- Investitionsbeauftragter Blessing seit 2025 im Amt — Kosten unklar
- 25 Fragen zu Mandat, Budget und Erfolgskontrolle eingereicht
- Abgrenzung zu Germany Trade and Invest und KfW ungeklärt
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7922 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Bundesregierung hat Martin Blessing im Jahr 2025 als Persönlichen Beauftragten des Bundeskanzlers für Investitionen in Deutschland eingesetzt. Die Funktion soll ausländische Direktinvestitionen fördern und den Standort Deutschland international bekannter machen. Im Koalitionsvertrag 2025 haben die regierungstragenden Parteien angekündigt, eine Investorenkonferenz durchzuführen, einen Deutschlandfonds aufzulegen und die Außenwirtschaftsförderung strategisch auszurichten. Deutschland verfügt bereits über bestehende Institutionen für diese Aufgaben, darunter Germany Trade and Invest (GTAI), die KfW sowie die deutschen Auslandsvertretungen.
Im Detail
„Türen öffnen, Vertrauen in unseren Standort schaffen und Investitionen nach Deutschland holen“
— Bundeskanzler, zitiert in BT-Drs. 21/7922, Vorbemerkung
Ausländische Unternehmen zögern mit Neuinvestitionen in Deutschland — Energiekosten, Bürokratie und Fachkräftemangel gelten als Hemmnis. Um gegenzusteuern, hat die Bundesregierung 2025 Martin Blessing als Persönlichen Beauftragten des Bundeskanzlers für Investitionen in Deutschland eingesetzt. Die Drucksache 21/7922 vom 8. September 2026 stellt dieses Amt in 25 Einzelfragen auf den parlamentarischen Prüfstand.
Was ist der Investitionsbeauftragte und was soll er leisten?
Laut Bundesregierung soll der Investitionsbeauftragte ausländische Investoren ansprechen, als Ansprechpartner fungieren und den Standort Deutschland international repräsentieren. Der Bundeskanzler formulierte das Ziel, der Beauftragte solle „Türen öffnen, Vertrauen in unseren Standort schaffen und Investitionen nach Deutschland holen“. Die Funktion ist damit an der Schnittstelle von Standortpolitik, Außenwirtschaftsförderung und politischer Kommunikation angesiedelt.
Offen bleibt bislang, auf welcher rechtlichen Grundlage die Berufung erfolgte, welche konkreten Befugnisse und welches formelle Mandat Blessing trägt sowie wie seine Rolle gegenüber bestehenden Institutionen wie Germany Trade and Invest, der KfW oder den deutschen Auslandsvertretungen abgegrenzt ist.
Mandat und Erfolgskontrolle des Investitionsbeauftragten
Die Anfrage erkundigt sich in mehreren Fragen (Nr. 1–4, 13–17) danach, ob ein schriftliches Mandat, eine Zielvereinbarung oder eine Berichtspflicht gegenüber dem Bundeskanzleramt existiert. Konkret wird gefragt, welche messbaren Zielgrößen definiert wurden — etwa hinsichtlich Investitionsvolumen, Zahl angesprochener Investoren, Ansiedlungsprojekten, regionalen Schwerpunkten oder Branchen. Auch ob und wann das Bundeskabinett und der Deutsche Bundestag über Ergebnisse unterrichtet werden, ist Gegenstand der Anfrage.
Ohne klare Erfolgskriterien lässt sich laut den Fragestellern nicht beurteilen, ob die neue Funktion ihren Zweck erfüllt. Angesichts der im Koalitionsvertrag 2025 angekündigten Investorenkonferenz und eines geplanten Deutschlandfonds steht die Frage nach der Koordination der verschiedenen Akteure im Mittelpunkt.
Kosten und Haushaltsfragen
Ein Schwerpunkt der Kleinen Anfrage liegt auf der Finanzierung. Die Abgeordneten Uwe Schulz, Dr. Malte Kaufmann, Marc Bernhard und Christian Reck (alle AfD) fragen in den Fragen 5–12 nach den Haushaltstiteln, aus denen Reisekosten, Sachkosten, Kommunikationsmaßnahmen und etwaige Vergütungen des Beauftragten bestritten werden. Gefragt wird außerdem, ob für die Stelle zusätzliche Planstellen oder Projektgruppen eingerichtet wurden und welche Mittel für 2025 und 2026 veranschlagt sind.
Darüber hinaus thematisieren die Fragen 10 und 11 die Rolle von Germany Trade and Invest: In welchem finanziellen und personellen Umfang unterstützt die bundeseigene Fördergesellschaft die Tätigkeit des Investitionsbeauftragten? Eine Antwort könnte zeigen, ob die neue Funktion auf vorhandene Ressourcen zurückgreift oder eigenständige Strukturen aufgebaut hat. Ähnliche Transparenzfragen stellen sich im Bereich der Haushaltsmittel für politisch gewollte Sonderfunktionen.
Externe Beratung und Abgrenzung zu anderen Institutionen
Die Fragen 21 bis 24 betreffen externe Dienstleister und die Zuständigkeitsabgrenzung. Es wird gefragt, ob und welche Beratungs-, Kommunikations-, Strategie- oder Rechtsleistungen im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Beauftragten beauftragt wurden und aus welchen Haushaltstiteln diese finanziert werden. Hintergrund ist die Sorge um Doppelstrukturen: Neben Germany Trade and Invest, der KfW und den Auslandsvertretungen des Auswärtigen Amts existiert nun ein weiterer Akteur in der Investorenansprache. Wie die Bundesregierung die Aufgaben voneinander abgrenzt, ist parlamentarisch noch nicht transparent gemacht worden.
Frage 25 greift einen grundsätzlichen Zielkonflikt auf: Ob die Bundesregierung interne Widersprüche zwischen Investitionswerbung auf der einen Seite und Investitionsprüfung, Wirtschaftssicherheit sowie Sanktionsdurchsetzung auf der anderen Seite sieht. Gerade bei Investoren aus Drittstaaten, die unter Sicherheitsgesichtspunkten problematisch sein könnten, ist dieser Konflikt politisch relevant.
Die Bundesregierung hat bislang keine Antwort auf die Kleine Anfrage veröffentlicht. Ob und wie detailliert sie die 25 Fragen beantwortet, wird zeigen, wie viel parlamentarische Kontrolle über das neue Amt tatsächlich möglich ist. Ähnliche Fragen nach Transparenz bei staatlich finanzierten Programmen beschäftigen den Bundestag auch in anderen Bereichen, wie etwa bei der Förderung zivilgesellschaftlicher Organisationen.
Weiterlesen:
Betroffen sind in erster Linie Steuerzahler, da die Anfrage auf Transparenz über mögliche Haushaltsmittel, Personalstellen und externe Beratungskosten zielt. Darüber hinaus sind Wirtschaftsministerium, Bundeskanzleramt und nachgeordnete Förderinstitutionen wie Germany Trade and Invest und KfW berührt, deren Aufgaben mit denen des Beauftragten möglicherweise überschneiden.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/7922) wurde am 8. September 2026 eingereicht und dem Bundeskanzleramt zugeleitet. Die Bundesregierung soll grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung antworten. Eine Antwort liegt bislang nicht vor.
- Persönlicher Beauftragter des Bundeskanzlers
- Eine vom Bundeskanzler eingesetzte, nicht gesetzlich geregelte Funktion, die bestimmte Aufgaben im Namen des Kanzleramts wahrnimmt — ohne eigenes Ressort und ohne direkten Haushalt.
- Germany Trade and Invest (GTAI)
- Die bundeseigene Gesellschaft zur Außenwirtschaftsförderung; unterstützt ausländische Investoren bei Ansiedlungen in Deutschland und deutsche Unternehmen im Auslandsgeschäft.
- Kleine Anfrage
- Ein parlamentarisches Kontrollinstrument, mit dem Abgeordnete die Bundesregierung zu konkreten Sachverhalten schriftlich befragen können.
Wer ist Martin Blessing?
Martin Blessing wurde 2025 von der Bundesregierung als Persönlicher Beauftragter des Bundeskanzlers für Investitionen in Deutschland vorgestellt. Er soll ausländische Investoren ansprechen und den Standort Deutschland international vertreten.
Was will die AfD mit dieser Anfrage wissen?
Die Fraktion fragt in 25 Einzelfragen nach der Rechtsgrundlage, den Haushaltsmitteln, der organisatorischen Einbindung, konkreten Ergebnissen und der Erfolgskontrolle der Tätigkeit des Beauftragten.
Gibt es eine Antwort der Bundesregierung?
Nein. Die Kleine Anfrage wurde am 8. September 2026 eingereicht; die Antwort der Bundesregierung steht noch aus.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7922 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































