- 108-seitiges Sparpapier zu Jugendhilfe geleakt
- Kanzleramt koordiniert Arbeitsgruppe mit Ländern
- Milliarden-Einsparungen bei Sozialleistungen geplant
Jugendhilfe-Reform: Kanzleramt plant Milliarden-Einsparungen
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6281 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Am 16. April 2026 wurde durch den Paritätischen Gesamtverband ein 108-seitiges Arbeitspapier der Bundesregierung mit Sparvorschlägen öffentlich. Das Bundeskanzleramt unter Friedrich Merz hatte eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die bis zum Sommer Ergebnisse liefern sollte. Die Ausgaben in der Jugendhilfe haben sich nach Regierungsangaben in den letzten zehn Jahren verdoppelt. Der Auftrag geht auf eine Ministerpräsidentenkonferenz vom 4. Dezember 2026 zurück.
Im Detail
Die Vorschläge zielen auf radikale Einschnitte bei sozialen Unterstützungsleistungen. Individuelle Rechtsansprüche auf Schulbegleitung sollen gestrichen, dass Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen eingeschränkt […] werden.
— Paritätischer Gesamtverband laut Vorbemerkung BT-Drs. 21/6281
Die Bundesregierung hat die Existenz eines Arbeitspapiers zu Sparmaßnahmen bei Sozialleistungen bestätigt. Das Dokument umfasst 108 Seiten. Titel: ‚Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen‘. Am 16. April 2026 gelangte es durch den Paritätischen Gesamtverband an die Öffentlichkeit und enthält Kürzungsvorschläge.
Das Bundeskanzleramt unter Friedrich Merz koordiniert eine Arbeitsgruppe, die mehrere Milliarden Euro bei Kinder- und Jugendhilfe, Eingliederungshilfe und Unterhaltsvorschuss einsparen soll. Die Arbeitsgruppe hat sich mehrmals im Kanzleramt getroffen, zuletzt am 28. Mai 2026.
Wer ist beteiligt?
An der Arbeitsgruppe nehmen Vertreter von sechs Bundesländern teil: Bayern, Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen — je zur Hälfte Unions- bzw. SPD-geführt. Außerdem sind die kommunalen Spitzenverbände beteiligt. Dazu gehören Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag sowie Deutscher Städte- und Gemeindebund. Das Innen-, Finanz-, Arbeits- und Familienministerium wirken ebenfalls mit.
Was steht im Papier?
Laut Paritätischem Gesamtverband zielen die Vorschläge auf Einschnitte bei sozialen Unterstützungsleistungen. Individuelle Rechtsansprüche auf Schulbegleitung sollen gestrichen werden. Das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen soll eingeschränkt werden. Die Nachbetreuung junger Erwachsener aus der Jugendhilfe steht zur Abschaffung. Beim Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende sind ebenfalls Kürzungen vorgesehen.
Was gilt aktuell?
Derzeit haben Kinder mit Behinderungen einen individuellen Rechtsanspruch auf Schulbegleitung nach SGB VIII. Junge Erwachsene können bis zum 21. Lebensjahr Jugendhilfe erhalten. In besonderen Fällen sogar bis 27 Jahre. Das Wunsch- und Wahlrecht ermöglicht Menschen mit Behinderungen, zwischen geeigneten Angeboten zu wählen, während der Unterhaltsvorschuss Alleinerziehende ohne zeitliche Begrenzung unterstützt.
Die Bundesregierung verweist auf eine Verdoppelung der Ausgaben in der Jugendhilfe in den letzten zehn Jahren. Der Auftrag für die Arbeitsgruppe geht auf eine Ministerpräsidentenkonferenz vom 4. Dezember 2026 zurück.
Bezug zum geplanten Reformgesetz
Die Linke-Fraktion sieht bereits einzelne Vorschläge im vorliegenden Referentenentwurf des Ersten Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetzes umgesetzt. Die Bundesregierung hat sich jedoch zu den einzelnen Vorschlägen noch keine abschließende Meinung gebildet. Sie betont den unabgestimmten Charakter des Arbeitspapiers.
Externe Sachverständige waren nicht in die Arbeitsgruppe eingebunden. Weder Behindertenbeauftragte noch Kinderbeauftragte nahmen teil. Auch Vertreter nach § 4a SGB VIII blieben außen vor. Die Beratungen dauern noch an.
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Betroffen sind Familien mit behinderten Kindern (Schulbegleitung), junge Erwachsene in der Jugendhilfe-Nachbetreuung, Alleinerziehende beim Unterhaltsvorschuss sowie Menschen mit Behinderungen bei der Eingliederungshilfe.
Die Bundesregierung beantwortet die Grundfragen, weicht aber bei Details zu konkreten Vorschlägen aus und verweist auf den unabgestimmten Charakter des Papiers.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 01.06.2026)
- SGB VIII
- Achtes Sozialgesetzbuch — regelt die Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland
- Eingliederungshilfe
- Unterstützung für Menschen mit Behinderungen zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, geregelt im SGB IX
Was steht in dem geleakten Arbeitspapier?
Dutzende Vorschläge zu Sparmaßnahmen bei Kinder- und Jugendhilfe, Eingliederungshilfe sowie Unterhaltsvorschuss — laut Paritätischem Gesamtverband 'radikale Einschnitte'.
Wer ist an der Arbeitsgruppe beteiligt?
Vertreter von sechs Bundesländern, kommunale Spitzenverbände sowie Innen-, Finanz-, Arbeits- und Familienministerium unter Koordination des Bundeskanzleramts.
Wann soll das Reformgesetz kommen?
Die Überweisung des Ersten Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetzes soll nach Kabinettsbefassung im Sommer 2026 erfolgen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6281 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.







































































