- 800.000 syrische Staatsangehörige leben in Deutschland
- Merz kündigte 80-Prozent-Rückkehr binnen drei Jahren an
- BAMF führt bisher kaum Widerrufsverfahren durch
Syrische Geflüchtete: Widerrufspraxis und Rückkehr-Diskussion
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6375 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Nach dem Sturz des Assad-Regimes Ende 2024 diskutiert Deutschland über die Zukunft syrischer Geflüchteter. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) kündigte an, 80 Prozent der rund 800.000 syrischen Staatsangehörigen sollten innerhalb von drei Jahren zurückkehren. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hatte bisher nur wenige Widerrufsverfahren eingeleitet und in 97 Prozent der Fälle den Schutzstatus bestätigt. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) stellte integrierten und arbeitenden Syrern eine Bleibeperspektive in Aussicht.
- 800.000 — geschätzte Zahl syrischer Staatsangehöriger in Deutschland
- 97 Prozent — Anteil der bestätigten Schutzstatus bei BAMF-Widerrufsverfahren
- 80 Prozent — geplante Rückkehrquote laut Bundeskanzler Merz binnen drei Jahren
- 21 Tage — gesetzliche Antwortfrist für Kleine Anfragen
Im Detail
Die öffentliche Ankündigung von Bundeskanzler Friedrich Merz, wonach 80 Prozent der in Deutschland lebenden syrischen Geflüchteten innerhalb von drei Jahren nach Syrien zurückkehren sollten, ist auf Kritik gestoßen und hat viele Betroffene verunsichert.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/6375
Nach dem Sturz des Assad-Regimes in Syrien Ende 2024 stellt sich für Deutschland die Frage nach dem Umgang mit rund 800.000 syrischen Staatsangehörigen im Land. Die Linke hat eine umfassende Kleine Anfrage mit 31 detaillierten Fragen zur aktuellen Asylpraxis gestellt. Diese konkretisiert die Diskussion um mögliche Rückkehrpolitik erheblich.
Merz kündigt 80-Prozent-Rückkehr an
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte öffentlich angekündigt, 80 Prozent der syrischen Geflüchteten sollten binnen drei Jahren nach Syrien zurückkehren. Diese Aussage verunsichert viele Betroffene, wie die Fragesteller in ihrer Vorbemerkung darlegen. Anders positioniert sich Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU): „Wer sich integriert und arbeitet, hat eine Bleibeperspektive.“
Was gilt aktuell?
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat bisher nur wenige Widerrufsverfahren bei syrischen Schutzberechtigten eingeleitet. In 97 Prozent der Entscheidungen wurde kein Widerruf vorgenommen. Die Behörde begründet dies mit der weiterhin instabilen Lage in Syrien, wo es nach wie vor Verfolgung gibt, außerdem Vertreibungen und gewaltsame Auseinandersetzungen.
Integration und Rückkehrperspektive
Die Fragesteller verweisen darauf, dass die Erwerbstätigenquote syrischer Geflüchteter kontinuierlich steigt. Nach den geltenden Bestimmungen der Genfer Flüchtlingskonvention sollen Vertragsstaaten „so weit wie möglich die Eingliederung und Einbürgerung der Flüchtlinge erleichtern“. Ein Widerruf des Flüchtlingsstatus steht unter dem Vorbehalt, dass sich die Lage im Herkunftsland erheblich und dauerhaft stabilisiert haben muss.
Rechtliche Hürden für Erkundungsreisen
Besonders umstritten: das Verbot von Erkundungsreisen. Die Ampelkoalition hatte verschärft, dass bei Reisen ins Herkunftsland der Verlust des Schutzstatus droht. Das Bundesinnenministerium erklärte nach Kritik zwar, eine „pragmatische Lösung“ für Syrien-Reisen ohne Rechtsänderungen zu erarbeiten. Minister Dobrindt lehnte solche Erkundungsreisen nach dem Regierungswechsel jedoch ab.
Detaillierte Statistiken gefordert
Die Linke fordert umfassende Daten zur Zusammensetzung syrischer Asylsuchender nach Religions- und Volkszugehörigkeit seit 2013. Weitere Fragen betreffen die Entscheidungspraxis des BAMF. Auch Einbürgerungszahlen, Widerrufsverfahren und die Arbeitsmarktintegration syrischer Staatsangehöriger stehen im Fokus. Besonders interessiert zeigt sich die Fraktion für die berufliche Verteilung in den 15 wichtigsten Mangelberufen Deutschlands.
Die Anfrage zeigt, dass eine mögliche Neubewertung der Schutzbedürftigkeit in jedem Einzelfall erfolgen muss. Dabei spielen auch individuelle Faktoren wie traumatische Erlebnisse eine entscheidende Rolle, ebenso die Integration von in Deutschland geborenen Kindern.
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Betroffen sind rund 800.000 syrische Staatsangehörige in Deutschland, von denen viele einen Schutzstatus besitzen. Besonders im Fokus stehen integrierte Familien mit in Deutschland geborenen Kindern sowie erwerbstätige Syrer, die in den Arbeitsmarkt integriert sind.
Die Bundesregierung hat 21 Tage Zeit, die 31 Fragen zu beantworten. Die Antwortfrist läuft bis zum 1. Juli 2026. Die Antwort wird Klarheit über die konkrete Umsetzung der angekündigten Rückkehrpolitik und den Umgang mit Widerrufsverfahren schaffen.
- Widerrufsverfahren
- Verfahren zur Überprüfung, ob ein gewährter Schutzstatus noch berechtigt ist, etwa wenn sich die Lage im Herkunftsland verbessert hat.
- BAMF
- Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entscheidet über Asylanträge und führt Widerrufsverfahren durch.
- Genfer Flüchtlingskonvention
- Internationale Vereinbarung von 1951, die die Rechte von Flüchtlingen und Pflichten der Aufnahmestaaten regelt.
Wie viele Syrer leben in Deutschland?
Laut Anfrage leben rund 800.000 syrische Staatsangehörige in Deutschland, viele mit Schutzstatus.
Was plant Bundeskanzler Merz?
Merz kündigte an, dass 80 Prozent der syrischen Geflüchteten binnen drei Jahren nach Syrien zurückkehren sollen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6375 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.





































































