- 4.571 Rassismus-Beratungsanfragen bei der ADS im Jahr 2025
- Rund 1,43 Mio. Euro Förderung für Anti-Schwarze-Rassismus-Projekte seit 2020
- Keine staatliche Erfassung von Todesfällen Schwarzer Menschen in Gewahrsam
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7790 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Fraktion Die Linke hat die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/7588 zu Anti-Schwarzem Rassismus in Deutschland gestellt. Hintergrund sind unter anderem der Nationale Diskriminierungs- und Rassismusmonitor (NaDiRa) sowie die EU-Studie der Agentur für Grundrechte (FRA) „Being Black in the EU“ 2024, die für Schwarze Menschen in Deutschland im EU-Vergleich hohe Diskriminierungsraten dokumentiert. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes verzeichnete im Jahr 2025 insgesamt 4.571 Beratungsanfragen zum Thema Rassismus — einen historisch hohen Wert. Die Antwort wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Namen der Bundesregierung am 27. August 2026 übermittelt und bezieht sich ausschließlich auf den Zuständigkeitsbereich der Beauftragten der Bundesregierung für Antirassismus.
- 4.571 — Beratungsanfragen zu Rassismus bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes im Jahr 2025 (historisch hoher Wert).
- 26 % — Anteil der ASR-Fälle bei der ADS 2025, der dem Lebensbereich „staatliches Handeln“ zuzuordnen war.
- 537.475 Euro — Zuwendungen der Antirassismusbeauftragten für Anti-Schwarze-Rassismus-Projekte, 2022 bis 2026.
- 897.414 Euro — Projektförderungen der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) im gleichen Bereich, 2020 bis 2026.
- 56 % / 62 % — Anteil Schwarzer Menschen in Deutschland, die laut FRA-Studie 2024 Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt (56 %) bzw. dem Wohnungsmarkt (62 %) erleben.
Im Detail
Die Bundesregierung führt keine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellung. Eine belastbare Einschätzung ist mangels entsprechender Datengrundlage daher nicht möglich.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7790, Antwort zu Frage 1
Schwarze Menschen in Deutschland erleben nach Angaben der EU-Agentur für Grundrechte (FRA) beim Zugang zu Wohnung und Arbeit die höchsten Diskriminierungsraten im EU-Vergleich: 56 Prozent berichten von Benachteiligung auf dem Arbeitsmarkt, 62 Prozent auf dem Wohnungsmarkt. Vor diesem Hintergrund hat die Fraktion Die Linke der Bundesregierung 16 Fragen zu Anti-Schwarzem Rassismus gestellt. Die Antwort (BT-Drs. 21/7790) datiert vom 31. August 2026 und wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales übermittelt.
Keine Daten zu Todesfällen in Gewahrsam
Auf die Frage, wie viele Schwarze, afrikanische und afrodiasporische Menschen seit 1990 in polizeilichem Gewahrsam oder bei Bundesbehördeneinsätzen gestorben sind, erklärt die Bundesregierung knapp: Sie führe keine entsprechende statistische Erfassung, eine belastbare Einschätzung sei mangels Datengrundlage nicht möglich. Eine Änderung dieser Praxis ist laut Drucksache nicht geplant. Die Zivilorganisation DEATH IN CUSTODY dokumentiert nach Angaben der Fragesteller seit 1990 insgesamt 410 Todesfälle in Gewahrsam — ausschließlich auf Basis zivilgesellschaftlicher Recherche.
Polizeibeauftragter als Antwort auf EGMR-Urteile
Gefragt nach vollständig unabhängigen, polizeiexternen Beschwerdestellen — wie vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) im Urteil Basu gegen Deutschland empfohlen — verweist die Bundesregierung auf den seit März 2024 amtierenden Polizeibeauftragten des Bundes beim Deutschen Bundestag. Dieser ist laut Drucksache unabhängig und nicht weisungsgebunden (§ 10 PolBeauftrG) und kann sowohl individuelles Fehlverhalten als auch strukturelle Mängel bei Bundespolizeibehörden prüfen.
Anti-Schwarzer Rassismus: Datenlage und Förderung
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) registrierte im Jahr 2025 insgesamt 4.571 Beratungsanfragen zum Thema Rassismus — ein besonders hoher Wert, der laut Bundesregierung die Dringlichkeit weiterer Forschung und politischer Maßnahmen unterstreicht. Von den Fällen, die sich explizit dem Anti-Schwarzen Rassismus (ASR) zuordnen ließen, entfiel der größte Anteil — 26 Prozent — auf den Lebensbereich staatliches Handeln. Spezifische Daten zu Schwarzen Geflüchteten in Bundeseinrichtungen liegen der ADS hingegen nicht vor.
Finanziell flossen aus Bundesmitteln zwischen 2022 und 2026 rund 537.475 Euro über die Antirassismusbeauftragte sowie rund 897.414 Euro über die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) gezielt an Organisationen, die sich primär gegen Anti-Schwarzen Rassismus richten. Einen prozentualen Anteil dieser Mittel am Gesamtbudget der Antidiskriminierungs- und Demokratieförderprogramme nennt die Bundesregierung nicht — eine solche Zuordnung sei nicht im Detail möglich.
AGG-Reform und Racial Profiling
Zur Frage nach Reformen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) erklärt die Bundesregierung, dass ein Zweites Gesetz zur Änderung des AGG sich derzeit im parlamentarischen Verfahren befindet. Es sieht unter anderem vor, die sogenannte Präklusionsfrist — die Frist, innerhalb derer Ansprüche nach dem AGG geltend gemacht werden müssen — von zwei auf vier Monate zu verlängern. Ob weitere Maßnahmen folgen, soll erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens geprüft werden. Informationen zur Rechtslage bei strafrechtlich relevanten Fällen und zur Frage des staatlichen Schutzauftrags finden sich in weiteren parlamentarischen Vorgängen.
Zum Thema anlassloses polizeiliches Kontrollieren nach § 22 Abs. 1a Bundespolizeigesetz (BPolG) — Racial Profiling — erklärt die Bundesregierung, die Bundespolizei handle ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Voraussetzungen. Diskriminierungsfreies Vorgehen sowie interkulturelle Kompetenzen seien fester Bestandteil von Aus- und Fortbildung. Die Hautfarbe dürfe gemäß Art. 3 Abs. 3 Grundgesetz nicht Grundlage polizeilicher Kontrollentscheidungen sein.
Nationaler Aktionsplan gegen Rassismus in Arbeit
Einen neuen Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus (NAP-R) erarbeitet die Bundesregierung laut Koalitionsvertrag unter Federführung der Antirassismusbeauftragten. Die zweite UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft (2025 bis 2034) soll dabei berücksichtigt werden. Zum Bildungsbereich verweist die Bundesregierung auf eine am 22. Dezember 2025 veröffentlichte Förderrichtlinie für Modellprojekte zur Bekämpfung von Rassismus, die einen Schwerpunkt auf Anti-Schwarzen Rassismus im Bildungsbereich legt. Eine direkte Einwirkung auf Lehrpläne der Länder lehnt die Bundesregierung unter Verweis auf die föderale Zuständigkeit der Länder ab. Weitere Kontexte zur staatlichen Förderpraxis finden sich etwa beim Bundesprogramm Demokratie leben! sowie bei der NGO-Förderung in den Ländern.
Bundesagentur für Arbeit und strukturelle Diskriminierung
Auf Fragen zu Diskriminierungsrisiken in Sozialbehörden antwortet die Bundesregierung mit Blick auf die Bundesagentur für Arbeit: Sie biete regelmäßige Schulungsformate für Führungskräfte und Mitarbeitende an und orientiere sich am AGG sowie dem Gleichstellungsplan. Eigenbefragungen der Bundesagentur ergäben, dass ihre Beschäftigten geringfügig seltener diskriminierende Einstellungen aufwiesen als die Gesamtbevölkerung. Eine strukturelle Regelfinanzierung für Schwarze Selbstorganisationen — wie von der Zivilgesellschaft gefordert — ist laut Drucksache nicht geplant; die Bundesregierung verweist auf das Haushaltsaufstellungsrundschreiben für 2027. Eine Beteiligung marginalisierter Communitys mit Mitbestimmungsgewalt an Förderentscheidungen lehnt die Bundesregierung ebenfalls ab: Förderentscheidungen sollten nicht extern beeinflusst werden.
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Betroffen sind Schwarze, afrikanische und afrodiasporische Menschen in Deutschland, die laut FRA-Studie 2024 bei Arbeit (56 Prozent) und Wohnen (62 Prozent) überdurchschnittlich häufig Diskriminierung erfahren. Ebenfalls adressiert werden Schwarze Geflüchtete in Bundeseinrichtungen sowie Organisationen, die sich gegen Anti-Schwarzen Rassismus engagieren und auf verlässliche staatliche Förderung angewiesen sind.
Bei mehreren Fragen — insbesondere zu Todesfällen in Gewahrsam, zur rassistischen Diskriminierung in Bundesbehörden und zur Erklärung der Spitzenwerte im EU-Vergleich — verweist die Bundesregierung auf fehlende Datengrundlagen oder erklärt grundsätzlich keine Stellung zu externen wissenschaftlichen Studien zu nehmen. Fragen zu konkreten Reformvorhaben werden teilweise auf laufende Verfahren vertagt.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Anti-Schwarzer Rassismus: Linke stellt 16 Fragen an Bundesregierung →
- Anti-Schwarzer Rassismus (ASR)
- Bezeichnet spezifische Diskriminierungsformen gegenüber Schwarzen, afrikanischen und afrodiasporischen Menschen, die sich von allgemeinen Rassismusdefinitionen durch historische und koloniale Bezüge unterscheiden.
- Racial Profiling
- Verdachtsunabhängige polizeiliche Kontrollen, bei denen äußerliche Merkmale wie die Hautfarbe als Anlass dienen — in Deutschland durch das Grundgesetz verboten.
- NaDiRa
- Nationaler Diskriminierungs- und Rassismusmonitor, 2020 vom Deutschen Bundestag in Auftrag gegeben; erstellt regelmäßige Berichte zu Rassismus und Diskriminierung in Deutschland.
Gibt es staatliche Daten zu Todesfällen Schwarzer Menschen in Gewahrsam?
Nein. Laut Bundesregierung existiert keine statistische Erfassung, und eine solche ist derzeit auch nicht geplant.
Was plant die Bundesregierung beim AGG?
Ein Zweites Gesetz zur Änderung des AGG befindet sich im parlamentarischen Verfahren. Es sieht unter anderem vor, die Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen von zwei auf vier Monate zu verlängern.
Wie viel Geld floss gezielt gegen Anti-Schwarzen Rassismus?
Die Antirassismusbeauftragte vergab 2022 bis 2026 rund 537.475 Euro, die Bundeszentrale für politische Bildung 2020 bis 2026 rund 897.414 Euro für entsprechende Projekte.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7790 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































