- Bundeskompetenzzentrum für Gebärdensprache und Leichte Sprache geplant
- Betroffene bei Aufbau unzureichend einbezogen
- 24 Fragen zu Personalentscheidungen und Qualifikationen
Gebärdensprache-Kompetenzzentrum: Linke hinterfragt Aufbau
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6386 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Der Gesetzentwurf zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BT-Drs. 21/5140) sieht die Errichtung eines Bundeskompetenzzentrums für Deutsche Gebärdensprache und Leichte Sprache vor. Zunächst sind vier Vollzeitäquivalente vorgesehen, perspektivisch sollen zwei weitere hinzukommen. Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet Deutschland, Menschen mit Behinderung in alle sie betreffenden Entscheidungsprozesse einzubeziehen.
Im Detail
Ein zentraler Grundsatz der Behindertenrechtsbewegung lautet: ‚Nichts über uns ohne uns.' Dieser Grundsatz ist auch in Artikel 4 Absatz 3 der UN-Behindertenrechtskonvention verankert.
— Kleine Anfrage BT-Drs. 21/6386
Die Bundesregierung plant ein neues Kompetenzzentrum für Deutsche Gebärdensprache und Leichte Sprache. Die Linke-Fraktion hat am 11. Juni 2026 eine Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/6386) mit 24 detaillierten Fragen eingereicht. Diese befassten sich mit der geplanten Struktur und der Beteiligung von Betroffenen.
Das Kompetenzzentrum soll bei der Bundesfachstelle für Barrierefreiheit angesiedelt werden. Zunächst starten würde es mit vier Vollzeitäquivalenten – drei im höheren Dienst, eine im gehobenen Dienst. Perspektivisch sind sechs Vollzeitstellen geplant, so der Gesetzentwurf zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes, der die Einrichtung vorsieht.
Fragen zur Zusammenlegung
Die Linken-Abgeordneten um Sören Pellmann und Nicole Gohlke thematisierten die Zusammenlegung von Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache. Deutsche Gebärdensprache ist eine eigenständige Sprache einer sprachlichen Minderheit. Leichte Sprache dagegen stellt eine vereinfachte Form der deutschen Schriftsprache dar. Die Fraktion fragt nach möglichen strukturellen Ungleichgewichten in einem gemeinsamen Zentrum.
Die Fraktion bezieht sich auf den Grundsatz „Nichts über uns ohne uns“ der Behindertenrechtsbewegung, der in der UN-Behindertenrechtskonvention verankert ist und Deutschland zur engen Einbeziehung von Menschen mit Behinderung in alle sie betreffenden Entscheidungsprozesse verpflichtet.
Was gilt aktuell?
Bislang gibt es kein zentrales Bundeskompetenzzentrum für diese Bereiche. Deutsche Gebärdensprache ist seit 2002 als eigenständige Sprache anerkannt. Verschiedene Institutionen arbeiten bereits in beiden Bereichen, aber eine zentrale Koordination auf Bundesebene fehlt noch. Die Bundesfachstelle für Barrierefreiheit wurde 2016 eingerichtet und soll nun um das neue Kompetenzzentrum erweitert werden.
Personalfragen im Mittelpunkt
Die Anfrage behandelt schwerpunktmäßig Personalentscheidungen. Die Linke fragt, wer über die Stellenbesetzungen entscheidet. Auch welche Qualifikationen verlangt werden und ob explizit gehörlose Fachkräfte eingestellt werden sollen, ist Gegenstand der Anfrage. Die Arbeitssprache im Zentrum beschäftigt die Abgeordneten – ob Deutsche Gebärdensprache als Arbeitssprache etabliert werden soll.
Weitere Fragen betreffen die Verhinderung von „audistischen Denk- und Handlungsmustern“, einer Form der Diskriminierung gehörloser Menschen durch hörende Personen. Die Abgeordneten fragten nach verpflichtenden Fortbildungen zu Ableismus und Audismus für alle Mitarbeiter.
Die Bundesregierung muss die umfangreiche Anfrage bis zum 2. Juli 2026 beantworten. Parallel läuft das Gesetzgebungsverfahren zur Einrichtung des Kompetenzzentrums weiter, dessen Ausgang von der politischen Diskussion um die Beteiligung von Betroffenen beeinflusst werden könnte.
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Betroffen sind gehörlose Menschen als Nutzer der Deutschen Gebärdensprache sowie Menschen, die auf Leichte Sprache angewiesen sind. Beide Gruppen sollen vom neuen Kompetenzzentrum profitieren, werden aber nach Ansicht der Linken unzureichend bei der Planung beteiligt.
Die Bundesregierung hat 21 Tage Zeit, um die 24 Fragen der Linken zu beantworten. Die Antwortfrist läuft bis zum 2. Juli 2026. Parallel läuft das Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes weiter.
- Deutsche Gebärdensprache
- Eigenständige Sprache der gehörlosen Menschen in Deutschland, die seit 2002 als Sprache anerkannt ist.
- Leichte Sprache
- Speziell geregelte, sprachlich und inhaltlich vereinfachte Form der deutschen Schriftsprache für Menschen mit Lernschwierigkeiten.
Was soll das neue Kompetenzzentrum leisten?
Es soll Deutsche Gebärdensprache und Leichte Sprache fördern und bei der Bundesfachstelle für Barrierefreiheit angesiedelt werden.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6386 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.






































































