Sa., 10.10.2026

🏛 Thema: Gesetzentwurf

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Zuletzt aktualisiert: 08.10.2026
Ein Gesetzentwurf ist der Entwurf für ein neues Gesetz oder die Änderung eines bestehenden Gesetzes, das der Bundestag beraten und beschließen soll. Er wird von der Bundesregierung, einer Fraktion oder einer Gruppe von Abgeordneten eingebracht und durchläuft ein mehrstufiges Verfahren: erste Lesung (Debatte), zweite Lesung (Ausschussberatung und Bundestag), dritte Lesung (abschließende Abstimmung). Gesetzentwürfe können Regelungen zu unterschiedlichsten Bereichen betreffen – von Steuern über Energiewende bis zu Strafrecht und Kinderschutz. Sind sie umfassend oder ändern die bestehende Rechtsordnung erheblich, werden sie oft als Reformgesetze bezeichnet. Nach der Verabschiedung im Bundestag muss ein Gesetzentwurf in der Regel auch den Bundesrat passieren, bevor er in Kraft tritt.
📖 Begriff erklärt
❓ Häufige Fragen
Wer kann einen Gesetzentwurf in den Bundestag einbringen?
Die Bundesregierung, jede Fraktion oder eine Gruppe von mindestens fünf Prozent der Abgeordneten können Gesetzentwürfe einbringen.
Wie viele Lesungen durchläuft ein Gesetzentwurf?
Ein Gesetzentwurf durchläuft in der Regel drei Lesungen im Bundestag: die erste Lesung mit grundsätzlicher Debatte, die zweite Lesung mit Ausschussberatung und detaillierter Diskussion sowie die dritte Lesung mit abschließender Abstimmung.
Was passiert nach der Verabschiedung im Bundestag?
Nach der Verabschiedung muss das Gesetz den Bundesrat passieren, wird vom Bundespräsidenten unterzeichnet und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet, bevor es in Kraft tritt.
Kann ein Gesetzentwurf auch abgelehnt werden?
Ja, ein Gesetzentwurf kann in jeder Lesung abgelehnt werden, wenn er nicht die erforderliche Mehrheit erhält. Dann wird er nicht Gesetz.
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