- VAE planen 40 Mrd. Euro Investitionen in Deutschland, u. a. Rechenzentren
- 245 Mio. Euro Rüstungsexporte an VAE zwischen 2023 und Oktober 2025 genehmigt
- VN-Kommission stellte im Juli 2026 Völkermordmerkmale im Sudan fest
Hintergrund
Bundeskanzler Friedrich Merz besuchte die Golfregion im Februar 2026 mit einer Wirtschaftsdelegation, in deren Rahmen u. a. eine LNG-Liefervereinbarung zwischen RWE und der staatlichen VAE-Ölgesellschaft ADNOC geschlossen wurde. Im September 2026 folgte der erste Staatsbesuch eines emiratischen Präsidenten in Deutschland; dabei wurden Investitionen von rund 40 Mrd. Euro angekündigt — zusätzlich zu einem bisherigen VAE-Engagement von 34 Mrd. Euro in Deutschland. Parallel dazu erleichterte die zum 1. April 2026 in Kraft getretene Allgemeine Genehmigung Nr. 48 des BAFA Rüstungsexporte in die VAE, indem Einzelfallgenehmigungen durch eine Sammelgenehmigung ersetzt wurden. Die VN-Untersuchungskommission stellte im Juli 2026 Völkermordmerkmale bei der Gewalt im sudanesischen El Fasher fest; im September 2026 wurde ein mit den VAE verbundenes Netzwerk zur Unterstützung der RSF-Miliz bekannt.
- 40 Mrd. Euro — angekündigtes neues VAE-Investitionsvolumen in Deutschland, angekündigt beim Staatsbesuch im September 2026
- 34 Mrd. Euro — bisheriges VAE-Investitionsengagement in Deutschland vor dem Staatsbesuch
- 245 Mio. Euro — genehmigte Rüstungsexporte an die VAE zwischen Januar 2023 und Oktober 2025
- ca. 1 Gigawatt — geplante Gesamtkapazität der in Deutschland zu errichtenden VAE-Rechenzentren
- Platz 158 von 180 — Rang der VAE im Pressefreiheitsindex von Reporter ohne Grenzen 2026
Im Detail
„dem Export von Rüstungsgütern an die Golfstaaten in der Praxis kaum noch Grenzen gesetzt werden.“
— Nahostwissenschaftler Stephan Roll, zitiert in BT-Drs. 21/8638
Rund 40 Milliarden Euro wollen die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) neu in Deutschland investieren — vor allem in digitale Infrastruktur, Rechenzentren mit etwa einem Gigawatt Gesamtkapazität, KI und Energieversorgung. Das kündigten Scheich Mohammed bin Zayed Al Nahyan und Bundeskanzler Friedrich Merz beim ersten Staatsbesuch eines emiratischen Präsidenten in Deutschland am 10. und 11. September 2026 an. Hinzu kommen bestehende VAE-Investitionen von bereits 34 Milliarden Euro. Die Fraktion Die Linke stellt in der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/8638 vom 15. Oktober 2026 insgesamt 26 Fragen zu Transparenz, Sicherheitsrisiken und den menschenrechtlichen Rahmenbedingungen dieser Partnerschaft.
VAE-Investitionen: Rechenzentren und Datensicherheit
Konkrete Angaben zu Standorten, Betreiberstrukturen und Eigentumsverhältnissen der geplanten Rechenzentren fehlen bislang öffentlich. Die Anfrage will wissen, welche emiratischen staatlichen Investmentvehikel — etwa Mubadala, ADQ oder G42 — als Eigentümer oder Kapitalgeber vorgesehen sind. Zentral ist auch die Frage, ob eine Prüfung nach dem Außenwirtschaftsgesetz (§§ 55 ff. AWV) für den Bereich kritischer Infrastruktur eingeleitet wurde und welche Rolle das BSI bei der Risikobewertung spielt. Außerdem erkundigt sich die Anfrage nach Regelungen zur Datenhoheit und Data Residency: Wie wird sichergestellt, dass Behördendaten ausschließlich in Deutschland verbleiben und kein Zugriff durch ausländische staatliche Stellen möglich ist?
VAE-Rüstungsexporte im Schatten des Sudan-Kriegs
Zwischen Januar 2023 und Oktober 2025 genehmigte die Bundesregierung Rüstungsexporte an die VAE im Wert von rund 245 Millionen Euro. Seit dem 1. April 2026 erleichtert die Allgemeine Genehmigung Nr. 48 des BAFA diese Ausfuhren zusätzlich, indem bislang erforderliche Einzelfallprüfungen entfallen. Die VN-Untersuchungskommission stellte im Juli 2026 fest, dass die Gewalt im sudanesischen El Fasher deutliche Merkmale eines Völkermords erfüllt. Im September 2026 wurde ein mit den VAE verbundenes Netzwerk bekannt, das die paramilitärische RSF-Miliz mit Waffen, Ausbildung und Söldnern versorgt haben soll. Die VAE weisen diese Vorwürfe zurück. Die Anfrage fragt, ob die Bundesregierung angesichts dieser Feststellungen die Genehmigung Nr. 48 überprüfen, aussetzen oder einschränken will — und ob sie ausschließen kann, dass deutsche Waffen über die VAE in Konfliktzonen gelangen.
Menschenrechte und Transparenz beim Staatsbesuch
Die VAE belegen laut Reporter ohne Grenzen im Pressefreiheitsindex 2026 Platz 158 von 180. Gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen werden dort strafrechtlich verfolgt, Menschenrechtsverteidiger stehen nach Angaben von Human Rights Watch unter Druck, und 2025 wurden erstmals seit 2021 wieder Hinrichtungen vollstreckt. Die Fraktion fragt, ob die Bundesregierung diese Themen beim Staatsbesuch angesprochen hat und ob sie sich im Rahmen der EU-Freihandelsverhandlungen mit den VAE für verbindliche Menschenrechtsbedingungen einsetzt. Offen ist zudem, welche der über 40 beim Staatsbesuch angekündigten Einzelvereinbarungen dem Bundestag zugänglich gemacht werden. Die Anfrage thematisiert auch ein beim Staatsbesuch unterzeichnetes Rechtshilfeabkommen in Strafsachen und erkundigt sich, ob dieses Steuerstraftaten und die Auslieferung gesuchter Personen umfasst — relevant u. a. für Finfluencer und Content-Creator, die ihren Wohnsitz in die VAE verlegt haben sollen.
Ebenfalls thematisiert die Anfrage die Rolle der VAE als Umschlagplatz für Konfliktgold sowie Risiken bei der Rohstoffdiversifizierung über die Emirate, die nach Einschätzung der Fragesteller lediglich eine zusätzliche intransparente Handelsstufe ohne echte Unabhängigkeit von chinesischen Lieferketten schaffe. Zu den außenpolitischen Aktivitäten der Bundesregierung und Fragen der Infrastrukturversorgung in Deutschland gibt es weitere parlamentarische Anfragen. Auch Innovationsberatung und Technologiepolitik sind wiederkehrende Themen im Bundestag.
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Betroffen sind Steuerzahler, die die Kosten des Staatsbesuchs mitfinanzieren, sowie Bürgerinnen und Bürger, deren Daten künftig in emiratisch betriebenen Rechenzentren verarbeitet werden könnten. Unternehmen aus der Rüstungs- und Energiebranche sind durch die veränderten Exportregeln direkt berührt. Mittelbar betroffen sind auch Personen mit Bezug zu Steuerstrafverfahren gegen Influencer und Content-Creator mit Wohnsitz in den VAE.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/8638) wurde am 15. Oktober 2026 eingereicht. Die Bundesregierung hat die Anfrage noch nicht beantwortet. Nach § 104 GO-BT ist grundsätzlich eine Antwort innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt vorgesehen; das genaue Zuleitungsdatum ist aus der Drucksache nicht ersichtlich.
- Allgemeine Genehmigung Nr. 48 (AGG Nr. 48)
- Eine vom BAFA zum 1. April 2026 eingeführte Sammelgenehmigung, die Einzelfallprüfungen bei Rüstungsexporten in die VAE ersetzt und den Export damit vereinfacht.
- Data Residency
- Rechtliches und technisches Prinzip, das festlegt, in welchem Land Daten gespeichert und verarbeitet werden dürfen.
- RSF (Rapid Support Forces)
- Paramilitärische Miliz im Sudan, der im Bürgerkrieg schwere Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen werden und die laut VN-Berichten externe Unterstützung erhält.
Was umfasst das 40-Mrd.-Euro-Investitionspaket der VAE?
Laut Drucksache soll das Geld vor allem in digitale Infrastruktur, KI, Energiesicherheit und Industrie fließen. Geplant ist u. a. der Bau von Rechenzentren mit rund einem Gigawatt Gesamtkapazität, wovon etwa 10 Mrd. Euro auf Bayern entfallen sollen.
Was ist die Allgemeine Genehmigung Nr. 48 des BAFA?
Sie trat zum 1. April 2026 in Kraft und ersetzte die zuvor erforderlichen Einzelfallgenehmigungen für Rüstungsexporte in die VAE. Kritiker sehen darin einen Wegfall der Exportkontrolle.
Was hat die VN-Untersuchungskommission zum Sudan festgestellt?
Die VN-Kommission stellte im Juli 2026 fest, dass die Gewalt in El Fasher deutliche Merkmale eines Völkermords erfüllt. Im September 2026 wurde ein mit den VAE verbundenes Netzwerk bekannt, das die RSF mit Waffen und Söldnern versorgen soll.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8638 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.




































































