- Stadt Bad Kreuznach erhielt jährlich 125.000–160.000 Euro als Erstempfängerin
- Nationalparklandkreis Birkenfeld: Rückforderungen von über 16.700 Euro allein 2020
- Bundesregierung hat keine Daten zu Förderanträgen bei Kommunen
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7780 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ wird vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) finanziert und über das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) abgewickelt. Es fördert lokale ‚Partnerschaften für Demokratie‘, bei denen kommunale Ämter als Erstempfänger Bundesmittel an lokale Organisationen weiterleiten. In Rheinland-Pfalz wurden 2024 laut früherer Antwort der Bundesregierung insgesamt 19 Partnerschaften mit über 2,2 Mio. Euro gefördert (BT-Drs. 21/1635). Die vorliegende Antwort (BT-Drs. 21/7780) bezieht sich auf die Partnerschaften im Bundestagswahlkreis 200 Kreuznach, bestehend aus der Stadt Bad Kreuznach und dem Nationalparklandkreis Birkenfeld.
- 125.000–160.000 Euro — Jährliche Förderung an die Stadt Bad Kreuznach als Erstempfängerin (2020–2024)
- 45.000–60.000 Euro — Jährliche Förderung der externen Koordinierungsstelle in Bad Kreuznach
- 16.712,27 Euro — Rückforderung im Nationalparklandkreis Birkenfeld für das Förderjahr 2020 (vollständig erstattet)
- 2.186,78 Euro — Rückforderung in Bad Kreuznach für das Förderjahr 2022 (vollständig erstattet)
- 2020–2024 — Abgedeckter Förderzeitraum der 2. Förderperiode des Programms ‚Demokratie leben!‘
Im Detail
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Das BAFzA prüft als Bewilligungsbehörde die Anträge der Kommunen und leitet die Prüfergebnisse an das BMBFSFJ weiter.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7780, S. 4
Das Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ fördert seit Jahren lokale Vereine und Initiativen über kommunale Zwischenstellen. Im Bundestagswahlkreis 200 Kreuznach flossen zwischen 2020 und 2024 jährlich mehrere hunderttausend Euro in zwei sogenannte Partnerschaften für Demokratie — eine in der Stadt Bad Kreuznach und eine im Nationalparklandkreis Birkenfeld. Die Bundesregierung hat auf BT-Drs. 21/7780 vom 28. August 2026 alle Förderempfänger und Beträge für diesen Zeitraum offengelegt.
Demokratie leben!: Wer erhält die Mittel in Bad Kreuznach?
Die Stadt Bad Kreuznach fungierte in allen Förderjahren als Erstempfängerin. Sie erhielt 2020 und 2022 jeweils 145.000 Euro, 2021 125.000 Euro und 2023 sowie 2024 jeweils 160.000 Euro. Hinzu kam die externe Koordinierungs- und Fachstelle — das Jugendreferat des Kirchenkreises An Nahe und Glan — mit jährlich 45.000 bis 60.000 Euro. Als Letztempfänger traten lokale Vereine, Kirchengemeinden und gemeinnützige Organisationen auf. Zu den wiederkehrenden Empfängern zählen die Alternative JugendKultur Bad Kreuznach e.V., der Internationale Bund IB Südwest gGmbH, die Kunstwerkstatt Bad Kreuznach sowie der Turnverein 1867 Bad Sobernheim e.V. Geförderte Projekte reichten von Jugendforen und Antirassismus-Workshops bis zu Integrationsprojekten für Geflüchtete und Veranstaltungen gegen Verschwörungstheorien.
Nationalparklandkreis Birkenfeld: Rückforderungen in vier von fünf Jahren
Im Nationalparklandkreis Birkenfeld erhielt der Landkreis als Erstempfänger ebenfalls zwischen 125.000 Euro (2020 und 2021) und 160.000 Euro (2023 und 2024). Die externe Koordinierungsstelle, die IB Südwest gGmbH, bekam in jedem Jahr 55.000 Euro. Auffällig ist die Verwendungsnachweisprüfung: In vier der fünf abgeschlossenen Haushaltsjahre stellte das BAFzA Beanstandungen fest und leitete Teilwiderrufe ein. Die größte Rückforderung betraf das Jahr 2020 mit 16.712,27 Euro; für 2022 wurden 8.299,44 Euro und für 2023 weitere 2.447,91 Euro zurückgefordert. In allen Fällen wurden die Beträge laut Drucksache vollständig erstattet. Die Prüfung für 2024 steht noch aus. Ähnliche, kleinere Beanstandungen gab es auch in Bad Kreuznach: 2022 wurden 2.186,78 Euro und 2023 1.554,06 Euro zurückgefordert und erstattet.
Was gilt aktuell?
Die zweite Förderperiode des Programms ‚Demokratie leben!‘ endete am 31. Dezember 2024. Die Begleitausschüsse, die an der lokalen Fördervergabe beteiligt waren, existieren damit in dieser Form nicht mehr. Die Verwendungsnachweisprüfung für die Jahre 2025 und 2026 ist nach Angaben der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen; für diese Jahre liegen auch keine Übersichten der Zwischen- und Letztempfänger vor. Aktuelle Projektträger sind laut Bundesregierung auf der Website des Programms veröffentlicht.
Transparenzlücken bei Fördervergabe
Zu mehreren Fragen der Anfragenden erklärte die Bundesregierung, keine Erkenntnisse zu haben. So liegen ihr keine Daten darüber vor, wie viele Förderanträge bei den Kommunen gestellt und wie viele abgelehnt wurden — diese Anträge werden bei den Kommunen gestellt, nicht beim Bund. Auch zu einer möglichen Beteiligung externer Personen an Entscheidungen über Förderanträge sowie zu deren organisatorischer Zugehörigkeit gibt die Bundesregierung an, hierüber nicht informiert zu sein. Fragen zur organisatorischen Zusammensetzung von Koordinierungsstellen, Bündnissen und Jugendforen verweist sie auf die jeweilige Förderrichtlinie. Die AfD-Fraktion hatte in ihrer Anfrage auf eine fehlende vollständige Transparenz bei den Letztempfängern hingewiesen — aus Sicht der Fragesteller insbesondere relevant, weil Empfänger zur parteipolitischen Neutralität verpflichtet sind.
Vergleichbare Anfragen zu anderen Bundesländern hat die AfD-Fraktion bereits gestellt. Zu Thüringen und Brandenburg liegen ebenfalls Antworten vor, wie auf drucksachlich.de zu Thüringen und zur NGO-Förderung in Brandenburg nachzulesen ist.
Betroffen sind lokale Vereine, Kirchengemeinden, gemeinnützige Organisationen und Bildungsträger im Wahlkreis Kreuznach, die als Letztempfänger Fördermittel erhalten. Mittelbar betroffen sind Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die das Programm finanzieren, sowie Jugendliche und Bürgerinnen und Bürger in Bad Kreuznach und Birkenfeld, an die sich die geförderten Projekte richten.
Bei mehreren Fragen — insbesondere zur Zusammensetzung der Koordinierungsstellen und zu externen Beteiligten — verweist die Bundesregierung auf die Förderrichtlinie oder erklärt, keine Erkenntnisse zu haben. Zu Fragen über Förderantragsstatistiken verweist sie auf die zuständigen Kommunen. Die Fragen zur Verwendungsnachweisprüfung wurden mit konkreten Zahlen beantwortet.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Demokratie leben!: NGO-Förderung in Rheinland-Pfalz unter der Lupe →
- Erstempfänger
- Kommunale Behörde (z.B. Stadt- oder Kreisverwaltung), die Bundesmittel direkt vom BAFzA erhält und sie an lokale Organisationen weiterleitet.
- Letztempfänger
- Lokale Vereine oder Organisationen, die von der Kommune Fördergelder erhalten und konkrete Projekte umsetzen.
- Teilwiderruf
- Teilweiser Widerruf eines Förderbescheids, wenn Mittel nicht zweckentsprechend verwendet wurden; ermöglicht Rückforderung inkl. Zinsen nach der Bundeshaushaltsordnung.
Wie viel Geld floss an Bad Kreuznach pro Jahr?
Die Stadt Bad Kreuznach erhielt als Erstempfängerin zwischen 125.000 Euro (2021) und 160.000 Euro (2023 und 2024) pro Förderjahr; die externe Koordinierungsstelle erhielt zusätzlich 45.000 bis 60.000 Euro jährlich.
Wurden Fördermittel zurückgefordert?
Ja: Im Nationalparklandkreis Birkenfeld wurden 2020 rund 16.712 Euro, 2022 rund 8.299 Euro und 2023 rund 2.448 Euro zurückgefordert und vollständig erstattet. In Bad Kreuznach gab es 2022 eine Rückforderung von 2.187 Euro und 2023 von 1.554 Euro.
Wer entscheidet über die Vergabe der Fördermittel?
Laut Bundesregierung setzen die Kommunen die Partnerschaften in eigener Verantwortung um. Das BAFzA prüft die Anträge der Kommunen; nach ministeriumsinterner Entscheidung ergeht der Bewilligungsbescheid an die jeweilige Kommune.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7780 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































