Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8381 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
- Angriffe auf kritische Infrastruktur sollen in der Kriminalstatistik einzeln erscheinen
- Sieben Infrastrukturbereiche sollen getrennt kategorisiert werden, von Energie bis Verkehr
- Anschläge sollen als politisch motivierte Kriminalität nach Extremismusarten erfasst werden
Hintergrund
Die Antragsteller verweisen auf ein wachsendes Gefährdungspotenzial für kritische Infrastrukturen, national wie international. Genannt werden Sabotageakte, politisch motivierte Straftaten, Extremismus, organisierte Kriminalität und hybride Bedrohungen. Nach ihrer Darstellung erfasst die Polizeiliche Kriminalstatistik Straftaten nach Deliktsarten wie Sachbeschädigung, Diebstahl oder Körperverletzung. Eine bundesweit einheitliche eigene Kategorie für Angriffe auf kritische Infrastruktur sei bislang nicht vorgesehen.
Im Detail
Eine gesonderte Ausweisung und Kategorisierung von Sachbeschädigungen an der kritischen Infrastruktur ist daher geboten, um ein umfassendes Sicherheits- und Lagebild zur künftigen Prävention zu erstellen.
— Antrag BT-Drs. 21/8381, Feststellung unter I.
Wie oft werden Stromnetze, Bahnanlagen oder Mobilfunkmasten gezielt beschädigt? Die AfD-Fraktion sieht hier eine Lücke in der amtlichen Statistik. Mit der Drucksache 21/8381 vom 6. Oktober 2026 fordert sie, Sachbeschädigungen an kritischer Infrastruktur in der Polizeilichen Kriminalstatistik gesondert auszuweisen.
Nach Darstellung der Fraktion werden Beschädigungen, Anschläge und Sabotage kritischer Infrastruktur derzeit unter dem Straftatenschlüssel Sachbeschädigung erfasst. Eine Kategorisierung, die erkennbar macht, dass es um Straftaten gegen kritische Infrastruktur geht, gibt es nach dieser Darstellung nicht. Dadurch bleibe unklar, in welchem Umfang gerade Einrichtungen getroffen werden, deren Funktionsfähigkeit für das Gemeinwesen besonders wichtig ist.
Was gilt aktuell?
Die Polizeiliche Kriminalstatistik erfasst nach Angaben der Antragsteller Straftaten grundsätzlich nach Deliktsarten, etwa Sachbeschädigung, Diebstahl oder Körperverletzung. Sachbeschädigungen an Anlagen der Energieversorgung, der Telekommunikation, der Wasserversorgung oder des Verkehrs erscheinen demnach regelmäßig nur als allgemeine Sachbeschädigungs- und Brandstiftungsdelikte. Eine bundesweit einheitliche, eigenständige Kategorie für Angriffe auf kritische Infrastruktur sei bislang nicht vorgesehen.
Die drei Forderungen im Überblick
Die Bundesregierung soll nach dem Antrag erstens den Erfassungsstandard der Polizeilichen Kriminalstatistik so konkretisieren, dass Sachbeschädigungen an kritischer Infrastruktur gesondert erfasst werden. Zweitens sollen Beschädigungen nach Bereichen kategorisiert werden. Genannt sind Kommunikations-, Finanz-, Energie-, Wasser-, Gesundheits-, Ernährungs-, Verwaltungs- und Verkehrsinfrastruktur. Drittens sollen Anschläge auf kritische Infrastruktur als politisch motivierte Kriminalität erfasst werden. Darüber soll schwerpunktmäßig berichtet werden, gegliedert nach den verschiedenen Extremismusarten.
Warum die Fraktion die Statistik ändern will
Die Begründung nennt ein wachsendes Gefährdungspotenzial für kritische Infrastrukturen im In- und Ausland. Sabotageakte, politisch motivierte Straftaten, Extremismus, organisierte Kriminalität sowie hybride Bedrohungen staatlicher oder nichtstaatlicher Akteure könnten gezielt Einrichtungen der Energie- und Versorgungsinfrastruktur, der Kommunikationsnetze oder des Verkehrs treffen. Angriffe darauf könnten weitreichende Folgen für die Versorgungssicherheit, die wirtschaftliche Stabilität sowie die öffentliche Sicherheit und Ordnung haben.
Die polizeiliche Lagebeurteilung stützt sich laut Antrag maßgeblich auf die Statistik. Fehlt dort eine Kennzeichnung, werde eine differenzierte Bewertung der Gefährdungslage und eine evidenzbasierte Weiterentwicklung von Schutzmaßnahmen erschwert. Nur eine transparente und differenzierte Datengrundlage ermögliche eine belastbare Lageanalyse, zielgerichtete Prävention und eine effektive Priorisierung sicherheitspolitischer Maßnahmen.
Abweichung zwischen Forderung und Begründung
Die Begründung nennt zusätzlich den Bereich Verteidigung als mögliche Differenzierung. In der Aufzählung der Forderung unter II.2 kommt dieser Bereich nicht vor. Dort stehen stattdessen Finanz-, Ernährungs- und Verwaltungsinfrastruktur. Wie die Kategorien am Ende zugeschnitten würden, bliebe damit der Ausgestaltung durch die Bundesregierung überlassen.
Einordnung
Der Antrag zielt auf die Datengrundlage, nicht auf neue Straftatbestände. Er verlangt keine zusätzlichen Strafen und keine neuen Befugnisse, sondern eine andere Erfassung bereits strafbarer Handlungen. Ob und in welcher Form die Polizeiliche Kriminalstatistik angepasst wird, hängt von den Beratungen im Bundestag und von der Umsetzung durch die Sicherheitsbehörden ab. Die Drucksache liegt als Vorabfassung vor und wird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Wer sich für verwandte Sicherheits- und Steuerthemen interessiert, findet weitere Beiträge: Aus den Ausschüssen – KW41/2026.
Betroffen sind Betreiber von Energie-, Wasser-, Kommunikations- und Verkehrsnetzen, die Polizeibehörden von Bund und Ländern sowie Bürgerinnen und Bürger, die auf eine stabile Versorgung angewiesen sind.
Der Antrag wurde am 6. Oktober 2026 eingebracht. Als Nächstes folgt die Zuweisung an die zuständigen Ausschüsse und deren Beratung. Danach stimmt der Bundestag im Plenum über den Antrag ab.
- KRITIS
- Kritische Infrastrukturen sind Einrichtungen, deren Ausfall die Versorgung oder die öffentliche Sicherheit erheblich beeinträchtigen würde, etwa Strom, Wasser oder Telekommunikation.
- PKS
- Die Polizeiliche Kriminalstatistik erfasst die von der Polizei registrierten und endbearbeiteten Straftaten bundesweit.
- PMK
- Politisch motivierte Kriminalität ist ein eigener Erfassungsbereich für Straftaten mit politischem Hintergrund, etwa extremistische Taten.
Was fordert der Antrag konkret?
Die Bundesregierung soll den Erfassungsstandard der Polizeilichen Kriminalstatistik so ändern, dass Sachbeschädigungen an kritischer Infrastruktur gesondert erfasst werden.
Wie werden solche Taten bisher erfasst?
Laut Antrag laufen Beschädigungen, Anschläge und Sabotage unter dem Straftatenschlüssel Sachbeschädigung. Eine eigene Kennzeichnung für kritische Infrastruktur gibt es danach nicht.
Welche Bereiche sollen unterschieden werden?
Der Antrag nennt Kommunikations-, Finanz-, Energie-, Wasser-, Gesundheits-, Ernährungs-, Verwaltungs- und Verkehrsinfrastruktur.

































































