- CO₂-Preis 2026 liegt bei 55–65 Euro pro Tonne
- Stromimportüberschuss 2025: 21,9 Terawattstunden, doppelt so viel wie 2023
- Single-Haushalt zahlt laut Antrag 601 statt 275 Euro jährlich für Strom
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6928 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Deutschland verzeichnet seit 2022 eine schwache Wirtschaftsleistung, die von hohen Energiepreisen und international vergleichsweise hohen Unternehmenssteuern begleitet wird. Der CO₂-Preis im Europäischen Emissionshandel (ETS) und im nationalen System bewegt sich 2026 in einem Preiskorridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne. Deutschland ist nach Angaben im Antrag 2025 zum Nettoimporteur von Strom geworden, mit einem Importüberschuss von 21,9 Terawattstunden – einer Verdopplung gegenüber 2023. Die Bundesregierung hat ihrerseits ein Reformpaket vorgelegt, das unter anderem erleichterte Befristungsregeln und einen subventionierten Industriestrompreis vorsieht.
- 55–65 Euro/Tonne CO₂ — aktueller CO₂-Preiskorridor im Jahr 2026 laut Drucksache
- 21,9 Terawattstunden — Deutschlands Netto-Stromimportüberschuss 2025, doppelt so viel wie 2023
- rund 70 Prozent — Anteil von Steuern und Abgaben am Strompreis laut Antrag
- 601 Euro vs. 275 Euro — jährliche Stromkosten eines Single-Haushalts mit und ohne Steuern/Abgaben
- 2.005 Euro vs. 917 Euro — jährliche Stromkosten einer Familie mit zwei Kindern mit und ohne Steuern/Abgaben
Im Detail
Deutschland steht vor einer wirtschaftlichen Krise, da hohe Energiekosten und Steuern die Wettbewerbsfähigkeit von Industrie und Mittelstand sowie die Kaufkraft der Bürger untergraben.
— Feststellungsteil, BT-Drs. 21/6928
Hohe Energiekosten und Steuern gefährden nach Einschätzung der AfD-Fraktion den Wirtschaftsstandort Deutschland strukturell. Mit dem Antrag BT-Drs. 21/6928 vom 7. Juli 2026 fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, fünf konkrete Maßnahmen zu ergreifen – von der Abschaffung der CO₂-Bepreisung bis zur Reaktivierung von Kernkraftwerken.
Wirtschaftsstandort Deutschland: Was der Antrag diagnostiziert
Der Antrag beschreibt Deutschland als ein Land, das sich seit 2022 in einer Rezession oder an deren Rand befindet. Als Hauptursachen nennen die Antragsteller hohe Energiekosten, eine im internationalen Vergleich hohe Steuerbelastung und bürokratische Auflagen. Besonders der CO₂-Preis steht im Mittelpunkt der Kritik: Er liegt 2026 in einem Korridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne und verteuert laut Drucksache Diesel, Strom und damit letztlich alle Produkte und Dienstleistungen. Laut einem im Antrag zitierten Mercator Research Institute könnte der Preis bis 2030 auf bis zu 300 Euro pro Tonne steigen.
Konkrete Zahlen unterstreichen die wirtschaftliche Dimension: Deutschland hat sich nach Angaben im Antrag 2025 von einem Nettoexporteur zu einem Nettoimporteur von Strom gewandelt. Der Importüberschuss von 21,9 Terawattstunden entspricht in etwa dem Strombedarf Kroatiens und hat sich gegenüber 2023 verdoppelt. Beim Strompreis entfallen rund 70 Prozent auf Steuern und Abgaben, beim Dieselpreis fast 60 Prozent. Ein Single-Haushalt zahlt demnach 601 Euro statt 275 Euro jährlich für Strom, eine vierköpfige Familie 2.005 Euro statt 917 Euro.
Was gilt aktuell?
Die CO₂-Bepreisung erfolgt in Deutschland über zwei Systeme: den europäischen Emissionshandel (EU-ETS) für Industrie und Energiewirtschaft sowie das nationale Brennstoffemissionshandelssystem (BEHG), das seit 2021 Kraftstoffe für Heizung und Verkehr erfasst. Ab 2027 soll mit ETS2 ein weiteres europäisches System die Sektoren Gebäude und Verkehr einbeziehen. Die Kernkraftwerke in Deutschland wurden bis April 2023 vollständig abgeschaltet. Eine Reaktivierung ist nach geltendem Recht nicht vorgesehen.
Fünf Forderungen an die Bundesregierung
Der Antrag listet fünf konkrete Handlungsaufträge auf. Erstens soll die nationale CO₂-Bepreisung umgehend abgeschafft und der Ausstieg aus dem EU-Emissionshandel angestrebt werden. Zweitens fordert die Fraktion einen Energiemix aus Kern- und Kohlekraft: Kernkraftwerke wie Isar 2 (23,5 Terawattstunden Jahreskapazität) und Kohlekraftwerke wie RWE Neurath (2.100 Megawatt) sollen reaktiviert werden. Drittens sollen sämtliche Strom- und Energiesteuern sowie Umlagen so weit wie möglich gesenkt oder vollständig abgeschafft werden. Viertens verlangt der Antrag eine deutliche Absenkung von Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Mehrwertsteuer – mit Verweis auf die Bundestagsdrucksache 21/343. Fünftens soll die Automobilindustrie durch Deregulierung gestärkt werden, darunter die Abschaffung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, übermäßiger Berichtspflichten und der EU-Flottengrenzwerte.
Wirtschaftsstandort Deutschland im internationalen Vergleich
Als Vergleichsmaßstab zieht der Antrag andere Industrienationen heran: Frankreich deckt rund 70 Prozent seines Strombedarfs mit Kernenergie, die USA setzen zu 60 Prozent auf fossile Brennstoffe und zu 20 Prozent auf Kernkraft. Diese Mischung führe laut den Antragstellern zu günstigeren Energiepreisen und stärke die Wettbewerbsfähigkeit dieser Länder gegenüber Deutschland. Unternehmen wie BASF schrieben in Deutschland Verluste, erzielten global aber Gewinne – ein Zeichen für strukturelle Standortnachteile. Die laufende Reformdebatte in Berlin dreht sich unterdessen auch um andere Kostenbelastungen, etwa im Gesundheitsbereich.
Das bisherige Reformpaket der Bundesregierung – mit Maßnahmen wie erleichterter Job-Entfristung, erschwerter Krankschreibung oder einem subventionierten Industriestrompreis – gehe nach Ansicht der Antragsteller an den strukturellen Ursachen vorbei. Die Fraktion argumentiert, subventionierte Industriestrompreise würden den Steuerzahler mehrere Milliarden Euro jährlich kosten, ohne die zugrunde liegenden Probleme zu lösen. Zur Finanzierungsfrage öffentlicher Haushalte enthält der Antrag keine Angaben zu den Kosten der geforderten Steuer- und Abgabensenkungen.
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Betroffen sind private Haushalte durch hohe Strom- und Energiekosten, Industrieunternehmen wie BASF, die laut Antrag in Deutschland Verluste schreiben, sowie die Automobilindustrie mit hunderttausenden Beschäftigten. Der Antrag nennt explizit Single-Haushalte und Familien mit zwei Kindern als direkt durch Energieabgaben belastete Gruppen.
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Der Antrag (BT-Drs. 21/6928) wurde am 7. Juli 2026 im Bundestag eingebracht. Als nächster Schritt steht die Überweisung an den zuständigen Ausschuss an, danach folgen Ausschussberatung und abschließende Abstimmung im Plenum. Da die AfD keine Regierungsmehrheit stellt, gilt eine Annahme des Antrags als unwahrscheinlich.
- CO₂-Bepreisung
- Abgabe auf den Ausstoß von Kohlendioxid, um Anreize zur Reduktion von Treibhausgasemissionen zu schaffen. In Deutschland gilt seit 2021 ein nationales System, ergänzt durch den EU-Emissionshandel.
- ETS2
- Erweiterung des europäischen Emissionshandels auf die Sektoren Gebäude und Verkehr, tritt schrittweise ab 2027 in Kraft.
- Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
- Deutsches Gesetz, das Unternehmen ab einer bestimmten Größe verpflichtet, Menschenrechts- und Umweltstandards in ihren globalen Lieferketten zu prüfen und einzuhalten.
Was fordert der Antrag konkret?
Der Antrag fordert fünf Maßnahmen: Abschaffung der CO₂-Bepreisung, Energiemix mit Kern- und Kohlekraft, Senkung aller Energiesteuern und Abgaben, Absenkung von Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Mehrwertsteuer sowie Deregulierung der Automobilindustrie.
Welche Zahlen nennt der Antrag zur Energielage?
Laut Antrag importierte Deutschland 2025 netto 21,9 Terawattstunden Strom – doppelt so viel wie 2023. Beim Strompreis entfallen rund 70 Prozent auf Steuern und Abgaben, beim Dieselpreis fast 60 Prozent.
Welche Kernkraftwerke sollen reaktiviert werden?
Der Antrag nennt als Beispiel das Kernkraftwerk Isar 2 mit einer Jahreskapazität von 23,5 Terawattstunden sowie das Kohlekraftwerk RWE Neurath mit 2.100 Megawatt.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6928 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































