Montag, 15. Juni 2026

🏛 Thema: Drucksache 21/6497

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Die Drucksache 21/6497 behandelt die Umsetzung der internationalen Mindeststeuerregelung im deutschen Steuersystem. Sie befasst sich mit der Implementierung der OECD-Vereinbarung zur globalen Mindestbesteuerung (GloBE-Regelungen), die multinationalen Konzernen eine effektive Steuerquote von mindestens 15 Prozent auferlegt. Das Dokument regelt die notwendigen legislativen Anpassungen, um diese Vorgaben in nationales Recht umzuwandeln und damit die internationale Steuervermeidung durch große Unternehmen zu bekämpfen. Die Maßnahme betrifft insbesondere die Einkünfte-In-Regel und die Mindeststeuer-Ergänzungssteuer, durch die Gewinne angemessen besteuert werden sollen. Deutschland trägt damit zur Harmonisierung der internationalen Steuerstandards bei und sichert die Steuereinnahmen des Bundes und der Länder.
❓ Häufige Fragen
Was ist der Zweck der GloBE-Mindeststeuer-Regelung in Drucksache 21/6497?
Die Regelung zielt darauf ab, große multinationale Konzerne mit einer Mindeststeuerquote von 15 Prozent zu besteuern und damit Steuervermeidungsstrategien einzudämmen.
Welche Unternehmen sind von der Drucksache 21/6497 betroffen?
Betroffen sind multinationale Unternehmensgruppen mit einem Jahresumsatz von über 750 Millionen Euro, die ihre Gewinne international aufteilen.
Wie wirkt sich die Regelung auf die deutschen Steuereinnahmen aus?
Die Implementierung soll zusätzliche Steuereinnahmen für Bund und Länder generieren, indem Gewinne multinationaler Konzerne in Deutschland angemessen besteuert werden.
Wann treten die Regelungen aus Drucksache 21/6497 in Kraft?
Die Umsetzung erfolgt schrittweise ab 2024, wobei die vollständige Anwendung der GloBE-Regeln für Steuerjahre ab 2025 vorgesehen ist.
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Schlagwort: Drucksache 21/6497

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