- 750 Mio. Euro Mindestgrenze für betroffene Konzerne
- Automatischer Austausch zwischen 25+ Ländern
- Zentrale Abgabe statt Mehrfachmeldungen
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6497 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Vereinbarung setzt die Zwei-Säulen-Lösung des OECD/G20 Inclusive Framework zur Bekämpfung von Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung um. Deutschland hat die globale Mindestbesteuerung bereits im Dezember 2023 mit dem Mindeststeuergesetz umgesetzt. Auch andere internationale Staaten haben entsprechende Regelungen eingeführt, was einen koordinierten Informationsaustausch erforderlich macht.
Im Detail
Um ein möglichst effizientes und verwaltungsarmes Verfahren zu gewährleisten, ist der Mindeststeuer-Bericht nicht in jedem Steuerhoheitsgebiet, in dem eine Geschäftseinheit der Unternehmensgruppe belegen ist, abzugeben.
— Begründung BT-Drs. 21/6497
Deutschland bereitet die Ratifikation einer internationalen Vereinbarung vor, die den automatischen Austausch von Mindeststeuer-Informationen zwischen Steuerverwaltungen regelt. Die am 15. Januar 2025 unterzeichnete mehrseitige Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden über den Austausch von GloBE-Informationen soll die Administration der globalen Mindestbesteuerung effizienter gestalten.
Was gilt aktuell?
Seit Ende 2023 ist in Deutschland die globale Mindestbesteuerung für multinationale Konzerne mit einem Jahresumsatz von mindestens 750 Millionen Euro in Kraft. Diese müssen detaillierte Mindeststeuer-Berichte einreichen. Die GloBE-Erklärungen enthalten alle steuerrelevanten Informationen zur Prüfung der Mindeststeuer. Ohne internationale Koordination müssen Konzerne diese Berichte in jedem Land separat einreichen, in dem sie tätig sind.
Automatischer Informationsaustausch
Die neue Vereinbarung ermöglicht es Konzernen, ihre Mindeststeuer-Berichte zentral nur noch einmal einzureichen. Normalerweise geschieht dies bei der Steuerverwaltung des Landes, in dem die oberste Muttergesellschaft sitzt. Diese Informationen werden dann automatisch an alle anderen beteiligten Länder weitergeleitet, sofern der Konzern dort Geschäftseinheiten hat.
Die Gesetzesbegründung führt aus, so heißt es in dem Bericht, dass durch die Mehrseitige Vereinbarung ein automatischer Informationsaustausch zwischen den beteiligten Finanzverwaltungen etabliert wird. Ziel ist es sicherzustellen, dass die Informationen des Mindeststeuer-Berichts in Art und Umfang rechtzeitig bei allen betroffenen Behörden vorliegen.
Internationale Beteiligung
Neben Deutschland haben bereits über 25 weitere Länder die Vereinbarung unterzeichnet. Dazu zählen alle wichtigen Industriestaaten wie die USA, Japan und Kanada. Die meisten EU-Mitgliedstaaten haben ebenfalls unterzeichnet. Der Informationsaustausch beginnt allerdings erst, wenn beide beteiligte Länder alle rechtlichen und technischen Voraussetzungen erfüllt haben.
Technische Umsetzung
Die Mindeststeuer-Berichte werden über das gemeinsame Übermittlungssystem der OECD ausgetauscht. Dabei kommt ein einheitliches XML-Format zum Einsatz. Spätestens drei Monate nach der jeweiligen Einreichungsfrist müssen die Informationen übermittelt werden. Für das erste Berichtsjahr gelten verlängerte Fristen von sechs Monaten.
Die Vereinbarung basiert auf dem Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen. Strenge Vertraulichkeitsregeln gelten dabei. Verstöße gegen Datenschutz oder Vertraulichkeit müssen unverzüglich dem Koordinierungsgremium der OECD gemeldet werden.
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Betroffen sind große multinationale Unternehmensgruppen mit einem Jahresumsatz von mindestens 750 Millionen Euro sowie die Steuerverwaltungen der teilnehmenden Staaten. Für Bürger und kleinere Unternehmen ergeben sich keine direkten Auswirkungen.
Der Gesetzentwurf wird nun dem Bundestag zur Beratung vorgelegt. Nach der parlamentarischen Behandlung und Verabschiedung kann Deutschland die Vereinbarung ratifizieren. Der Bundesrat hat bereits keine Einwendungen erhoben. Das Gesetz tritt nach der Verkündung in Kraft.
- GloBE-Vorschriften
- Global Anti-Base Erosion Rules – internationale Regelungen zur globalen Mindestbesteuerung großer Konzerne.
- Verteilungsansatz
- Bestimmt, welche Teile der Mindeststeuer-Berichte an welche Länder übermittelt werden müssen.
Welche Unternehmen sind betroffen?
Multinationale Konzerne mit einem Jahresumsatz von mindestens 750 Millionen Euro.
Was sind GloBE-Informationen?
Mindeststeuer-Berichte, die Unternehmen für die globale Mindestbesteuerung einreichen müssen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6497 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.







































































