- 1.120 Rechtsextremisten hatten Ende 2024 eine Waffenerlaubnis
- 4.052 Schusswaffen im Nationalen Waffenregister auf Extremisten eingetragen
- 756 PMK-rechts-Delikte mit Waffenbezug im Jahr 2025 gemeldet
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7665 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Waffengesetz sieht vor, dass Personen, die als unzuverlässig gelten, keine waffenrechtlichen Erlaubnisse erhalten oder behalten dürfen. Verfassungsschutzbehörden übermitteln entsprechende Erkenntnisse an Waffenbehörden der Länder, die dann über Entzug oder Widerruf entscheiden. Der Kriminalpolizeiliche Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) erfasst Straftaten mit politischem Hintergrund einschließlich eingesetzter Tatmittel. Seit dem 1. Januar 2025 wird die Erfassung von Sprengstoff-Ereignissen in der neuen Anwendung BLAST vorgenommen, die methodisch nicht mit dem Vorgänger-System TMD vergleichbar ist.
- 1.120 — Als rechtsextremistisch eingestufte Personen mit waffenrechtlicher Erlaubnis zum 31. Dezember 2024
- 357 — Reichsbürger/Selbstverwalter mit waffenrechtlicher Erlaubnis zum 31. Dezember 2024
- 2.996 — Erlaubnispflichtige Schusswaffen im Nationalen Waffenregister auf Rechtsextremisten registriert (Stand 31.12.2024)
- 629 (2024) / 756 (2025) — PMK-rechts-Delikte mit Obertatmittel Waffe/Gefährliches Werkzeug
- 23 — Fallkomplexe mit rechtsextremistischen Schießübungen im In- und Ausland zwischen Januar 2024 und Dezember 2025
Im Detail
Nach Kenntnis der Bundesregierung besaßen zum Stichtag 31. Dezember 2024 1.120 rechtsextremistische Personen, 357 'Reichsbürger' und 'Selbstverwalter' sowie 37 Personen des Spektrums Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates waffenrechtliche Erlaubnisse.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7665, S. 2
Mehr als tausend als rechtsextremistisch eingestufte Personen durften Ende 2024 in Deutschland legal Schusswaffen besitzen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 21/7665) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor, die am 19. August 2026 vom Bundesministerium des Innern beantwortet wurde. Zum Stichtag 31. Dezember 2024 verfügten demnach 1.120 Rechtsextremisten, 357 Reichsbürger und Selbstverwalter sowie 37 Personen aus dem Bereich der verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates über waffenrechtliche Erlaubnisse.
Im Nationalen Waffenregister waren zu diesem Zeitpunkt 2.996 erlaubnispflichtige Schusswaffen auf rechtsextremistische Personen eingetragen, weitere 932 auf Reichsbürger/Selbstverwalter und 124 auf Personen des Delegitimierungsspektrums — insgesamt also über 4.000 registrierte Schusswaffen in den Händen extremistisch eingestufter Personen.
Waffenerlaubnisse: Entzug und Rückgabe 2024
Im Jahr 2024 wurden laut Bundesregierung 157 Rechtsextremisten, 191 Reichsbürgern/Selbstverwaltern und 12 Personen aus dem Delegitimierungsbereich die waffenrechtlichen Erlaubnisse entzogen oder von diesen im Zusammenhang mit staatlichen Maßnahmen freiwillig zurückgegeben. Damit wurden im gesamten Jahr 2024 rund 360 Erlaubnisse aus diesen Gruppen beendet. Zahlen für 2025 lagen der Bundesregierung zum Zeitpunkt der Antwort noch nicht vor. Eine Aufschlüsselung nach Bundesländern lehnte die Bundesregierung unter Verweis auf die föderale Ordnung ab.
PMK-rechts: Waffenbezug bei Straftaten gestiegen
Im Bereich der politisch motivierten Kriminalität von rechts (PMK-rechts) wurden 2024 insgesamt 629 Delikte mit dem Tatmittel Waffe oder gefährliches Werkzeug registriert — das entspricht 1,5 Prozent aller PMK-rechts-Straftaten. In 44 Prozent dieser Fälle (275 Fälle) handelte es sich um Gewaltdelikte. 2025 stieg die Zahl auf 756 gemeldete Fälle, was einem Anteil von 1,8 Prozent am PMK-rechts-Gesamtaufkommen entspricht. Das häufigste Untertatmittel war in beiden Jahren die Hieb- und Stichwaffe (178 Fälle 2024, 197 Fälle 2025), gefolgt von Wurfgeschossen (176 bzw. 220) und Schlaggegenständen (134 bzw. 152).
Für das Jahr 2025 führte das Bundeskriminalamt (BKA) noch keine Sonderauswertung durch, sodass detailliertere Angaben zur Auffindesituation nicht möglich sind. Eine automatisierte Unterscheidung zwischen legalen und illegalen Waffen sowie zwischen Sicherstellung und Einsatz ist im KPMD-PMK systemseitig nicht vorgesehen.
Schießübungen und Waffenfunde bei Rechtsextremisten
Zwischen Januar 2024 und Dezember 2025 wurden der Bundesregierung 23 Fallkomplexe bekannt, in denen rechtsextremistische Personen Schießübungen durchführten. In etwa der Hälfte der Fälle fanden diese in Deutschland statt. Weitergehende Angaben zu Organisationsstrukturen und verwendeten Waffen verweigerte die Bundesregierung mit Verweis auf schutzwürdige Ermittlungsinteressen.
Beim Zoll wurden 2024 insgesamt 161 Kriegswaffen, 222 Lang- und Faustfeuerwaffen sowie 399 andere Waffen sichergestellt. Im Jahr 2025 sank die Zahl der sichergestellten Kriegswaffen auf 5, was die Bundesregierung mit zwei Großsicherstellungen im Jahr 2024 erklärt. Die Zahl der anderen Waffen stieg auf 829. Ein direkter Jahresvergleich ist laut Bundesregierung fachlich nicht zulässig, da sich die Erfassungssysteme unterscheiden.
Waffen bei Straftaten gegen Geflüchtete
Die Drucksache enthält auch eine Tabelle zu Straftaten gegen Asylbewerber und Flüchtlingsunterkünfte, bei denen Schusswaffen oder ähnliche Waffen registriert wurden. Für die Jahre 2024 und 2025 listet die Bundesregierung 22 solcher Fälle auf, darunter mehrere mit Gas-, Luft- und Schreckschusswaffen sowie vereinzelt Faustfeuerwaffen und Langwaffen. Eine Unterscheidung zwischen legalen und illegalen Waffen ist auch hier automatisiert nicht möglich. Betroffen waren Orte in Bayern, Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und weiteren Bundesländern.
Zu Waffenherstellungs-, Waffenhandels- und Schießstättenerlaubnissen (Fragen 6 bis 9) sowie zu illegalen Waffentransporten (Frage 14) teilte die Bundesregierung mit, dass ihr keine entsprechenden Daten vorliegen. Auch zur Frage nach sprengstoffrechtlichen Erlaubnissen und deren Entzug fehlen vollständige statistische Grundlagen. Im Jahr 2025 wurden in der neuen Erfassungsanwendung BLAST insgesamt 147 Sprengstoffsicherstellungen verzeichnet, wobei die geänderte Methodik keinen Rückschluss auf eine tatsächliche Zunahme erlaubt.
Zu den Reichsbürgern als Phänomenbereich passt auch der Blick auf das Gewaltpotenzial dieser Gruppe: Auch im Bereich PMK-sonstige Zuordnung mit dem Oberthemenfeld Reichsbürger/Selbstverwalter wurden 2024 insgesamt 18 und 2025 insgesamt 19 Fälle mit Waffenbezug gemeldet. Weitere sicherheitspolitische Aspekte im Zusammenhang mit staatlichen Schutzpflichten beleuchtet auch der Beitrag Staatliche Schutzpflichten gegen Bahnlärm für Anwohner.
Weiterlesen:
- Gewalttat Stade: BKA erfuhr erst nach der Tat von türkischer Fahndung
- Oberschlesisches Landesmuseum: 870.000 Euro Bundesförderung umstritten
Unmittelbar betroffen sind als rechtsextremistisch, als Reichsbürger/Selbstverwalter oder dem Delegitimierungs-Spektrum zugeordnete Personen, denen Waffenerlaubnisse entzogen werden. Mittelbar betroffen ist die Allgemeinheit, insbesondere Personen in der Nachbarschaft solcher Waffeninhaber sowie Geflüchtete und Bewohnerinnen und Bewohner von Asylunterkünften, gegen die Waffendelikte aus dem PMK-rechts-Bereich gerichtet waren.
Die Bundesregierung beantwortet einen Teil der Fragen mit konkreten Zahlen, verweist bei mehreren Fragen (insbesondere 6–9, 12–14, 21–23) auf fehlende Daten oder lehnt detailliertere Angaben unter Berufung auf Staatswohl und laufende Ermittlungen ab. Eine Aufschlüsselung nach Bundesländern erfolgt trotz mehrfacher Aufforderung nicht.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Waffenbesitz Rechtsextremisten: Linke stellt 24 Fragen →
- KPMD-PMK
- Kriminalpolizeilicher Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität: Bundesweites System zur Erfassung politisch motivierter Straftaten einschließlich Tatmitteln.
- Nationales Waffenregister
- Zentrales bundesweites Register, in dem alle erlaubnispflichtigen Schusswaffen und ihre Besitzer erfasst sind.
- Reichsbürger/Selbstverwalter
- Personengruppe, die die Legitimität der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Rechtsnormen ablehnt und vom Verfassungsschutz beobachtet wird.
Wie viele Rechtsextremisten durften 2024 legal Waffen besitzen?
Zum Stichtag 31. Dezember 2024 besaßen laut Bundesregierung 1.120 als rechtsextremistisch eingestufte Personen waffenrechtliche Erlaubnisse.
Wie viele Waffenerlaubnisse wurden 2024 entzogen?
Im Jahr 2024 wurden 157 Rechtsextremisten, 191 Reichsbürgern/Selbstverwaltern und 12 Personen aus dem Delegitimierungs-Spektrum die Erlaubnisse entzogen oder von ihnen zurückgegeben.
Wie viele PMK-rechts-Straftaten mit Waffenbezug gab es 2025?
Für 2025 wurden mit Stichtag 31. Januar 2026 insgesamt 756 Fälle mit dem Obertatmittel 'Waffe/Gefährliches Werkzeug' im Phänomenbereich PMK-rechts gemeldet.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7665 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































