- 38 Meinungsumfragen im ersten Halbjahr 2026 beauftragt
- 17 verschiedene Institute erhielten Aufträge von Bundesbehörden
- Kosten pro Umfrage als Verschlusssache eingestuft
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7693 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Bundesregierung beauftragt regelmäßig externe Meinungsforschungsinstitute, um gesellschaftliche Stimmungslagen zu verschiedenen Politikfeldern zu erheben. Eine frühere Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/3909) hatte den Zeitraum von 2000 bis 2025 abgedeckt. Die nun vorliegende Antwort (BT-Drs. 21/7693) aktualisiert diese Daten für das erste Halbjahr 2026. Grundlage für die Definition von Meinungsumfragen bildet der Organisationserlass des Bundeskanzlers von 1977 (BGBl. I, S. 128); reine Produktevaluationen sind davon ausgenommen.
- 38 Meinungsumfragen — wurden im Zeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2026 von Bundesbehörden in Auftrag gegeben.
- 17 Institute — erhielten Aufträge von obersten Bundesbehörden und nachgeordnetem Bereich.
- Größter Auftraggeber: BPA — Das Bundespresseamt zeichnete allein für mindestens 18 der 38 Umfragen verantwortlich.
- Laufzeiten bis 2028 — Einzelne Umfragen des Umweltbundesamts erstrecken sich bis August 2028.
Im Detail
Die offene Benennung der Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer (Meinungsforschungsinstitute) in Zusammenhang mit dem jeweiligen finanziellen Umfang der Einzelbeauftragung kann aus verfassungs-, vergabe- und datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten ohne Einwilligung der Auftragnehmer nicht erfolgen.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7693
Im ersten Halbjahr 2026 haben die obersten Bundesbehörden und ihr nachgeordneter Bereich insgesamt 38 Meinungsumfragen bei 17 Instituten in Auftrag gegeben. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 21/7693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor, die das Presse- und Informationsamt am 21. August 2026 übermittelte. Wie viel jede einzelne Umfrage kostete, bleibt der Öffentlichkeit verborgen — die Bundesregierung stuft diese Angaben als Verschlusssache ein.
Meinungsumfragen Bundesregierung: Wer hat was beauftragt?
Mit Abstand aktivster Auftraggeber ist das Bundespresseamt (BPA), das allein rund 18 Umfragen vergab. Die Themen reichen von einem Sicherheitsmonitor über einen Wirtschafts- und Klimamonitor bis hin zu Studien über junge Menschen, ältere Erwerbstätige und die Lebenszufriedenheit in Stadt und Land. Auch Migration und Digitalisierung inklusive KI standen auf der Agenda des BPA.
Weitere Auftraggeber sind das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) mit Befragungen zum sicherheits- und verteidigungspolitischen Meinungsbild sowie zu Fokusgruppen für den Verteidigungsfall, das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) zur gesellschaftlichen Wahrnehmung in diesen Bereichen sowie das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) zu Notfall-Anlaufstellen und Warnstufen im Zivilschutz. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) beauftragte demoskopische Erhebungen zu Gesellschaftsthemen und eine laufende Evaluation seiner eigenen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
Kosten unter Verschluss
Die Kosten der Meinungsumfragen Bundesregierung je Einzelauftrag veröffentlicht die Bundesregierung nicht. Sie beruft sich dabei auf verfassungs-, vergabe- und datenschutzrechtliche Gründe: Eine offene Nennung der Institute zusammen mit den jeweiligen Auftragssummen stelle einen Eingriff in das Recht auf Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen dar (Artikel 12 GG). Die Kostenaufstellung wird als Verschlusssache — Nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD) eingestuft und dem Parlament nur in eingeschränkter Form zugänglich gemacht. Die Titelliste aller 38 Umfragen ist hingegen offen als Anlage zu BT-Drs. 21/7693 auf der Internetseite des Bundestages abrufbar.
Welche Institute wurden beauftragt?
Zu den 17 beauftragten Meinungsforschungsinstituten zählen bekannte Namen wie Forsa, Infratest Dimap, Ipsos, IfD Allensbach und Civey. Auch Verian/Mantle, GIM Gesellschaft für Innovative Marktforschung sowie das Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) erhielten Aufträge. Einzelne Erhebungen — darunter zwei Studien des Umweltbundesamts — laufen noch bis ins Jahr 2028.
Thematisch decken die Meinungsumfragen Bundesregierung ein breites Spektrum ab: Neben klassischen Politikfeldern wie Innere Sicherheit, Migration und Wirtschaft finden sich auch speziellere Erhebungen wie eine Untersuchung zu Schimmelpilzgiften in Lebensmitteln (Bundesamt für Risikobewertung) oder eine sozialwissenschaftliche Evaluation der Riedbahn-Generalsanierung (Deutsches Zentrum für Schienenverkehrsforschung). Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat zudem ein Forschungsvorhaben zur Einstellung junger Erwachsener zum Sozialstaat gestartet, das bis Januar 2027 läuft.
Parlamentarische Kontrolle und Transparenz
Die Anfrage der AfD-Fraktion knüpft an eine frühere Erhebung an, die den Zeitraum von 2000 bis 2025 umfasste. Der Bundestag hat grundsätzlich ein Informationsrecht gegenüber der Bundesregierung — dieses stößt jedoch dort an Grenzen, wo Geschäftsgeheimnisse Dritter berührt werden. Im vorliegenden Fall bedeutet das: Das Parlament erfährt, welche Themen untersucht wurden und von welchen Behörden, nicht aber, wie viel Steuergeld dafür geflossen ist. Ob und wie hoch die Gesamtausgaben für staatliche Meinungsforschung im ersten Halbjahr 2026 waren, lässt sich aus der Antwort nicht ableiten.
Einen Überblick über weitere aktuelle parlamentarische Vorgänge bietet die Zusammenfassung auf Bundestag 27.08.2026: Die wichtigsten Drucksachen. Fragen zur staatlichen Informationspolitik berühren auch das Thema Datenkauf durch Geheimdienste: Rechtsgrundlage fehlt.
Weiterlesen:
Unmittelbar betroffen sind die beauftragten Meinungsforschungsinstitute und die jeweiligen Bundesbehörden als Auftraggeber. Mittelbar berührt das Thema alle Steuerzahler, da die Kosten aus öffentlichen Mitteln finanziert werden. Der Bundestag als Kontrollgremium erhält die Einzelkosten nur in eingestufter Form.
Die Bundesregierung beantwortet die Fragen nach Auftraggebern, Befragungszeiträumen und Titeln vollständig. Die geforderte Kostenaufschlüsselung je Umfrage verweigert sie jedoch mit Verweis auf den Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen (Art. 12 GG) und stuft diese als Verschlusssache (VS-NfD) ein.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Meinungsumfragen der Bundesregierung: Kosten im ersten Halbjahr 2026 →
- VS-NfD
- Verschlusssache — Nur für den Dienstgebrauch. Niedrigste Geheimhaltungsstufe in Deutschland; die Unterlagen dürfen nur einem eingeschränkten Empfängerkreis zugänglich gemacht werden.
- Bundespresseamt (BPA)
- Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung koordiniert die Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung und ist mit Abstand der größte Einzelauftraggeber für Meinungsumfragen.
- Organisationserlass 1977
- Erlass des Bundeskanzlers, der den Rahmen für staatliche Öffentlichkeitsarbeit und Meinungsforschung festlegt und Evaluationen von Einzelprodukten ausdrücklich ausschließt.
Welche Institute hat die Bundesregierung beauftragt?
Zu den 17 beauftragten Instituten zählen u. a. Forsa, Infratest Dimap, Ipsos, IfD Allensbach, Civey und Verian/Mantle.
Warum bleiben die Kosten geheim?
Die Bundesregierung beruft sich auf den Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der Auftragnehmer gemäß Artikel 12 GG und stuft die Kostenaufstellung als Verschlusssache (VS-NfD) ein.
Welche Themen wurden abgefragt?
Die Themen reichen von Migration, Innerer Sicherheit und Klimaschutz über Wirtschaft und Digitalisierung bis hin zu Zivilschutz, Wohnen und Elterngeld.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7693 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.






























































