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- 12 Mrd. Euro zinsgünstige Kredite und Beteiligungskapital für Mittelstand
- Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens auf 1,187 Mrd. Euro festgestellt
- Schwerpunkte: Existenzgründungen, Digitalisierung, Innovationen, Exportfinanzierung
Hintergrund
Das ERP-Sondervermögen geht auf den European Recovery Program (Marshallplan) zurück und dient seit Jahrzehnten der Förderung der deutschen Wirtschaft. Auf Grundlage des ERP-Verwaltungsgesetzes vom 26. Juni 2007 legt die Bundesregierung jährlich einen Wirtschaftsplan vor, der die rechtliche Basis für die Fördertätigkeit schafft. Die Förderung wird hauptsächlich über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und deren Hausbanken abgewickelt. Im Jahr 2025 wurde in der Mittelstandsfinanzierung aus den ERP-Förderprogrammen ein Finanzierungsvolumen von rund 10,1 Milliarden Euro gebunden.
- 1.186.621.000 Euro — Gesamtvolumen des ERP-Wirtschaftsplans 2027 in Einnahmen und Ausgaben
- rund 12 Mrd. Euro — Gesamtvolumen zinsgünstiger Darlehen und Beteiligungskapital für Unternehmen 2027
- 7.105 Mio. Euro — Planvolumen für Existenzgründungen und Wachstumsfinanzierungen inkl. regionaler Fördergebiete
- 3.000 Mio. Euro — geplantes Fördervolumen für Innovationen und Digitalisierung 2027
- 5.161 Mio. Euro — maximaler Gewährleistungsrahmen (Bürgschaften, Garantien) zu Lasten des ERP-Sondervermögens
Im Detail
Es werden Mittel aus dem ERP-Sondervermögen in Höhe von rund 1 186 Millionen Euro für die im Wirtschaftsplan genannten Förderzwecke bereitgestellt.
— Vorblatt BT-Drs. 21/8233, Abschnitt B
Rund 12 Milliarden Euro an zinsgünstigen Darlehen und Beteiligungskapital stellt der Bund 2027 über das ERP-Sondervermögen für Gründer, Mittelständler und Innovatoren bereit. Die Bundesregierung hat dazu am 28. September 2026 den Gesetzentwurf für das ERP-Wirtschaftsplangesetz 2027 (BT-Drs. 21/8233) vorgelegt und dem Bundestag zur Beschlussfassung zugeleitet. Der Bundesrat hat bereits am 25. September 2026 keine Einwendungen erhoben.
Der Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens wird in Einnahmen und Ausgaben auf exakt 1.186.621.000 Euro festgestellt. Dieses Budget speist sich überwiegend aus Erträgen des Vermögens (rund 437,7 Mio. Euro), Tilgungen von ERP-Darlehen (rund 411,2 Mio. Euro) sowie Einnahmen aus Vermögen und Zuweisungen aus dem Bundeshaushalt für Investitionen in Start-ups und Scale-ups (rund 49,2 Mio. Euro).
ERP-Sondervermögen: Förderschwerpunkte 2027
Das mit Abstand größte Fördervolumen entfällt auf Existenzgründungen und Wachstumsfinanzierungen einschließlich Leasingfinanzierung und regionaler Fördergebiete mit rund 7.105 Millionen Euro. An zweiter Stelle stehen Innovationen und Digitalisierung mit 3.000 Millionen Euro — ein Bereich, der die Digitalisierung von Produkten, Prozessen und Verfahren mittelständischer Unternehmen finanziert. Für die Exportfinanzierung sind 1.000 Millionen Euro vorgesehen, die insbesondere hermesgedeckten Exportgeschäften in Entwicklungsländer zugutekommen. Hinzu kommt die Refinanzierung privater Kapitalbeteiligungsgesellschaften mit 50 Millionen Euro. Die gesamte barwertige Zinsverbilligung für den 2027er Förderjahrgang beträgt über die gesamte Laufzeit 288 Millionen Euro.
Risikokapital für Start-ups über KfW Capital
Neben den klassischen Darlehen fließen erhebliche Mittel in die Beteiligungsfinanzierung. Über den Titel 682 02 sind 780 Millionen Euro für Kooperationsprojekte mit deutschen und europäischen Partnern zur Bereitstellung von haftendem Kapital für KMU veranschlagt — darunter ERP/EIF-Programme, die Kapital sowohl für die Früh- und Wachstumsphase (Venture Capital) als auch für die Expansionsphase (Venture Debt, Mezzaninkapital) bereitstellen. Die KfW Capital bedient dabei Kapitalabrufe des High-Tech Gründerfonds I bis IV, des DeepTech & Climate Fonds sowie des Fonds coparion. Laut Bilanz zum 31. Dezember 2025 belief sich das Gesamtvermögen des ERP-Sondervermögens auf rund 24,6 Milliarden Euro. Mehr zum Thema Rohstoffversorgung: 688 Mio. Euro für BGR seit 2020 und staatliche Wirtschaftsförderung findet sich in weiteren Beiträgen auf dieser Seite.
Was gilt aktuell?
Das ERP-Sondervermögen wird auf Grundlage des ERP-Verwaltungsgesetzes von 2007 von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) verwaltet. Jährlich stellt die Bundesregierung per Gesetz den Wirtschaftsplan für das Folgejahr fest. Für 2026 war der Wirtschaftsplan auf rund 1.324 Millionen Euro festgestellt worden — der Planwert für 2027 liegt damit um rund 137 Millionen Euro niedriger. Das tatsächliche Ist-Ergebnis für 2025 belief sich auf rund 660,7 Millionen Euro auf der Ausgabenseite (Investitionsfinanzierung), was deutlich unter den Planansätzen der Vorjahre lag.
Stipendien und transatlantische Begegnung
Neben der Wirtschaftsförderung finanziert das ERP-Sondervermögen auch Stipendienprogramme und transatlantische Projekte, die ausdrücklich vom regulären Förderzweck ausgenommen sind. Für 2027 sind dafür Baransätze von insgesamt rund 7,9 Millionen Euro vorgesehen: Das MOE/GUS-Stipendienprogramm (1,782 Mio. Euro) ermöglicht Studierenden aus mittel-, ost- und südosteuropäischen Ländern ein Studium der Wirtschaftswissenschaften in Deutschland. Das ERP-Stipendienprogramm USA (bis zu 0,99 Mio. Euro) fördert postgraduierte Wissenschaftler an führenden US-Hochschulen. Das Transatlantik-Programm (4,1 Mio. Euro) unterstützt völkerverbindende Projekte im Geiste George C. Marshalls. Diese Maßnahmen stehen inhaltlich auch im Zusammenhang mit Fragen zur Innovationsberatung und Förderstrukturen, die parallel im Parlament diskutiert werden.
Unternehmen, die ERP-Förderung beantragen möchten, wenden sich an ihre Hausbank, die den Antrag an die KfW weiterleitet. Den Begünstigten entstehen durch das Programm keine zusätzlichen Kosten — sie werden vielmehr von Finanzierungskosten entlastet, da das ERP-Sondervermögen die Differenz zum Marktpreis trägt. Neue Informationspflichten für Unternehmen entstehen durch das Gesetz nicht.
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Unmittelbar angesprochen sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Existenzgründer, Unternehmensnachfolger, Freiberufler sowie Innovationsunternehmen in ganz Deutschland. Besonders begünstigt werden Betriebe in strukturschwachen Regionen, die von günstigeren Kreditkonditionen profitieren können. Darüber hinaus erhalten Start-ups und Scale-ups über die KfW Capital Zugang zu Wagniskapital.
Der Gesetzentwurf wurde dem Bundestag am 28. September 2026 zugeleitet. Der Bundesrat hat bereits am 25. September 2026 in seiner 1068. Sitzung keine Einwendungen erhoben. Die Ausschussberatung und die abschließende Abstimmung im Plenum des Bundestages stehen noch aus. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.
- ERP-Sondervermögen
- Aus Mitteln des Marshallplans entstandener staatlicher Fonds, der zinsgünstige Darlehen und Beteiligungskapital für die deutsche Wirtschaft bereitstellt. Er wird von der KfW verwaltet.
- KfW Capital
- Beteiligungstochter der KfW, spezialisiert auf Dachfondsbeteiligungen an Venture-Capital- und Venture-Debt-Fonds zur Stärkung der Start-up-Finanzierung in Deutschland.
- Zinsverbilligung
- Der Unterschied zwischen dem marktüblichen Zinssatz und dem vom ERP-Sondervermögen subventionierten günstigeren Zinssatz, den Kreditnehmer zahlen müssen.
Wer kann ERP-Förderung 2027 beantragen?
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft — insbesondere des Mittelstandes —, Angehörige freier Berufe sowie gewerblich orientierte gemeinnützige Unternehmen im Bereich der Gründungsfinanzierung können zinsgünstige Darlehen und Beteiligungskapital beantragen.
Wie hoch ist das Fördervolumen des ERP-Sondervermögens 2027?
Laut Drucksache 21/8233 werden Darlehen und Beteiligungskapital mit einem Gesamtvolumen von rund 12 Milliarden Euro bereitgestellt. Der Wirtschaftsplan selbst wird auf 1.186.621.000 Euro festgestellt.
Welche Förderschwerpunkte gibt es 2027?
Die vier Hauptbereiche sind: Existenzgründungen und Wachstumsfinanzierungen (7,105 Mrd. Euro), Innovationen und Digitalisierung (3 Mrd. Euro), Exportfinanzierung (1 Mrd. Euro) sowie Refinanzierung privater Kapitalbeteiligungsgesellschaften (50 Mio. Euro).




























































