- Zwangsgelder gegen Messstellenbetreiber wegen verfehlter Einbauquoten
- Verbraucherkosten und Einsparungen durch Smart Meter bis 2030 unklar
- 52 Fragen zu Datenschutz, Cyberangriffen und Quantencomputer-Risiken
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7751 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende vom 26. Mai 2023 schreibt einen beschleunigten Pflichteinbau intelligenter Messsysteme vor. Bis 2030 soll laut EU-Vorgaben ein signifikant höherer Verbreitungsgrad erreicht werden. Medienberichte aus dem Jahr 2026 deuten darauf hin, dass die Bundesnetzagentur Verfahren gegen Messstellenbetreiber eingeleitet hat, die die gesetzlichen Einbauquoten nicht erfüllen. Verbraucherschutzorganisationen wie der vzbv fordern zusätzlich Schadensersatzregelungen für Haushalte, bei denen eingebaute Smart Meter nicht ordnungsgemäß funktionieren.
Im Detail
Die Bundesnetzagentur vertritt öffentlich die Auffassung, dass es für Verzögerungen keine Ausreden mehr gebe und setzt auf eine konsequente Erfüllung der gesetzlichen Ausbauziele.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/7751
Der verpflichtende Einbau intelligenter Stromzähler in deutschen Haushalten und Unternehmen verläuft stockend — und die Bundesregierung sieht sich jetzt mit 52 konkreten Fragen konfrontiert. Die AfD-Fraktion hat am 26. August 2026 die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/7751 eingereicht und verlangt umfassende Auskunft über den Stand des Smart Meter-Rollouts, über Zwangsgelder, Verbraucherkosten und Sicherheitsrisiken.
Zwangsgelder und verfehlte Ausbauquoten
Laut Vorbemerkung der Fragesteller ermittelt die Bundesnetzagentur inzwischen gegen zahlreiche Messstellenbetreiber, weil diese die gesetzlich vorgeschriebenen Einbauquoten nicht einhalten. Die Behörde soll dabei teilweise Zwangsgelder angedroht haben. Die Anfrage verlangt genaue Zahlen: Wie viele Betreiber haben die Fristen verfehlt? Gegen wie viele laufen Verfahren? Wie hoch sind angedrohte und tatsächlich festgesetzte Zwangsgelder insgesamt? Diese Fragen (Nrn. 3 bis 6) zielen auf eine konkrete Bilanz des Vollzugs ab, die bislang öffentlich nicht vollständig dokumentiert ist.
Was gilt aktuell?
Das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende vom 26. Mai 2023 schreibt den beschleunigten Pflichteinbau intelligenter Messsysteme vor. Haushalte ab einem bestimmten Jahresverbrauch sowie alle Anlagen zur Stromerzeugung ab einer bestimmten Leistung müssen mit einem Smart Meter-Rollout ausgestattet werden. Bisher ist die bundesweite Verbreitung nach eigenen Angaben der Branche hinter den Zielvorgaben zurückgeblieben. Die EU verlangt bis 2030 eine deutlich höhere Abdeckungsquote; andernfalls drohen Deutschland Vertragsverletzungsverfahren.
Kosten für Verbraucher: offene Rechnung
Besonders relevant für Haushalte ist der Fragenkomplex zu den Kosten (Nrn. 8 bis 14). Die Anfrage erkundigt sich, welche Gesamtkosten bislang für Verbraucher entstanden sind, mit welchen Kosten bis 2030 zu rechnen ist und welche konkreten Einsparungen Smart Meter tatsächlich gebracht haben — und auf welcher empirischen Grundlage die Einsparpotenziale der Bundesregierung beruhen. Eine aktuelle Kosten-Nutzen-Analyse, die belegt, ob der Smart Meter-Rollout volkswirtschaftlich sinnvoll ist, soll die Bundesregierung ebenfalls vorlegen oder begründen, warum sie fehlt.
Fehlfunktionen, Störungen und Verbraucherrechte
Ein weiterer Schwerpunkt betrifft technische Probleme: Wie viele Störungsmeldungen wurden seit 2023 registriert? Wie viele Geräte mussten ausgetauscht werden? Welche Fehlertypen treten besonders häufig auf? Verbraucherschutzorganisationen wie der vzbv fordern Schadensersatzansprüche für betroffene Nutzer — die Anfrage verlangt von der Bundesregierung eine Positionierung dazu (Nrn. 15 bis 21, 34 bis 48). Gefragt wird auch, ob die Bundesregierung ein standardisiertes Entschädigungsverfahren oder eine Beweislastumkehr zugunsten von Verbrauchern bei nachgewiesenen Fehlfunktionen plant.
Datenschutz, Cyberangriffe und Quantencomputer-Risiken
Smart Meter erfassen detaillierte Daten über das Verbrauchsverhalten von Haushalten. Die Anfrage thematisiert daher auch die informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) und fragt nach bekannten Cyberangriffen auf intelligente Messsysteme sowie sicherheitsrelevanten Vorfällen seit Rollout-Beginn (Nrn. 22 bis 24). Darüber hinaus greift die Anfrage ein technologisches Zukunftsrisiko auf: Bereits 2018 wurde in der Fachliteratur beschrieben, dass Quantencomputer gängige Verschlüsselungsstandards bei Smart Metern brechen könnten. Die Fragen 49 bis 52 verlangen Auskunft darüber, ob eine Risikoanalyse vorliegt, welche kryptographischen Verfahren betroffen wären und mit welchen Kosten eine Umrüstung auf quantensichere Verfahren verbunden wäre — eine Frage, die angesichts der Lebensdauer bereits installierter Geräte an Brisanz gewinnt.
Freiwilligkeit versus Pflicht
Die Anfrage hinterfragt schließlich grundsätzlich, ob die Bundesregierung Alternativen zu einem verpflichtenden Smart Meter-Rollout geprüft hat und warum kein freiwilligeres Modell gewählt wurde (Nrn. 28, 29). Ergänzend wird nach der gesellschaftlichen Akzeptanz gefragt und danach, wie viele Verbraucher Widerspruch gegen den verpflichtenden Einbau eingelegt haben. Das Bild, das die 52 Fragen zeichnen, ist das eines Großprojekts, bei dem Zeitplan, Kosten, Technikzuverlässigkeit und Verbraucherrechte zugleich unter Druck stehen. Die Antwort der Bundesregierung wird zeigen, wie vollständig sie diese offenen Punkte beantworten kann oder will. Zum Thema Bürokratiekosten der Energiepolitik und den Digitalisierungsvorhaben im Energiesektor gibt es weitere parlamentarische Anfragen.
Weiterlesen:
Unmittelbar betroffen sind alle Haushalte und Unternehmen in Deutschland, denen der Pflichteinbau eines Smart Meters bevorsteht oder bereits vollzogen wurde. Darüber hinaus sind Messstellenbetreiber und Netzbetreiber betroffen, gegen die die Bundesnetzagentur Verfahren führt. Verbraucher, die Probleme mit fehlerhaften Geräten oder falschen Abrechnungen melden, sind ebenfalls Gegenstand der Anfrage.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/7751) ist am 28. August 2026 eingegangen und wurde dem Bundeskanzleramt zugeleitet. Die Bundesregierung soll gemäß § 104 GO-BT grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung antworten. Die schriftliche Antwort der Bundesregierung steht noch aus.
- Smart Meter-Rollout
- Der flächendeckende, gesetzlich verpflichtende Einbau intelligenter Stromzähler bei Haushalten und Unternehmen, die Verbrauchsdaten digital erfassen und übertragen.
- Postquantenkryptographie
- Verschlüsselungsverfahren, die auch gegen Angriffe durch Quantencomputer sicher sein sollen und bestehende Standards ablösen könnten.
- Messstellenbetreiber
- Unternehmen, die für den Einbau, Betrieb und die Wartung von Strom- und Gaszählern — einschließlich Smart Metern — verantwortlich sind.
Was ist der Smart Meter-Rollout?
Der verpflichtende Einbau intelligenter Strommessgeräte (Smart Meter) bei Haushalten und Unternehmen, der mit dem Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende vom 26. Mai 2023 beschleunigt werden soll.
Warum drohen Messstellenbetreibern Zwangsgelder?
Laut Vorbemerkung der Anfrage ermittelt die Bundesnetzagentur gegen zahlreiche Messstellenbetreiber, weil diese die gesetzlich vorgeschriebenen Einbauquoten verfehlt haben.
Welche Rechte haben Verbraucher bei defekten Smart Metern?
Die Anfrage thematisiert genau diese Frage und fragt die Bundesregierung, ob bestehende Rechtsansprüche ausreichend sind und ob Beweislasterleichterungen oder Entschädigungsverfahren geplant sind.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7751 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































