- 2.768.408 Euro fließen 2026 in Berliner Demokratie-Partnerschaften
- Bund hat bisher keine Übersichten zu Letztempfängern vorgelegt
- 19 Fragen zu Kontrolle und Transparenz der NGO-Förderung seit 2016
Hintergrund
Das Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend fördert seit 2015 lokale Projekte zur Stärkung von Demokratie und zivilgesellschaftlichem Engagement. Die Förderung läuft über mehrstufige Strukturen: Kommunale Bezirksämter fungieren als Erstempfänger und leiten Mittel an lokale NGOs weiter. Für 2026 sind allein für die Berliner Partnerschaften rund 2,77 Millionen Euro vorgesehen. In früheren Anfragen (BT-Drs. 21/8005 und 21/7760) hatte die Bundesregierung nach Angaben der Fragesteller keine vollständigen Übersichten zu Letztempfängern vorgelegt.
- 2.768.408 Euro — bewilligte Förderung für die Berliner Partnerschaften für Demokratie im Jahr 2026
- 385.000 Euro — Förderung der LidiceHaus gGmbH (Bremen) aus ‚Demokratie leben!‘ für 2026
- 19 Fragen — Umfang der Kleinen Anfrage zu Förderstrukturen seit dem Haushaltsjahr 2016
- 30. September 2026 — Frist für Verwendungsnachweise der Letztempfänger für Förderungen aus 2025
Im Detail
Der Bundesregierung lägen nämlich 'keine Übersichten der Zuwendungs- und Letztempfänger vor', so die Antwort auf Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 21/8005.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/8670
Rund 2,77 Millionen Euro fließen 2026 aus dem Bundesprogramm Demokratie leben! in die Berliner Partnerschaften für Demokratie. Wer genau dieses Steuergeld erhält und wie es eingesetzt wird, ist Gegenstand der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/8670 vom 19. Oktober 2026, die die AfD-Fraktion an die Bundesregierung richtet. Im Mittelpunkt steht der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf sowie die Frage, ob die bisherige Förderpraxis ausreichend transparent und kontrolliert ist.
Was gilt aktuell beim Programm Demokratie leben!?
Das Bundesprogramm Demokratie leben! fördert lokale Projekte gegen Extremismus und für zivilgesellschaftliches Engagement. Die Mittel fließen über ein Drei-Stufen-System: Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bewilligt die Gesamtfördersummen. In Berlin übernehmen die zwölf Bezirksämter als sogenannte Erstempfänger die Mittel und geben sie an lokale NGOs als Letztempfänger weiter. Eine zwischengeschaltete Koordinierungs- und Fachstelle — selbst eine NGO — wirkt an der Vergabeentscheidung mit. Ergänzt wird die Struktur durch ein zivilgesellschaftliches Bündnis, ein Jugendforum und mindestens eine jährliche Demokratiekonferenz je Bezirk.
Genau diese Struktur steht im Fokus der Anfrage. Die Fragesteller monieren, dass die Bundesregierung in früheren Kleinen Anfragen (BT-Drs. 21/8005 und 21/7760) keine vollständigen Übersichten zu Letztempfängern vorgelegt und mehrere Teilfragen unbeantwortet gelassen hat. Laut Drucksache begründete die Bundesregierung dies damit, es lägen „keine Übersichten der Zuwendungs- und Letztempfänger vor“. Die Fragesteller verweisen darauf, dass Letztempfänger spätestens neun Monate nach Ablauf ihres Bewilligungszeitraums beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) einen Verwendungsnachweis einreichen müssen — für Förderungen aus 2025 war die Frist demnach der 30. September 2026.
Demokratie leben!: 19 Fragen zu Kontrolle und Transparenz
Die 19 Fragen der Drucksache zielen auf drei Bereiche: Finanzielle Transparenz — wer hat seit 2016 wie viel Geld aus welchem Haushaltskitel erhalten? Organisatorische Zusammensetzung — aus welchen Personen und Gruppen bestehen Koordinierungsstellen, Bündnisse, Jugendforen und Begleitausschüsse? Kontrollmechanismen — wie häufig prüft das BAFzA Verwendungsnachweise, in wie vielen Fällen wurden Rückforderungen gestellt, und wurden jemals Förderungen wegen Verstößen gegen Richtlinien gestrichen?
Für den Haushalt 2027 fragen die Fragesteller zudem, welche Mittel im Regierungsentwurf für Charlottenburg-Wilmersdorf vorgesehen sind — aufgeschlüsselt nach Erst-, Zwischen- und Letztempfängern sowie den jeweiligen Projekten. Alle Antworten werden in maschinenlesbarer Form erbeten.
Politisch relevant ist die Anfrage vor dem Hintergrund einer breiteren Debatte über staatliche NGO-Finanzierung. In der Vorbemerkung der Fragesteller wird auf eine Recherche des Nachrichtenportals Nius verwiesen, wonach ein Gründer der Antifa-Plattform „Recherche Nord“ für ein vom Bund gefördertes Bremer Meldeportal tätig gewesen sein soll. Diese Darstellung stammt ausschließlich aus der Vorbemerkung der Fragesteller und ist keine belegte Tatsache; die Bundesregierung hat sich dazu bislang nicht geäußert.
Die AfD hat das Thema NGO-Förderung durch Demokratie leben! in mehreren Wahlkreisen systematisch zum Gegenstand parlamentarischer Kontrolle gemacht. Die vorliegende Anfrage reiht sich in diese Anfragenserie ein und richtet sich gezielt auf den Bundestagswahlkreis 79. Vergleichbare Anfragen zu anderen Berliner Bezirken und zum bundesweiten Programmbereich liegen dem Bundestag bereits vor. Wie die Drucksache zeigt, sind viele der strukturellen Fragen — etwa zur Zusammensetzung von Bündnissen und Jugendforen — bislang unbeantwortet geblieben.
Einen Überblick über weitere aktuelle Drucksachen bietet die Zusammenfassung der wichtigsten Drucksachen vom 20. Oktober 2026. Zum Thema staatliche Förderstrukturen und Rechenschaftspflichten ist auch der Beitrag zu Bundeszwang nach Art. 37 GG instruktiv, der die Grenzen der Bundesaufsicht über Länderbehörden beleuchtet.
Weiterlesen:
- Schriftliche Fragen KW40/2026: 227 Antworten der Bundesregierung
- Kinder- und Jugendhilfe: Reform SGB VIII in zwei Stufen
Betroffen sind Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die das Programm finanzieren, sowie die im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf geförderten NGOs. Darüber hinaus sind die kommunalen Bezirksämter betroffen, die als Erstempfänger von Bundesfördermitteln fungieren und Rechenschaftspflichten unterliegen.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/8670) wurde am 19. Oktober 2026 eingereicht. Die schriftliche Antwort der Bundesregierung steht noch aus. Gemäß § 104 GO-BT ist grundsätzlich eine Beantwortung innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt vorgesehen.
- Letztempfänger
- Lokale Organisationen, die Fördermittel nicht direkt vom Bund, sondern über ein zwischengeschaltetes kommunales Amt erhalten und die Projekte umsetzen.
- BAFzA
- Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben ist die Bewilligungsbehörde für das Programm 'Demokratie leben!' und prüft Verwendungsnachweise.
- Verwendungsnachweis
- Pflichtdokument, mit dem Förderempfänger gegenüber der Bewilligungsbehörde nachweisen, dass Bundesmittel zweckentsprechend eingesetzt wurden.
Was ist das Bundesprogramm 'Demokratie leben!'?
Es handelt sich um ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, das lokale Demokratieprojekte und zivilgesellschaftliche Organisationen finanziell unterstützt.
Wie viel Geld fließt 2026 nach Berlin?
Laut Drucksache sieht das Ministerium für 2026 eine Förderung der Berliner 'Partnerschaften für Demokratie' in Höhe von 2.768.408 Euro vor.
Was sind Letztempfänger im Programm?
Letztempfänger sind lokale NGOs, die Fördergelder über ein kommunales Bezirksamt als Erstempfänger erhalten und damit konkrete Projekte umsetzen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8670 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.




































































