- 73 Petitionen in Sammelübersicht 293 des Petitionsausschusses
- Themen: Bürgergeld, Straßenverkehr, Visa, Gesundheit, Bildung
- Petitionsausschuss empfiehlt Überweisung oder Abschluss der Verfahren
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6963 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Petitionsrecht ist in Artikel 17 des Grundgesetzes verankert und gibt jeder Person das Recht, sich schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu wenden. Der Petitionsausschuss prüft diese Eingaben und entscheidet, ob Anliegen an Bundesministerien weitergeleitet, dem Bundestag zur Beschlussfassung empfohlen oder abgeschlossen werden. Die Sammelübersicht 293 (BT-Drs. 21/6963) fasst die Beschlüsse der Sitzung vom 8. Juli 2026 zu insgesamt 73 Petitionen zusammen.
- 73 Petitionen — insgesamt in der Sammelübersicht 293 behandelt
- 8 Beschlussempfehlungen — der Ausschuss gliedert die Petitionen in acht Gruppen mit unterschiedlichen Empfehlungen
- 3 Petitionen — werden an Ministerien überwiesen (Verkehr, Gesundheit, Auswärtiges Amt) mit vollem Überweisungsstatus
- 6 Petitionen — zur beruflichen Qualifikationsförderung, deren Anliegen entsprochen wurde (Beschlussempfehlung 7)
- 2 Petitionen — zu Bürgergeld/Grundsicherung (SGB II), deren Anliegen teilweise entsprochen wurde
Im Detail
Der Bundestag wolle beschließen, die in der nachfolgenden Sammelübersicht enthaltenen Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen anzunehmen.
— BT-Drs. 21/6963, Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 8. Juli 2026 über 73 Bürgeranliegen entschieden und dem Parlament seine Beschlussempfehlungen in der Sammelübersicht 293 vorgelegt (BT-Drs. 21/6963). Die Themen reichen von Straßenverkehr und Bürgergeld über Visaangelegenheiten bis hin zu Fragen der Bundeswehr und der Energiewende.
Sammelübersicht 293: Die wichtigsten Gruppen
Die 73 Petitionen gliedern sich in acht Beschlussempfehlungen. In den ersten Gruppen empfiehlt der Ausschuss, einzelne Petitionen an die zuständigen Bundesministerien zu überweisen: Zwei Petitionen zur Zulassung zum Straßenverkehr sollen dem Bundesministerium für Verkehr als Material zugeleitet werden. Zwei weitere Petitionen zum Bildungswesen gehen an das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Eine Petition aus Arnstorf zum Thema Steuern und Abgaben wird gespalten behandelt: Soweit sie die Absenkung der Stromsteuer für alle Verbraucherinnen und Verbraucher betrifft, soll sie dem Bundesministerium der Finanzen als Material überwiesen werden; im Übrigen wird das Verfahren abgeschlossen. Eine Petition zu Grundsatzfragen bei Visaangelegenheiten aus Göttingen wird dem Auswärtigen Amt zugeleitet, eine Petition zum Thema Zahnärzte aus Ingelheim am Rhein dem Bundesministerium für Gesundheit.
Anliegen teilweise oder vollständig erfüllt
In mehreren Fällen empfiehlt der Petitionsausschuss die Verfahrensabschließung, weil den Anliegen der Petenten bereits entsprochen wurde. So werden die Verfahren zu Petitionen über Bürgergeld (SGB II) aus Paderborn, Mannheim und Karlsruhe abgeschlossen, weil den Anliegen teilweise entsprochen worden ist. Ebenfalls abgeschlossen werden Verfahren zu den Themen Annahme als Kind, Beihilfevorschriften und Versicherungsvertragsrecht, weil diesen Anliegen vollständig entsprochen wurde.
Besonders zahlreich ist die Gruppe der Petitionen zur Förderung der beruflichen Qualifikation: Sechs Eingaben aus Konstanz, Chemnitz, Wittingen, Emmendingen und Fürstenfeldbruck werden mit der Begründung abgeschlossen, dass den Anliegen entsprochen worden ist. Dies deutet auf eine Rechts- oder Verwaltungsänderung in diesem Bereich hin, die den Petenten zugute kommt.
Große Gruppe ohne Abhilfe abgeschlossen
Die umfangreichste Gruppe bildet Beschlussempfehlung 8 mit über 50 Petitionen, deren Verfahren schlicht abgeschlossen werden — ohne ausdrücklichen Hinweis auf eine Erfüllung. Diese Petitionen decken ein breites Themenspektrum ab: Gerichtsangelegenheiten aus mehreren Städten, Visaangelegenheiten aus dem Ausland (Algerien, Spanien, Kirgisistan), Fragen zur Verteidigungskonzeption der Bundeswehr, Straßenverkehrs-Ordnung, Elektromobilität, Energiewende, Migrationspolitik, Katastrophenschutz, Ladenschlusszeiten sowie Reisekosten für Beamte. Zwei Petitionen aus Mannheim und Bad Schwartau zum Thema Bundesregierung runden die Liste ab.
Das Petitionsrecht nach Artikel 17 des Grundgesetzes garantiert jeder Person das Recht, sich mit Bitten oder Beschwerden an den Bundestag zu wenden. Der Petitionsausschuss prüft alle Eingaben und legt dem Plenum regelmäßig Sammelübersichten mit Beschlussempfehlungen vor. Über die Themen Gesundheitsversorgung und GKV-Reform wird derzeit auch in anderen parlamentarischen Verfahren intensiv diskutiert.
Die Sammelübersicht 293 ist als Vorabfassung erschienen und wird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Über die Beschlüsse berichtet auch die Übersicht der wichtigsten Drucksachen vom 8. Juli 2026.
Weiterlesen:
- Bundestag 08.07.2026: Die wichtigsten Drucksachen
- Heute im Bundestag – 09.07.2026
- Ungleiche Gesundheitsversorgung nach Einkommen und Status
Betroffen sind 73 Petentinnen und Petenten aus ganz Deutschland sowie aus dem Ausland, die Eingaben zu Themen wie Straßenverkehrszulassung, Bildungswesen, Bürgergeld, Visaangelegenheiten, Zahnärzte, Gerichtswesen, Bundeswehr, Energiewende und weitere Bereiche des öffentlichen Lebens eingereicht haben.
Der Petitionsausschuss hat seine Beschlussempfehlungen am 8. Juli 2026 vorgelegt (Protokoll Nr. 21/35). Die abschließende Abstimmung über die Sammelübersicht 293 im Bundestags-Plenum steht noch bevor. Nach Annahme durch den Bundestag werden die Petitionen entsprechend der jeweiligen Empfehlung an die zuständigen Ministerien weitergeleitet oder die Verfahren formal abgeschlossen.
- Petitionsrecht
- Das in Art. 17 Grundgesetz verankerte Recht jeder Person, sich mit Bitten oder Beschwerden an den Bundestag zu wenden.
- Als Material überweisen
- Eine Petition wird dem zuständigen Ministerium zur Kenntnisnahme zugeleitet, ohne bindende Handlungsaufforderung.
- Sammelübersicht
- Regelmäßige Zusammenfassung mehrerer abschließend beratener Petitionen mit Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses an das Plenum.
Was ist eine Sammelübersicht des Petitionsausschusses?
Der Petitionsausschuss fasst regelmäßig mehrere abschließend beratene Petitionen in einer Sammelübersicht zusammen und legt dem Bundestag Beschlussempfehlungen vor, über die das Plenum abstimmt.
Was bedeutet 'als Material überweisen'?
Die Petition wird dem zuständigen Ministerium als Hintergrundinformation zur Kenntnis gegeben, ohne dass eine konkrete Handlungspflicht entsteht.
Was passiert, wenn ein Petitionsverfahren abgeschlossen wird?
Das Verfahren endet, entweder weil das Anliegen des Petenten ganz oder teilweise erfüllt wurde oder weil keine weiteren parlamentarischen Maßnahmen möglich sind.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6963 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































