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- Wirtschaft spart laut Entwurf 17 Mio. Euro jährlich
- Strahlenpass wird ab 1. Juli 2029 digital
- Fusionsanlagen fallen ausdrücklich unter das Strahlenschutzgesetz
Hintergrund
Der Entwurf setzt laut Begründung den Bürokratierückbau-Bericht der Bundesregierung vom 5. November 2025 und die Föderale Modernisierungsagenda vom 4. Dezember 2025 um. Zudem greift er den Aktionsplan „Deutschland auf dem Weg zum Fusionskraftwerk“ auf. Die Richtlinie 2013/59/Euratom setzt Mindestvorgaben, die nicht unterschritten werden dürfen.
- 17.013.000 Euro — jährliche Entlastung der Wirtschaft, davon 10.133.000 Euro Bürokratiekosten
- 501.000 Euro — jährlich geringere Ausgaben der Länder
- bis 2.000.000 Euro — einmalige Kosten des Bundes für den digitalen Strahlenpass
- 108.000 Euro — zusätzliche jährliche Ausgaben des Bundes
Im Detail
Daher soll unter Bewahrung des hohen Strahlenschutzniveaus Bürokratie abgebaut, die Digitalisierung vorangetrieben und das Strahlenschutzrecht dadurch weiter modernisiert werden.
— Vorblatt, BT-Drs. 21/8415
Die Bundesregierung hat dem Bundestag mit Drucksache 21/8415 vom 7. Oktober 2026 einen Gesetzentwurf zugeleitet, der das Strahlenschutzrecht entschlackt und digitalisiert. Nach der Begründung soll die Wirtschaft jährlich um 17,013 Mio. Euro entlastet werden, davon 10,133 Mio. Euro Bürokratiekosten. Für Bürgerinnen und Bürger entsteht kein Erfüllungsaufwand. Das hohe Schutzniveau vor ionisierender Strahlung soll erhalten bleiben.
Was gilt aktuell?
Das Strahlenschutzrecht verlangt bislang viele Nachweise, Schriftformen und lange Aufbewahrungsfristen. Behandlungsunterlagen müssen zum Beispiel 30 Jahre aufbewahrt werden. Anzeigen für Röntgeneinrichtungen haben eine Prüffrist von zwei Wochen. Wer in fremden Strahlenschutzbereichen arbeitet, braucht einen Strahlenpass in Papierform, derzeit rund 31.000 Personen. Die Behörden der Länder registrieren diese Pässe.
Digitaler Strahlenpass und weniger Pflichtfälle
Der Strahlenpass wird digital und ist künftig nur noch für Personen der Kategorie A nötig. Von 31.000 Inhabern bleiben 18.500, für 12.500 entfällt die Pflicht. Das Bundesamt für Strahlenschutz baut dafür das Strahlenschutzregister aus und überträgt Daten automatisch in den Pass. Die Regeln treten am 1. Juli 2029 in Kraft. Laut Entwurf führt das zu Einsparungen bei Beschaffung, Eintragungen und Porto. Der Bund rechnet mit einmalig bis zu 2 Mio. Euro über drei Jahre sowie mit 108.000 Euro jährlich.
Schnellere Verfahren
Die Prüffrist bei Röntgeneinrichtungen sinkt auf zehn Kalendertage. Schriftformerfordernisse fallen weitgehend weg, Anträge und Anzeigen können schriftlich oder elektronisch gestellt werden. Nachweise, die der Behörde in den vergangenen zehn Jahren vorlagen, müssen nicht erneut eingereicht werden. Für Beschäftigungen in fremden Anlagen soll erstmals eine Genehmigungsfiktion gelten: nach einem Monat bei Röntgeneinrichtungen und Störstrahlern, nach drei Monaten in kerntechnischen Anlagen und bei Beschleunigern.
Medizin, Radon und Fusion
Aufbewahrungsfristen für Behandlungen sinken von 30 auf 20 Jahre, bei Untersuchungen gilt eine abgestufte Regelung. Bei der Teleradiologie entfällt der Kenntniskurs für den Arzt vor Ort. Beim Radonschutz am Arbeitsplatz wird ein neuer Dosiskoeffizient nach der ICRP-Empfehlung 137 übernommen, bestehende Abschätzungen müssen innerhalb von drei Jahren wiederholt werden. Fusionsanlagen werden ausdrücklich als Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung genannt.
Verwandte Beiträge zur Entlastung von Verwaltung und Wirtschaft finden sich bei EUDI-Wallet und BZSt-Datenzugriff und beim Thema Sicherheitsplattform Strom.
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Betroffen sind Unternehmen, Kliniken, Röntgenbetreiber, Beschäftigte mit Strahlenpass, Behörden von Bund und Ländern sowie Arbeitgeber mit radonbelasteten Arbeitsplätzen.
Bundesrat: Hat am 25. September 2026 in 21 Punkten Stellung genommen, unter anderem gegen die Fristverkürzung auf zehn Tage und die kürzere Aufbewahrung von Behandlungsunterlagen. Die Bundesregierung stimmt einem Teil zu, etwa bei § 34 und § 62, und lehnt viele Vorschläge ab.
Nationaler Normenkontrollrat: Erhebt keine Einwände gegen die Darstellung der Regelungsfolgen und regt Entlastungen bei der Bestellung von Strahlenschutzbeauftragten an.
Die Bundesregierung hat den Entwurf am 7. Oktober 2026 dem Bundestag zugeleitet und um Beschlussfassung gebeten. Der Bundesrat hat am 25. September 2026 Stellung genommen. Beratung in den Ausschüssen und Abstimmung im Plenum stehen noch aus. Der Großteil soll am Tag nach der Verkündung gelten, die Strahlenpass-Regeln am 1. Juli 2029.
- Strahlenpass
- Dokument, in dem Strahlendosen von Beschäftigten festgehalten werden, die in fremden Anlagen arbeiten. Künftig digital.
- Once-only-Prinzip
- Unterlagen, die einer Behörde schon vorliegen, müssen nicht erneut eingereicht werden. Hier gilt dies für Nachweise der letzten zehn Jahre.
- Radon
- Natürliches radioaktives Edelgas, das sich in Gebäuden und an Arbeitsplätzen anreichern kann.
Wer muss künftig einen Strahlenpass führen?
Nur noch Personen der Kategorie A. Die Pflicht entfällt laut Entwurf für 12.500 von bisher 31.000 Inhabern, 18.500 bleiben.
Wann wird der Strahlenpass digital?
Die Regeln zum elektronischen Strahlenpass treten am 1. Juli 2029 in Kraft. Papierpässe, die bis Ende 2029 registriert wurden, gelten bis zum Ablauf ihrer Befristung weiter.
Was ändert sich bei Röntgeneinrichtungen?
Die Prüffrist im Anzeigeverfahren sinkt von zwei Wochen auf zehn Kalendertage.




































































