- Regelsätze werden 2026 nach EVS-Daten neu berechnet
- Bundesregierung lehnt Warenkorb für gesunde Ernährung ab
- Eigenverantwortliche Umschichtung zwischen Lebensbereichen erwartet
Bürgergeld 2026: Regelsätze werden neu berechnet
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6151 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Alle sechs Jahre werden die Bürgergeld-Regelsätze neu berechnet, wenn neue Einkommens- und Verbrauchsstichproben vorliegen. Sozialverbände und Ernährungswissenschaftler kritisieren seit Jahren, dass die aktuellen Beträge nicht für eine gesunde Ernährung ausreichen. Der Wissenschaftliche Beirat für Agrarpolitik empfiehlt eine Warenkorbmethode, um dieses Problem zu lösen.
- 25 Euro — Sofortzuschlag für Kinder, der in den neuen Regelsätzen aufgehen könnte
- Ein Drittel — Anteil der statistischen Ausgangswerte, die bei der letzten Berechnung gestrichen wurden
- 7% — Ermäßigter Mehrwertsteuersatz für Grundnahrungsmittel, den die Regierung nicht ausweiten will
Im Detail
Die Bundesregierung misst einer gesunden und ausgewogenen Ernährung hohe Bedeutung bei. Im System der sozialen Mindestsicherung erfolgt die Deckung der laufenden existenznotwendigen Bedarfe grundsätzlich über pauschalierte Regelbedarfe.
— Antwort Bundesregierung BT-Drs. 21/6151
Die Bundesregierung arbeitet an der Neuberechnung der Bürgergeld-Regelsätze auf Grundlage der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2023. Dies geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linken hervor (BT-Drs. 21/6151). Die neuen Regelsätze treten 2027 in Kraft und berücksichtigen erstmals die aktuellen Verbrauchsgewohnheiten der Bevölkerung.
Wissenschaftliche Einschätzungen: Ernährungswissenschaftler stellen seit Jahren fest, dass die aktuellen Ernährungsanteile in den Regelsätzen nicht für eine gesunde Ernährung ausreichen. Bei Kindern drohen Wachstumsverzögerungen und Störungen der Gehirnentwicklung, wenn sie sich von den vorgesehenen Beträgen ernähren müssen, weist der Wissenschaftliche Beirat für Agrarpolitik darauf hin.
Was gilt aktuell?
Die derzeit gültigen Regelsätze basieren auf den Ausgaben der einkommensschwächsten 15 bis 20 Prozent der Bevölkerung. Diese Annahme bezweifeln Ernährungsexperten inzwischen. Das statistische Verfahren geht davon aus, dass diese Haushalte das verfassungsrechtlich garantierte Existenzminimum decken können.
Bei der Berechnung wird etwa ein Drittel der statistischen Ausgangswerte nachträglich gestrichen, weil sie als nicht bedarfsrelevant bewertet werden. Dadurch entsteht laut Forschern ein „Statistik-Warenkorb“ statt eines reinen statistischen Modells.
Das bedeutet: Die Regelsätze werden nicht nur nach tatsächlichen Ausgaben berechnet, sondern auch nach politischen Entscheidungen, was als notwendig gilt.
Die Linken-Fraktion hat konkrete Angaben zu den geplanten methodischen Änderungen gefordert, insbesondere zur Berücksichtigung gesunder Ernährung. Die Bundesregierung lehnt einen Warenkorb-Ansatz für Nahrungsmittel ab. Stattdessen sollen Bürgergeld-Bezieher eigenverantwortlich zwischen verschiedenen Lebensbereichen wie Hygiene, Kultur oder Ernährung umschichten.
Diskussion der Berechnungsmethode
Sozialverbände führen drei zentrale Stellschrauben an, die die Beträge systematisch absenken. Erstens ist die Referenzgruppe 2010 verkleinert worden. Zweitens werden „verdeckt Arme“ — Menschen, die Anspruch auf Leistungen haben, aber keine beantragen — nicht aus der Statistik ausgeschlossen. Ein Großteil der Ausgaben wird drittens nachträglich gestrichen.
Ein völkerrechtliches Gutachten kommt zu dem Schluss, dass die aktuellen Regelsätze gegen das Recht auf angemessene Ernährung nach Artikel 11 des UN-Sozialpakts verstoßen. Eine Verbesserung der Berechnungsmethoden hat der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte bereits 2018 empfohlen.
Die Bundesregierung weist diese Einwände zurück und betont, dass die Ermittlung „auf der Grundlage gesetzlicher Vorgaben unter Berücksichtigung der hierzu ergangenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erfolgt“. Zu konkreten methodischen Änderungen macht sie keine Angaben. Sie verweist auf laufende regierungsinterne Beratungen.
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Betroffen sind rund 5,5 Millionen Menschen, die Bürgergeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter erhalten. Besonders Familien mit Kindern könnten von möglichen Änderungen bei der Ernährungsberechnung profitieren.
Die Bundesregierung beantwortet die meisten Fragen ausweichend mit dem Verweis auf laufende regierungsinterne Beratungen. Bei konkreten methodischen Fragen zu Referenzgruppen und Warenkorbentscheidungen werden keine Details genannt.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 26.05.2026) Bürgergeld-Regelsätze – Wissenschaftler kritisieren unzureichende Ernährungsbeträge →
- EVS
- Die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe erfasst alle fünf Jahre die Ausgaben deutscher Haushalte als Grundlage für Regelsatzberechnungen.
- Statistik-Warenkorb
- Mischverfahren aus statistischen Ausgabendaten und normativen Entscheidungen, welche Ausgaben als bedarfsrelevant gelten.
Wann gelten die neuen Regelsätze?
Die neu berechneten Regelsätze treten voraussichtlich 2027 in Kraft.
Warum keine Warenkorb-Methode für Ernährung?
Die Bundesregierung lehnt dies ab und setzt auf eigenverantwortliche Umschichtung im Regelsatz.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6151 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































