- Bezifferbarer Schaden durch Arbeitszeit-Änderungen für Ehrenamt nicht ermittelbar
- Zeitliche Faktoren sind häufigster Grund für Rückzug aus dem Ehrenamt
- Rückgang freiwilligen Engagements seit 2019 in allen gesellschaftlichen Gruppen
Arbeitszeitgestaltung und Ehrenamt: Wissenschaftlicher Dienst sieht keine belastbare Schadensberechnung
Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat in einer Analyse untersucht, ob sich ein bezifferbarer Schaden für ehrenamtlich getragene Bereiche und Vereine ermitteln lässt, wenn ehrenamtlich Tätige aufgrund veränderter Arbeitszeiten ihr Engagement aufgeben müssen. Das Ergebnis ist eindeutig: Eine konkrete Schadenshöhe oder Folgenabschätzung ist auf Grundlage der vorhandenen Studienlage nicht möglich.
Rechtliche Grundlagen
Das Dokument erläutert zunächst die rechtlichen Rahmenbedingungen. Der Arbeitgeber kann nach § 611a BGB Inhalt, Zeit und Ort der Arbeitsleistung per Weisung bestimmen, sofern keine Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen entgegenstehen. Für das Ehrenamt existiert keine gesetzliche Legaldefinition; das Gesetz zur Errichtung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt definiert es als freiwilligen, unentgeltlichen und gemeinwohlorientierten Einsatz. Weder ein öffentliches noch ein privates Ehrenamt rechtfertigt in der Regel eine Kündigung; eine solche würde zumindest gegen das Maßregelverbot aus § 612a BGB verstoßen.
Empirische Ausgangslage
Das Statistische Bundesamt hat der Analyse zufolge keine Daten, die eine Schätzung des Schadens erlauben würden. Die Zeitverwendungserhebung (ZVE) 2022 zeigt, dass Personen ab 18 Jahren durchschnittlich eine Stunde und 54 Minuten pro Woche für Ehrenamt und freiwilliges Engagement aufwenden – bei Männern und Frauen nahezu identisch.
Der Sechste Deutsche Freiwilligensurvey 2024 belegt, dass im Jahr 2024 noch 36,7 Prozent der Bevölkerung ab 14 Jahren freiwillig engagiert waren, gegenüber 39,7 Prozent im Jahr 2019. Der Rückgang ist in allen gesellschaftlichen Gruppen zu beobachten, besonders stark bei der Altersgruppe der 30- bis 49-Jährigen sowie bei Teilzeitbeschäftigten und Eltern mit Kindern unter 14 Jahren. Als zentraler Faktor für den Rückgang werden die Nachwirkungen der Corona-Pandemie genannt.
Zeitliche Faktoren als häufigster Hinderungsgrund
Auf die Frage nach möglichen Gründen für eine Einschränkung oder Beendigung des Ehrenamts nennen 62 Prozent der Befragten zeitliche Faktoren am häufigsten. Es folgen gesundheitliche Gründe (32 Prozent), der Wunsch nach mehr Unverbindlichkeit (31 Prozent) sowie berufliche und familiäre Gründe (je 27 Prozent).
Allerdings warnt die Analyse vor vorschnellen Schlüssen: Bereits 2013 stellten Groß und Seifert fest, dass die bloße Länge der Arbeitszeit kein direkter Hemmfaktor für ehrenamtliches Engagement ist. Ehrenamtlich Tätige arbeiten im Schnitt etwa genauso lang wie Beschäftigte ohne solches Engagement. Stattdessen konkurriert das Ehrenamt mit anderen unbezahlten Tätigkeiten wie Hausarbeit und Pflege. Frauen leisten wöchentlich im Schnitt 29,18 Stunden unbezahlte Arbeit, Männer nur 10,26 Stunden.
Fazit und politischer Kontext
Die Analyse hält fest, dass Zeitkonflikte zwar nicht ausgeschlossen sind, aber stets im Zusammenspiel mit familiären und beruflichen Faktoren zu bewerten sind. Einige Forscher kritisieren Überlegungen zu längeren Arbeitszeiten oder finanziellen Anreizen für Mehrarbeit, weil diese Partnerschaften belasten und das Ehrenamt erschweren könnten. Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt fordert bürokratische Entlastung, flexiblere Engagementformen und bessere Qualifizierung von Nachwuchskräften für Leitungspositionen in Vereinen.


































































