Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8386 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
- Über 1,2 Millionen Haushalte beziehen Wohngeld (Stand Ende 2024)
- Anpassung zum 1. Januar 2027 soll vollständig umgesetzt werden
- Kürzungspläne beim Wohngeld sollen laut Antrag gestoppt werden
Hintergrund
Die Wohngeld-Plus-Reform von 2023 führte unter anderem eine dauerhafte Heizkostenkomponente und eine Klimakomponente ein und weitete den Kreis der Berechtigten aus. Nach den Angaben im Antrag stieg die Zahl der Haushalte mit Mietzuschuss dadurch deutlich. Laut Antragsbegründung gibt es Pläne, das Wohngeld zu kürzen. Dazu nennt der Antrag keine Details. Die AfD-Fraktion bewertet diese Pläne als Kurswechsel und lehnt sie ab.
- 537.000 auf 1.064.000 Haushalte — Anstieg der Haushalte mit Mietzuschuss von 2021 bis 2023.
- über 1,2 Millionen — Wohngeldempfänger bis Jahresende 2024 laut Statistischem Bundesamt.
- 397.000 Familien mit 883.000 Kindern — Wohngeldbezug 2023.
- 6 bis 7 Mrd. Euro pro Jahr — Kosten der Unterkunft, die laut Antrag bei einem Umstieg ins Bürgergeld die Kommunen belasten könnten.
- 1,2 Mrd. Euro pro Jahr — Jobcenter-Verwaltungskosten laut Antragsbegründung.
Im Detail
Vor dem Hintergrund der weiterhin bestehenden Wohnungsmarkt- und Mietkostenprobleme ist das Wohngeld in der bestehenden Form weiterzuführen und geplante Gesetzesänderungen mit dem Ziel von Wohngeldkürzungen sind einzustellen.
— Antrag der AfD-Fraktion, BT-Drs. 21/8386
Die AfD-Fraktion will das Wohngeld vor Kürzungen schützen. In ihrem Antrag (Drucksache 21/8386 vom 6. Oktober 2026) fordert sie die Bundesregierung auf, alle Vorhaben zur Kürzung der Leistung aufzugeben und die zum 1. Januar 2027 anstehende Anpassung der Wohngeldhöhe vollständig umzusetzen. Das Wohngeld erreicht inzwischen mehr als eine Million Haushalte. Laut Antragsbegründung stieg die Zahl der Haushalte mit Mietzuschuss von rund 537.000 im Jahr 2021 auf rund 1.064.000 im Jahr 2023. Bis Ende 2024 lag sie über 1,2 Millionen.
Was gilt aktuell beim Wohngeld?
Das Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Wohnkosten für Haushalte mit geringem Einkommen, der gemeinsam von Bund und Ländern finanziert wird. Laut Antrag ist es kein Anspruch auf eine konkrete Wohnung, sondern ein Förderanspruch auf bezahlbaren Wohnraum. Die Wohngeld-Plus-Reform von 2023 führte eine dauerhafte Heizkostenkomponente und eine Klimakomponente ein. Zudem wurde die Wohngeldformel angepasst, sodass Leistungsniveau und Reichweite stiegen. Seither können auch Haushalte mit höheren Einkommen Wohngeld erhalten. Eine weitere gesetzlich vorgesehene Anpassung steht zum 1. Januar 2027 an.
Die Forderungen im Einzelnen
Der Antrag enthält vier Forderungen. Erstens soll die Regierung auf Kürzungen verzichten und das Wohngeldgesetz in der aktuellen Fassung beibehalten. Zweitens soll der Evaluierungsbericht zur Wohngeldreform unverzüglich nach Vorlage an den Bundestag gehen. Erst diese Ergebnisse sollen Grundlage weiterer Schritte sein, und Änderungen sollen sich vor allem auf Vereinfachungen im Antragsverfahren beschränken. Nach der Begründung wird der Abschluss der Evaluierung noch in diesem Jahr erwartet.
Drittens verlangt die Fraktion ein digital gestütztes Wohngeld-Monitoring. Es soll mindestens quartalsweise aktuelle Zahlen nach Bundesländern und Kreisen zu Empfängern, durchschnittlichen Auszahlungsbeträgen und Bearbeitungszeiten der Wohngeldstellen barrierefrei im Internet veröffentlichen. Die Fraktion begründet dies damit, dass keine aktuelleren offiziellen Zahlen als die bis Ende 2024 vorlägen. Der Bundestag brauche zeitnah aktualisierte Daten, um einen etwaigen Handlungsbedarf zu beurteilen.
Viertens fordert der Antrag Maßnahmen gegen hohe Miet- und Wohnnebenkosten. Genannt werden der Verzicht auf das Gebäudeenergiegesetz, der Verzicht auf die CO2-Steuer und, gemeinsam mit den Ländern, die Abschaffung überzogener bauordnungsrechtlicher Vorschriften. Die Begründung nennt die CO2-Steuer und das sogenannte Gebäudemodernisierungsgesetz als vorrangige Ansatzpunkte. Mietsteigerungen seien wesentlich durch hohe Kosten für Unterhaltung und Neubau verursacht.
Argumentation der Fraktion
Die AfD verweist auf den Wohngeld- und Mietenbericht 2024. Er bescheinige dem Wohngeld, sozialpolitisch treffsicher und marktkonform zu sein, weil es sich an Bedarf und regionalen Wohnkosten orientiert. Eine Kürzung könne laut Begründung dazu führen, dass sich Erwerbstätigkeit für manche Betroffene nicht mehr lohnt und sie ins Bürgergeld wechseln, wo Miet- und Heizkosten vollständig übernommen werden. Das würde die Kommunen zusätzlich belasten: über die Kosten der Unterkunft von rund 6 bis 7 Milliarden Euro im Jahr und über Jobcenter-Verwaltungskosten von rund 1,2 Milliarden Euro im Jahr.
Die Begründung verweist außerdem auf eine überplanmäßige Anpassung der Haushaltsmittel des Bundesbauministeriums (Drucksache 20/6320), weil mehr Haushalte Wohngeld bezogen als geplant. Das ifo-Institut schätzte zum Zeitpunkt der Reform den potenziellen Berechtigtenkreis auf bis zu rund 7,3 Millionen Haushalte (Drucksache 20/13768). Drei von vier Berechtigten stellten demnach keinen Antrag und belasteten den Haushalt bislang nicht.
Der Antrag liegt dem Bundestag zur Beratung vor. Die Fraktion stellt ihre Positionen in der Begründung als eigene Einschätzung dar. Eine Entscheidung steht noch aus.
Weiterlesen:
Betroffen sind Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen, darunter Familien, Rentner und Erwerbstätige mit geringem Verdienst. Laut Begründung bezogen 2023 rund 397.000 Familien mit rund 883.000 Kindern unter 18 Jahren Wohngeld. Mittelbar betroffen sind Kommunen und Wohngeldstellen.
Der Antrag wurde am 6. Oktober 2026 eingebracht. Als Nächstes folgt die Überweisung an die zuständigen Ausschüsse, die ihn beraten und eine Beschlussempfehlung vorlegen. Anschließend stimmt der Bundestag im Plenum über den Antrag ab.
- Subjektförderung
- Staatliche Hilfe, die direkt an bedürftige Haushalte fließt, etwa das Wohngeld, statt den Bau von Wohnungen zu fördern.
- Wohnberechtigungsschein
- Nachweis, der den Zugang zu Sozialwohnungen ermöglicht. Er garantiert laut Antrag keine verfügbare Wohnung.
- Evaluierung
- Wissenschaftliche Überprüfung, wie gut eine Reform ihre Ziele erreicht.
Was fordert die AfD beim Wohngeld?
Die Fraktion verlangt, das Wohngeldgesetz unverändert beizubehalten, Kürzungspläne einzustellen und die Anpassung zum 1. Januar 2027 vollständig umzusetzen.
Wie viele Haushalte beziehen Wohngeld?
Laut Antragsbegründung stieg die Zahl der Haushalte mit Mietzuschuss von rund 537.000 im Jahr 2021 auf rund 1.064.000 im Jahr 2023. Bis Ende 2024 waren es über 1,2 Millionen Empfänger.
Was soll der Evaluierungsbericht leisten?
Er soll dem Bundestag unverzüglich vorgelegt werden und als Grundlage für alle weiteren Reformschritte dienen. Änderungen sollen sich laut Antrag auf Vereinfachungen im Antragsverfahren beschränken.

































































