- Bundesgesetz soll Vergesellschaftung von Mietwohnungen bundesweit verbieten
- 60 Prozent der Berliner stimmten 2021 für Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne
- Bundesregierung beantwortet 18 von 29 Fragen nicht inhaltlich
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7781 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Im Jahr 2021 stimmten knapp 60 Prozent der Berliner Wahlberechtigten für den Volksentscheid Deutsche Wohnen & Co enteignen, der die Überführung großer privater Wohnungsbestände in Gemeinwirtschaft vorsah. Im Juli 2026 beschloss der Koalitionsausschuss im Rahmen des Programms für Aufschwung und Beschäftigung, diesen Weg per Bundesgesetz zu versperren. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil erklärte am 6. Juli 2026 öffentlich, der Beschluss reagiere auf Aussagen dreier Investoren bei einem Roundtable-Treffen sowie auf eine Forderung der Bauministerkonferenz vom 11. Juni 2026. Der Bundesverband Deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmer (GdW) hatte laut Recherchen der taz zuvor die Finanzminister der Länder aufgefordert, sich gegen Vergesellschaftungen einzusetzen.
Im Detail
Der vertrauliche Meinungsaustausch und die informelle Sondierung von Sach- und Interessenlagen auch mit externen Akteuren im Vorfeld von Gesetzesvorhaben sind integraler Bestandteil dieser geschützten Initiativ- und Beratungssphäre.
— BT-Drs. 21/7781, Antwort zu Frage 1
Ein geplantes Bundesgesetz soll Vergesellschaftungen privater Mietwohnungsbestände durch die Bundesländer dauerhaft untersagen. Dieser Koalitionsbeschluss vom Juli 2026 steht im direkten Widerspruch zu einem Berliner Volksentscheid aus dem Jahr 2021, bei dem knapp 60 Prozent der Wählerinnen und Wähler für die Überführung großer Wohnungskonzerne in Gemeinwirtschaft gestimmt hatten. Die Fraktion Die Linke hat mit der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/7572 nachgefragt, welche Akteure — Wirtschaftsverbände, Länderregierungen, Investoren — diesen Beschluss beeinflusst haben. Die Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 21/7781, übermittelt am 27. August 2026) fällt für die meisten Fragen inhaltsleer aus.
Vergesellschaftungsverbot: Was gilt aktuell?
Artikel 15 des Grundgesetzes lässt es grundsätzlich zu, dass Boden, Naturschätze und Produktionsmittel per Gesetz gegen Entschädigung in Gemeinwirtschaft überführt werden. Von dieser Möglichkeit hat bisher kein Bundesland Gebrauch gemacht. Der Berliner Volksentscheid von 2021 hatte die Landesregierung politisch beauftragt, ein entsprechendes Vergesellschaftungsgesetz zu erarbeiten; eine Expertenkommission prüfte die Verfassungskonformität. Das nun geplante Bundesgesetz würde diesen Weg auf Landesebene vollständig schließen, bevor ein solches Gesetz in Kraft treten könnte.
Investoren-Roundtable in Frankfurt als Auslöser
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil nannte am 6. Juli 2026 in der Bundespressekonferenz zwei konkrete Auslöser für den Koalitionsbeschluss: Aussagen dreier Investoren bei einem Treffen im Rahmen des X8-BauDialogs in Frankfurt am Main sowie eine Forderung der Bauministerkonferenz vom 11. Juni 2026. Laut Antwort der Bundesregierung hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen diesen Roundtable ausgerichtet; neben Verbandspräsidenten und Finanziers nahmen der Bundesfinanzminister und die Bundeswohnungsbauministerin teil. Welche Investoren konkret Investitionsrückzüge angekündigt haben und ob diese Ankündigungen belastbar waren, beantwortet die Bundesregierung mit einem Verweis auf eine frühere Schriftliche Frage (BT-Drs. 21/7311) — eine inhaltliche Auskunft bleibt damit aus.
Lobbyeinfluss: Bundesregierung schweigt zu 18 Fragen
Den Kernbereich der Anfrage bilden 18 Fragen zu Lobbykontakten und dem Zustandekommen des Koalitionsbeschlusses. Die Bundesregierung beantwortet sie pauschal mit dem Hinweis auf den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung: Vorbereitende Konsultationen mit externen Akteuren — einschließlich Wirtschaftsverbänden und Ländervertretern — seien Teil der geschützten Initiativ- und Beratungssphäre und parlamentarisch grundsätzlich nicht ausforschbar. Konkret verweigert sie Auskunft darüber, ob der GdW-Brief an die Finanzminister der Länder, der Beschluss der Bauministerkonferenz oder der Entschließungsantrag Bayerns im Bundesrat (BR-Drs. 380/26) die Aufnahme des Vergesellschaftungsverbots in das Koalitionsprogramm beeinflusst haben.
Zu Frage 17 — ob es vor oder nach der Bau- und Finanzministerkonferenz Kommunikation zwischen Bundesregierung und Ländern zur Vergesellschaftungsfrage gab — antwortet die Regierung immerhin: Im Rahmen des regelmäßigen Bund-Länder-Austauschs zu wohnungspolitischen Themen seien auch Fragen zur Vergesellschaftung angesprochen worden, jedoch nicht im Rahmen gesonderter Gespräche. Bei Frage 28 zur Beteiligung der Bundesregierung an der Sonder-Bauministerkonferenz vom 11. Juni 2026 teilt sie mit, sie nehme dort als Gast ohne Stimmrecht teil und habe lediglich auf den Bedarf einer vertieften juristischen Prüfung hingewiesen.
Zuständigkeit für das Vergesellschaftungsverbotsgesetz noch offen
Auf die Frage, welches Bundesministerium das geplante Vergesellschaftungsverbot federführend umsetzen soll, antwortet die Bundesregierung knapp: Man befinde sich noch in Abstimmung. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat die Antwort auf die Anfrage übermittelt, was einen gewissen Bezug zur Zuständigkeit nahelegt — eine formale Festlegung fehlt jedoch.
Für Mieterinnen, Mieter und wohnungspolitisch Interessierte ergibt sich aus der Drucksache ein klares Bild: Das geplante Bundesgesetz ist politisch beschlossen, aber noch nicht in Gesetzesform gegossen. Die Frage, welche externen Akteure die Entscheidung maßgeblich geprägt haben, bleibt parlamentarisch vorerst unbeantwortet. Das Verfahren ist mit dieser Antwort abgeschlossen; die Linke kann auf Basis der Drucksache weitere parlamentarische Initiativen einleiten.
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Direkt betroffen sind Mieterinnen und Mieter in Berlin, die sich von dem Volksentscheid günstigere Wohnverhältnisse erhofft hatten, sowie kommunale und genossenschaftliche Wohnungspolitik bundesweit. Darüber hinaus berührt das geplante Verbot die Gesetzgebungsautonomie aller Bundesländer in der Wohnungspolitik. Investoren und Immobilienunternehmen, die in Deutschland tätig sind, wären von der verhinderten Vergesellschaftung indirekt begünstigt.
Die Bundesregierung weicht bei 18 zentralen Fragen (Fragen 1, 2, 4–15 und 27) vollständig aus und verweist auf den Schutz des Kernbereichs exekutiver Eigenverantwortung sowie darauf, dass der Koalitionsausschuss kein Regierungsgremium sei. Bei Fragen zu Kommunikation zwischen Dritten (Fragen 16 und 18) verweigert sie ebenfalls die Antwort; zu organisatorischen Details des Investoren-Roundtables (Fragen 19–22) antwortet sie hingegen konkret.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Vergesellschaftungsverbot: Lobbyeinfluss auf Bundesregierung →
- Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung
- Verfassungsrechtlich geschützter Bereich der Regierungstätigkeit, der interne Beratungs- und Willensbildungsprozesse vor parlamentarischer Ausforschung schützt — anerkannt durch das Bundesverfassungsgericht.
- Vergesellschaftung
- Überführung privaten Eigentums in Gemeinwirtschaft oder Gemeineigentum, in Deutschland durch Artikel 15 Grundgesetz grundsätzlich ermöglicht, bisher auf Landesebene jedoch kaum genutzt.
- Koalitionsausschuss
- Informelles Koordinierungsgremium der an einer Koalition beteiligten Parteien und Fraktionen; kein formales Organ der Bundesregierung und damit parlamentarisch eingeschränkt kontrollierbar.
Was plant die Bundesregierung beim Vergesellschaftungsverbot?
Laut Koalitionsbeschluss vom Juli 2026 soll ein Bundesgesetz regeln, dass die Verstaatlichung privater Mietwohnungsbestände durch Vergesellschaftungsgesetze auf Landesebene nicht mehr möglich ist.
Was ist der X8-BauDialog?
Der X8-BauDialog ist eine Investorenkonferenz; im Rahmen dieser Veranstaltung fand in Frankfurt am Main ein Roundtable-Treffen statt, zu dem das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen eingeladen hatte.
Warum beantwortet die Bundesregierung die meisten Fragen nicht?
Sie beruft sich auf den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung, der interne Willensbildungsprozesse und vorbereitende Konsultationen mit externen Akteuren vor Gesetzesvorhaben parlamentarisch nicht ausforschbar macht.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7781 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































