderungen ist Gegenstand der Anfrage — aufgeschlüsselt nach Berufsgruppen.
Die Bundesregierung hat grundsätzlich 14 Tage nach Zuleitung der Anfrage an das Bundeskanzleramt Zeit zur Beantwortung. Zur flächendeckenden Versorgungssituation und zu laufenden Asylverfahren beim BAMF hatte der Bundestag zuletzt ähnliche Detailfragen gestellt, wie der Bericht BAMF-Asylverfahren: 31 Monate ohne Entscheidung trotz Strafanzeigen zeigt. Zum Kontext staatlicher Ausgaben und ihrer parlamentarischen Kontrolle ist auch der Bericht Forschungsministerium BMFTR: 21,8 Mrd. Euro Etat offengelegt lesenswert.
Weiterlesen:
- Asylverfahrensberatung: Kürzung von 24,5 auf 5 Mio. Euro
- Schriftliche Fragen KW 39/2026: 134 Antworten im Überblick
Betroffen sind in erster Linie Krankenhausträger, die ihre Strukturen an neue Leistungsgruppen anpassen müssen, sowie GKV-Beitragszahler, die laut Anfrage Teile der Transformationskosten tragen sollen. Besonders vulnerable Standorte in ländlichen Regionen stehen vor der Frage, ob sie als regional unverzichtbar anerkannt werden und damit weiter betrieben werden können. Auch Ärzte und Pflegepersonal sind durch neue Dokumentationsanforderungen des KHAG betroffen.
Die Kleine Anfrage wurde am 12. Oktober 2026 beim Deutschen Bundestag eingereicht und an das Bundeskanzleramt zugeleitet. Die Bundesregierung hat grundsätzlich 14 Tage nach Zuleitung Zeit zur Beantwortung, also bis etwa zum 26. Oktober 2026. Die Antwort ist noch nicht veröffentlicht.
- Leistungsgruppen
- Im KHAG festgelegte Kategorien medizinischer Leistungen, die bestimmen, welche Eingriffe ein Krankenhaus erbringen darf und damit finanziert bekommt.
- Vorhaltepauschalen
- Pauschalzahlungen an Krankenhäuser für die bloße Vorhaltung bestimmter Kapazitäten, unabhängig von der tatsächlichen Fallzahl.
- Transformationsfonds
- Aus Bundessteuern gespeister Fonds, der den strukturellen Umbau der Krankenhauslandschaft im Zuge der Reform mitfinanzieren soll.
Was ist das KHAG?
Das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) trat im Frühjahr 2026 in Kraft und soll die stationäre Versorgung durch neue Leistungsgruppen und Vorhaltepauschalen umstrukturieren.
Was ist der Transformationsfonds?
Der Transformationsfonds ist ein aus Bundessteuermitteln gespeister Fonds, der den strukturellen Umbau der Krankenhäuser mitfinanzieren soll. Die Anfrage stellt dessen Auskömmlichkeit in Frage.
Was bedeutet 'regionale Unverzichtbarkeit'?
Kliniken, die trotz fehlender Leistungsgruppen für die regionale Versorgung als unverzichtbar gelten, können eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Die Anfrage fragt nach der Anzahl solcher Anträge.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8504 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.




































































