- Bundespolizeigesetz aus dem Jahr 1994 wird grundlegend reformiert
- Grüne fordern Verbot von KI-Echtzeit-Gesichtserkennung in öffentlichen Räumen
- Bis zu 50 % der Abschiebehaft-Anordnungen gelten laut Drucksache als rechtswidrig
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6996 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das geltende Bundespolizeigesetz stammt aus dem Jahr 1994. Die Bundesregierung hat in der 21. Wahlperiode einen Gesetzentwurf zur Modernisierung vorgelegt (BT-Drs. 21/3051), der sich an einem Entwurf aus der 20. Wahlperiode orientiert, diesen aber nach Einschätzung der Grünen in wesentlichen Punkten verschlechtert. Aus der 20. Wahlperiode stammende Elemente wie Antidiskriminierungsklauseln, Kennzeichnungspflicht und Errichtungsanordnung wurden gestrichen. Gleichzeitig wurden neue, weitreichende Befugnisse zur digitalen Überwachung ergänzt. Der Entschließungsantrag wurde anlässlich der dritten Beratung des Gesetzentwurfs am 7. Juli 2026 eingebracht.
- 104 Anordnungen — Quellen-TKÜ-Anordnungen im Jahr 2023 laut Bundesamt für Justiz (2022: 94), davon nur 62 tatsächlich durchgeführt.
- 55.000 Beschäftigte — Gesamtstärke der Bundespolizei, zuständig für Grenzen, Bahnhöfe und Flughäfen.
- bis zu 50 % — Anteil der Haftanordnungen in Abschiebungssachen, die von Gerichten als rechtswidrig eingestuft werden.
- 13 Forderungen — Umfang des Entschließungsantrags der Grünen mit konkreten Nachbesserungsauflagen an den Regierungsentwurf.
Im Detail
Es muss klar sein: eine Abschiebepolizei des Bundes nach dem Vorbild der United States Immigration and Customs Enforcement (ICE) wollen wir nicht.
— Begründung BT-Drs. 21/6996, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Das Bundespolizeigesetz stammt aus dem Jahr 1994 — einer Zeit ohne Smartphones, ohne KI-gestützte Gesichtserkennung und ohne die heutigen Bedrohungslagen durch Cyberangriffe und hybride Kriegsführung. Die Bundesregierung hat deshalb einen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes (BT-Drs. 21/3051) vorgelegt, der sich derzeit in dritter Beratung befindet. Dazu haben Abgeordnete der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen am 8. Juli 2026 den Entschließungsantrag BT-Drs. 21/6996 eingebracht — mit 13 konkreten Forderungen zur Nachbesserung.
Was gilt aktuell beim Bundespolizeigesetz?
Die rund 55.000 Beschäftigten der Bundespolizei handeln bislang auf Grundlage des Gesetzes von 1994. Sie sind zuständig für die Grenzsicherung, die Sicherheit an Bahnhöfen und Flughäfen sowie den Schutz von Bundesorganen. Kennzeichnungspflichten für Beamte gibt es auf Bundesebene bislang nicht — anders als in der Mehrzahl der Bundesländer, wo entsprechende Regelungen nach Darstellung der Grünen bereits seit Jahren eingeführt wurden. Auch Antidiskriminierungsklauseln fehlen im geltenden Bundespolizeigesetz.
Bundespolizeigesetz-Reform: Was die Grünen konkret fordern
Der Entschließungsantrag der Grünen listet 13 Punkte auf, an denen der Regierungsentwurf aus ihrer Sicht nachgebessert werden muss. Zentrale Forderungen sind:
Kennzeichnungspflicht und Kontrollquittungen: Polizeibeamte sollen im Dienst erkennbar sein — durch Namensschild oder individuelle Dienstnummer. Zusätzlich sollen Bürgerinnen und Bürger, die kontrolliert werden, auf Verlangen eine schriftliche Bescheinigung über die Maßnahme erhalten können. Die Grünen begründen dies mit dem Risiko diskriminierender Kontrollen (sogenanntes Racial Profiling), das besonders bei anlasslosen Kontrollen in Waffenverbotszonen oder an Grenzen bestehe.
Verbot von KI-basierter Echtzeit-Gesichtserkennung: Der Antrag verlangt, die automatische biometrische Identifikation von Personen in öffentlichen Räumen — sowohl in Echtzeit als auch rückwirkend (retrograd) — vollständig auszuschließen. Laut Drucksache bestehen dagegen erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Den KI-Einsatz zur Mustererkennung, etwa um Massenpanik zu erkennen, halten die Antragsteller hingegen für diskussionswürdig — sofern dieser zunächst wissenschaftlich unabhängig geprüft wird.
Streichung der Quellen-TKÜ: Die Befugnis zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung und zur sogenannten „Quellen-TKÜ Plus“ soll nach dem Willen der Grünen gestrichen werden. Für diese Maßnahmen wird Spähsoftware über geheimgehaltene Sicherheitslücken auf Endgeräten installiert. Laut Bundesamt für Justiz ergingen 2023 bundesweit 104 solcher Anordnungen, von denen gerade 62 tatsächlich durchgeführt wurden. Die Antragsteller werten dies als Beleg dafür, dass die Maßnahme kein notwendiges Instrument der Gefahrenabwehr sei.
Streitpunkt Abschiebehaft: 50 Prozent rechtswidrig
Besonders kontrovers ist die geplante Ausweitung der Zuständigkeit der Bundespolizei im Bereich Abschiebungen. Laut Regierungsentwurf soll die Bundespolizei künftig selbst Haftanträge für Ausreisehaft stellen dürfen — auch dann, wenn die bislang zuständige Ausländerbehörde bereits festgestellt hat, dass eine Abschiebung derzeit nicht möglich ist. Die Grünen lehnen diese Erweiterung in ihrem Entschließungsantrag ausdrücklich ab. Sie verweisen darauf, dass Gerichte bereits heute bis zu 50 Prozent der Haftanordnungen in Abschiebungssachen als rechtswidrig einstufen. In Verbindung mit der geplanten Abschaffung der Pflichtverteidigung in diesen Verfahren bestehe das Risiko, dass die Zahl rechtswidriger Haftanordnungen weiter steige.
Inhaltlich kritisieren die Antragsteller auch, dass der Regierungsentwurf wesentliche Elemente des Entwurfs aus der 20. Wahlperiode gestrichen hat: die Errichtungsanordnung als datenschutzrechtliches Kontrollinstrument, die Antidiskriminierungsklauseln sowie Regelungen zu Ausschlussgründen beim Einsatz von Vertrauenspersonen. Letzteres ist nach Einschätzung der Grünen besonders riskant: Erfahrungen aus dem Umgang mit der rechtsextremen Szene in den 1990er Jahren hätten gezeigt, dass Vertrauenspersonen die erzielten Einnahmen zum Aufbau genau jener Strukturen nutzen könnten, die eigentlich bekämpft werden sollen. Dazu dient auch der Hinweis der Grünen auf den Polizeibeauftragten des Bundes, dessen Kontrollrolle durch das neue Gesetz gestärkt werden müsste.
Das Bundespolizeigesetz berührt das tägliche Leben vieler Menschen — ob als Reisende an Bahnhöfen und Flughäfen, als Grenzpendler oder als Personen, die in Waffenverbotszonen kontrolliert werden. Welche Befugnisse die Bundespolizei dabei hat und welche rechtsstaatlichen Grenzen gelten, entscheidet sich mit der Abstimmung über den Gesetzentwurf und die vorliegenden Änderungsanträge. Das Thema rechtlicher Schutzinstrumente für verschiedene gesellschaftliche Gruppen ist auch in anderen parlamentarischen Verfahren aktuell.
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Betroffen sind alle Menschen, die im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei kontrolliert werden – also an Bahnhöfen, Flughäfen, Grenzen und beim Schutz von Bundesorganen. Besonders relevant sind die geplanten Regelungen für Geflüchtete und ausreisepflichtige Personen sowie für alle Bürgerinnen und Bürger, die öffentliche Räume mit Videoüberwachung nutzen.
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Der Entschließungsantrag BT-Drs. 21/6996 wurde am 8. Juli 2026 eingebracht und begleitet die dritte Beratung des Gesetzentwurfs zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes (BT-Drs. 21/3051, 21/6990). Die abschließende Abstimmung im Bundestag über den Gesetzentwurf und den Entschließungsantrag steht noch aus. Entschließungsanträge der Opposition werden im Regelfall mit den Stimmen der Regierungsmehrheit abgelehnt.
- Quellen-TKÜ
- Quellen-Telekommunikationsüberwachung: Behörden schleusen Spähsoftware auf Endgeräte, um verschlüsselte Kommunikation vor der Verschlüsselung abzufangen.
- Kennzeichnungspflicht
- Polizeibeamte müssen im Dienst eindeutig erkennbar sein, etwa durch Namensschild oder Dienstnummer, um im Nachhinein identifizierbar zu sein.
- Errichtungsanordnung
- Datenschutzrechtliches Kontrollinstrument, das die Behörde verpflichtet, vor dem Start automatisierter Datenverarbeitung Kernpunkte festzulegen und den Datenschutzbeauftragten vorab anzuhören.
Was ist das Bundespolizeigesetz und warum wird es reformiert?
Das Bundespolizeigesetz regelt die Befugnisse der rund 55.000 Beschäftigten der Bundespolizei. Es stammt aus dem Jahr 1994 und soll an neue Bedrohungen wie digitale Überwachung, Terrorismus und Cyberkriminalität angepasst werden.
Was kritisieren die Grünen am Regierungsentwurf?
Die Grünen bemängeln, dass der Entwurf einerseits Befugnisse stark ausbaut – etwa Quellen-TKÜ und KI-Videoüberwachung – andererseits aber Transparenzelemente wie Kennzeichnungspflicht und Antidiskriminierungsklauseln gestrichen hat.
Was ist eine Quellen-TKÜ?
Die Quellen-Telekommunikationsüberwachung erlaubt es Behörden, Spähsoftware auf Endgeräte aufzuspielen, um auch verschlüsselte Kommunikation zu überwachen. Laut Drucksache ergingen 2023 bundesweit 104 solcher Anordnungen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6996 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































