Sonntag, 7. Juni 2026

🏛 Thema: Drucksache 21/5905

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Die Drucksache 21/5905 behandelt die rechtliche Problematik von Kernenergie-Genehmigungen für Zwecke außerhalb der Stromproduktion. Die AfD-Fraktion richtet in dieser Anfrage den Fokus auf potenzielle Gesetzeslücken im deutschen Atomgesetz, die eine Nutzung von Kernenergie für Wärmeerzeugung, Wasserstoffproduktion oder industrielle Prozesse ermöglichen könnten, ohne dass diese vollständig durch die bestehende Regulierung abgedeckt werden. Der Hintergrund liegt in der internationalen Debatte über neue Anwendungsfelder der Kernenergie, während Deutschland aus dem Atomausstieg ausgestiegen ist. Die Kleine Anfrage zielt darauf ab, Klarheit darüber zu schaffen, welche Lücken im rechtlichen Rahmen bestehen und ob Reformen notwendig sind, um solche Technologien entweder zu ermöglichen oder explizit auszuschließen.
❓ Häufige Fragen
Worum geht es bei Kernenergie-Genehmigungen für Nicht-Stromerzeunung?
Es geht um die Frage, ob und unter welchen Bedingungen Kernenergie in Deutschland für andere Zwecke als Stromerzeugung genutzt werden könnte, beispielsweise zur Wärmeerzeugung oder Wasserstoffproduktion.
Welche Gesetzeslücken meint die AfD im Atomgesetz?
Die AfD vermutet, dass das deutsche Atomgesetz möglicherweise nicht alle neuen Anwendungsformen von Kernenergie vollständig reguliert oder explizit ausschließt.
Hat Deutschland nicht aus der Atomkraft ausgestiegen?
Ja, der Atomausstieg ist in Deutschland Gesetz, doch die Anfrage behandelt theoretische Lücken und mögliche zukünftige Szenarien im Regelwerk.
Wer beantwortet diese parlamentarische Anfrage?
Die zuständige Bundesregierung, typischerweise das Bundesumweltministerium oder das für Energie zuständige Ministerium, beantwortet solche Kleinen Anfragen schriftlich.
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Schlagwort: Drucksache 21/5905

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