- 95,3 Millionen Datensätze im Schengener Informationssystem
- 33,9 Millionen Vorgänge im BKA-Bearbeitungssystem
- 5.916 Auskunftsersuchen von Bürgern im Jahr 2023
Polizeiliche Datenhaltung: 95 Millionen Datensätze bei BKA
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6288 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Linke erfragt regelmäßig den Umfang der polizeilichen Datenverarbeitung, da diese grundrechtserheblich ist. Aktuell plant die Bundesregierung neue digitale Ermittlungsbefugnisse für Polizeibehörden, einschließlich automatisierter Datenauswertung und KI-Tools. Das Bundeskabinett hat am 29. April 2026 entsprechende Gesetzentwürfe beschlossen.
- 95,3 Millionen — Datensätze im Schengener Informationssystem (93,3 Mio. Sachfahndungen, 2,1 Mio. Personenfahndungen)
- 33,9 Millionen — Vorgänge im BKA-Vorgangsbearbeitungssystem zum Stichtag 27. April 2026
- 11,1 Millionen — Personendatensätze im Erkennungsdienst mit Fingerabdrücken und Lichtbildern
- 8,1 Millionen — Personendatensätze von Asylsuchenden in den Fingerabdruckdateien
- 1,16 Millionen — Datensätze in der DNA-Analyse-Datei für Straftaten von erheblicher Bedeutung
Im Detail
In den polizeilichen Informationssystemen werden umfassend Daten zu polizeilichen Vorgängen verarbeitet und gespeichert.
— Vorbemerkung der Fragesteller BT-Drs. 21/6041
Das Bundeskriminalamt (BKA) führt über 95 Millionen Datensätze in polizeilichen Informationssystemen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken-Fraktion hervor. Die größte Datensammlung bildet das Schengener Informationssystem (SIS). Es umfasst 93,3 Millionen Sachfahndungen und 2,1 Millionen Personenfahndungen.
Im Vorgangsbearbeitungssystem des BKA sind zum Stichtag 27. April 2026 insgesamt 33,9 Millionen Vorgänge gespeichert. Der Erkennungsdienst führt 11,1 Millionen Personendatensätze mit Fingerabdrücken, Lichtbildern und Personenbeschreibungen. In separaten Fingerabdruckdateien sind zusätzlich 8,1 Millionen Datensätze von Asylsuchenden und sonstigen Ausländern erfasst.
Was gilt aktuell?
Polizeibehörden dürfen personenbezogene Daten nur zu bestimmten Zwecken speichern: zur Strafverfolgung, Gefahrenabwehr und Straftatenverhütung. Bei Straftaten beträgt die Speicherfrist meist fünf Jahre, bei Fahndungen gilt sie bis zur Erledigung. Nach dem Bundesdatenschutzgesetz haben Bürger das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung ihrer Daten.
Die Bundespolizei betreibt zusätzlich eigene Datenbanken. Das Fallbearbeitungssystem eFBS enthält über 36 Millionen Datensätze. Das Vorgangsbearbeitungssystem @rtus-Bund führt 3,9 Millionen Vorgänge, während die Grenzfahndungsdatei 3.541 Personenfahndungen umfasst.
Bürgerrechte und Kontrolle
2023 haben Bürger 5.916 Auskunftsersuchen beim BKA über ihre gespeicherten Daten gestellt. 3.508 Fälle haben sich ausschließlich auf das Schengener Informationssystem bezogen. Die Bundesbeauftragte für Datenschutz wurde in zehn Fällen über Datenschutzverletzungen informiert.
Die Verbunddatei ‚Innere Sicherheit‘ enthält Daten zu verschiedenen Phänomenbereichen. Dem Bereich ‚Rechts‘ sind 39.513 Personen zugeordnet, dem Bereich ‚Links‘ 11.988. Unter ‚Religiöse Ideologie‘ werden 5.746 Personen geführt, unter ‚Ausländische Ideologie‘ 5.393. Personen können dabei in mehreren Bereichen erfasst sein.
Neue Ermittlungsbefugnisse geplant
Das Bundeskabinett hat am 29. April 2026 Gesetzentwürfe für neue digitale Ermittlungsbefugnisse beschlossen. Geplant sind automatisierte Auswertungen des polizeilichen Datenbestandes. Auch die Übermittlung von Daten an Unternehmen in Drittstaaten zum Training von KI-Tools ist vorgesehen. Die Linke bezeichnet diese Ausweitung der Überwachungsbefugnisse als grundrechtserheblich.
Die polizeilichen Informationsverbünde PIAV sind in den letzten Jahren stark ausgebaut worden. Sie umfassen inzwischen Bereiche wie Cybercrime mit 1,2 Millionen Datensätzen und Eigentumskriminalität mit 2,3 Millionen. Der Bereich Schleusung/Menschenhandel führt 59.165 Datensätze. Diese Verbunddateien ermöglichen länderübergreifende Ermittlungen.
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Betroffen sind alle Personen, die in polizeilichen Verfahren erfasst wurden, sowie Asylsuchende und Ausländer durch erkennungsdienstliche Behandlung. Bürger haben Auskunfts-, Berichtigungs- und Löschungsrechte.
Die Bundesregierung hat die meisten Fragen umfassend beantwortet und verweist auf detaillierte Anlagen. Bei einigen technischen Details wird auf fehlende Datengrundlagen hingewiesen.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 03.06.2026) Linke deckt Umfang polizeilicher Datenspeicherung auf →
- PIAV
- Polizeilicher Informations- und Analyseverbund für verschiedene Kriminalitätsbereiche wie Rauschgift oder Cybercrime.
- SIS
- Schengener Informationssystem für EU-weite Fahndungen und Grenzkontrollen.
Wie viele Datensätze speichert das BKA?
Das BKA führt über 95 Millionen Datensätze im Schengener Informationssystem und weitere Millionen in anderen Datenbanken.
Können Bürger Auskunft über ihre Daten verlangen?
Ja, 2023 gingen beim BKA 5.916 Auskunftsersuchen ein. Bürger haben das Recht auf Auskunft nach dem Bundesdatenschutzgesetz.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6288 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.







































































