- Jährlich 2.000–3.000 mehr Zwangsversteigerungsverfahren seit 2022
- Regierung hat keine Daten zu Objektarten oder Ursachen
- Wirtschaftliches Risiko trägt laut Bundesregierung der Kreditnehmer
Hintergrund
Das Statistische Bundesamt erfasst im Statistischen Bericht zu Zivilgerichten jährlich die Zwangsversteigerungsverfahren bei den Amtsgerichten. Laut dem im August 2026 veröffentlichten Bericht ist der Geschäftsanteil seit 2022 kontinuierlich um rund 2.000 bis 3.000 Verfahren pro Jahr gestiegen. Die amtliche Statistik unterscheidet dabei nicht nach Objektart oder Ursache — etwa zwischen wirtschaftlich bedingten Zwangsversteigerungen und sogenannten Teilungsversteigerungen zur Auflösung von Eigentümergemeinschaften. Detaillierte Marktdaten liefert die privatwirtschaftliche Argetra GmbH, auf die die Fragesteller in ihrer Vorbemerkung Bezug nehmen.
- +2.000 bis +3.000 Verfahren pro Jahr — Anstieg der Zwangsversteigerungen bei den Amtsgerichten seit 2022 laut Statistischem Bundesamt.
- +8,4 Prozent — Anstieg der zur Zwangsversteigerung aufgerufenen Immobilien im ersten Halbjahr 2026 gegenüber dem Vorjahreszeitraum (laut Vorbemerkung der Fragesteller, Quelle: Argetra GmbH).
- 70 Prozent — Anteil der Wohnimmobilien an allen Zwangsversteigerungen im ersten Halbjahr 2026 (laut Vorbemerkung der Fragesteller).
- 20 Prozent — Anteil des ausstehenden Wohnimmobilienkreditvolumens, das bis 2027 refinanziert werden muss, laut Deutsche Bundesbank (zitiert in der Vorbemerkung der Fragesteller).
- 38 Cent pro km — Erhöhte Entfernungspauschale ab dem ersten Kilometer für Berufspendler als Entlastungsmaßnahme der Bundesregierung.
Im Detail
Ein Immobilienkredit birgt jedoch grundsätzlich finanzielle Risiken, denen sich ein Kreditnehmer vor der Aufnahme bewusst sein muss. Das wirtschaftliche Risiko trägt der Kreditnehmer selbst.
— Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, BT-Drs. 21/8468, 08.10.2026
Die Zahl der Zwangsversteigerungsverfahren bei deutschen Amtsgerichten steigt seit 2022 jährlich um rund 2.000 bis 3.000 Fälle. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor (BT-Drs. 21/8468, 08.10.2026). Die Bundesregierung stützt sich dabei auf den im August 2026 veröffentlichten Statistischen Bericht des Statistischen Bundesamts zu Zivilgerichten.
Was die Zwangsversteigerungs-Statistik erfasst — und was nicht
Das Statistische Bundesamt zählt die juristischen Verfahren auf Ebene der Amtsgerichte, also Neueingänge und anhängige Fälle. Es erfasst jedoch keine wirtschaftlichen Details: Weder die genaue Objektart (Einfamilienhaus, Eigentumswohnung, Gewerbeimmobilie), noch Verkehrswerte, Zuschlagsquoten oder Erledigungsarten werden ausgewiesen. Auch eine Unterscheidung zwischen einer wirtschaftlich bedingten Zwangsversteigerung wegen Zahlungsunfähigkeit und einer Teilungsversteigerung zur Auflösung einer Eigentümergemeinschaft findet nicht statt. Die Bundesregierung erklärt, keine über diese öffentlich verfügbaren Informationen hinausgehenden Erkenntnisse zu besitzen.
Zwangsversteigerungen: Ursachen und betroffene Eigentümer
Die Fragesteller hatten auf Daten der Argetra GmbH hingewiesen, wonach im ersten Halbjahr 2026 rund 70 Prozent der betroffenen Objekte Wohnimmobilien waren. Als wesentlichen Treiber benennen die Fragesteller gestiegene Finanzierungskosten: Nach Angaben der Deutschen Bundesbank müssen bis 2027 rund 20 Prozent des ausstehenden Wohnimmobilienkreditvolumens neu refinanziert werden — bei deutlich höherem Zinsniveau als zur Zeit der ursprünglichen Kreditaufnahme. Die Bundesregierung bestätigt diese Einschätzung dem Grundsatz nach, verweist jedoch darauf, dass der Kreditgeber die Kreditwürdigkeit prüfe und das wirtschaftliche Risiko beim Kreditnehmer liege.
Was gilt aktuell?
Spezifische gesetzliche Schutzvorschriften für selbstnutzende Immobilieneigentümer in der Anschlussfinanzierungsphase bestehen nicht. Das Zwangsversteigerungsgesetz regelt das Verfahren, enthält aber keine allgemeinen Aussetzungsrechte für Eigenheimbesitzer in finanziellen Schwierigkeiten. Wer seinen Kredit nicht bedienen kann, ist auf außergerichtliche Einigungen mit dem Kreditgeber oder auf Insolvenzrecht angewiesen.
Bundesregierung verweist auf bestehende Entlastungen
Auf die Frage nach konkretem Handlungsbedarf nennt die Bundesregierung eine Reihe bereits ergriffener Maßnahmen: Senkung der Stromkosten durch Bundeszuschüsse zu den Netzentgelten, Abschaffung der Gasspeicherumlage, Einkommensteuerentlastungen für Familien sowie die Erhöhung der Entfernungspauschale auf 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten Kilometer. Die Energiesteuer auf Benzin und Diesel wurde bis Ende 2026 um 14 Cent pro Liter gesenkt. Für den Wohnungserwerb stehen die Förderprogramme „Wohneigentum für Familien“ und „Jung kauft Alt“ zur Verfügung; Bausparverträge können laut Bundesregierung auch zur Umschuldung eingesetzt werden.
Einen darüber hinausgehenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf zum Schutz von Immobilieneigentümern vor Zwangsversteigerungen sieht die Bundesregierung nicht. Sie betont ausdrücklich: „Das wirtschaftliche Risiko trägt der Kreditnehmer selbst.“
Die Antwort steht im Kontext weiterer parlamentarischer Anfragen zu Wohnen und Finanzen. So hatte der Bundestag zuletzt auch die Sicherheitsfragen rund um internationale Immobilieninvestitionen in Deutschland diskutiert. Fragen zur staatlichen Förderung und Kostenverantwortung beschäftigen das Parlament auch beim Tag der Deutschen Einheit 2026.
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Betroffen sind private Immobilieneigentümer, insbesondere Familien mit laufenden Immobilienkrediten, deren Zinsbindung ausläuft und die bei der Anschlussfinanzierung höhere Raten tragen müssen. Ebenfalls betroffen sind Kreditnehmer, die infolge von Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Trennung in Zahlungsschwierigkeiten geraten.
Die Bundesregierung beantwortet die Fragen zu Entwicklung, Objektarten und Ursachen mit dem Hinweis, keine über öffentlich verfügbare Informationen hinausgehenden Erkenntnisse zu besitzen. Sie verweist vollständig auf Daten des Statistischen Bundesamts und weicht damit der inhaltlichen Bewertung weitgehend aus.
Die Kleine Anfrage ist mit der Antwort des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 8. Oktober 2026 abgeschlossen. Weiterer parlamentarischer Handlungsbedarf ergibt sich aus der Drucksache nicht; die Bundesregierung hat keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf angekündigt.
- Zwangsversteigerung
- Gerichtliches Verfahren, bei dem eine Immobilie auf Antrag eines Gläubigers versteigert wird, weil der Eigentümer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.
- Teilungsversteigerung
- Sonderform der Zwangsversteigerung zur Auflösung einer Eigentümergemeinschaft an einem Grundstück, etwa nach einer Erbschaft oder Scheidung — nicht zwingend wegen Zahlungsunfähigkeit.
- Anschlussfinanzierung
- Neue Kreditvereinbarung nach Ablauf der ursprünglichen Zinsbindungsfrist; bei gestiegenem Zinsniveau entstehen höhere monatliche Raten für den Kreditnehmer.
Wie viele Zwangsversteigerungen gibt es in Deutschland?
Laut Statistischem Bundesamt steigt der Geschäftsanteil bei den Vollstreckungsgerichten seit 2022 jährlich um rund 2.000 bis 3.000 Verfahren. Detaillierte Aufschlüsselungen nach Objektart oder Ursache erfasst die Statistik nicht.
Welche Förderprogramme gibt es für Wohneigentümer?
Die Bundesregierung nennt die Programme 'Wohneigentum für Familien' und 'Jung kauft Alt' sowie die Wohnungsbauprämie zur Kapitalbildung und die Möglichkeit, Bausparverträge zur Umschuldung zu nutzen.
Wer trägt das Risiko steigender Zinsen bei Immobilienkrediten?
Nach Auffassung der Bundesregierung trägt das wirtschaftliche Risiko — einschließlich steigender Zinsen bei der Anschlussfinanzierung — der Kreditnehmer selbst.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8468 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































