- Nur 4 Abschiebungen nach Syrien trotz 11.000 Ausreisepflichtiger
- 483.724 Syrer mit Schutzstatus, aber kaum Widerrufsverfahren eingeleitet
- Gesamtschutzquote stieg 2026 von 2,1 auf 19,2 Prozent
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7477 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Nach dem Sturz des Assad-Regimes Ende 2024 entfiel für viele syrische Schutzberechtigte in Deutschland formal der ursprüngliche Schutzgrund. Das Asylgesetz (§ 73 AsylG) verpflichtet das BAMF, Schutztitel zu widerrufen, wenn sich die Lage im Herkunftsland dauerhaft verbessert hat. In den ersten fünf Monaten des Jahres 2026 wurden laut BAMF-Daten lediglich 4.681 Widerrufsprüfverfahren für syrische Schutzberechtigte neu angelegt — bei 483.724 in Deutschland aufhältigen Syrern mit Schutzstatus (Stand Ende Mai 2026). Bundeskanzler Friedrich Merz hatte anlässlich eines Treffens mit dem syrischen Übergangspräsidenten Al-Schaara eine Rückkehr von 80 Prozent der in Deutschland lebenden Syrer in drei Jahren als Zielvorgabe genannt.
- 4 Abschiebungen — Seit Ende des Assad-Regimes wurden trotz rund 11.000 vollziehbar ausreisepflichtiger Syrer in Deutschland nur 4 Personen nach Syrien abgeschoben.
- 483.724 Schutzberechtigte — So viele Syrer hielten sich laut BAMF Ende Mai 2026 mit einem Schutztitel in Deutschland auf; für sie können Widerrufsverfahren eingeleitet werden.
- 4.681 Widerrufsprüfverfahren — Nur so viele wurden in den ersten fünf Monaten 2026 neu angelegt; in lediglich 17 Prozent der überprüften Fälle wurde ein Widerruf ausgesprochen.
- 19,2 Prozent Gesamtschutzquote 2026 — Gegenüber 2,1 Prozent im Jahr 2025 stieg die Quote bei 26.595 getroffenen Entscheidungen deutlich an; darunter 3.443 Abschiebeverbote und 1.088 subsidiäre Schutztitel.
- 6.100 Rückkehrer aus Deutschland — Von 1,6 Millionen bis Mitte April 2026 insgesamt nach Syrien zurückgekehrten Personen stammten nur 6.100 aus Deutschland.
Im Detail
„Wir erwarten, wenn wieder Frieden in Syrien ist […], dass ihr auch wieder mit dem Wissen, was ihr jetzt bei uns bekommen habt, in eure Heimat zurückgeht“
— Zitat der ehemaligen Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (2016), zitiert in der Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/7477
Eineinhalb Jahre nach dem Ende des syrischen Bürgerkriegs und dem Sturz des Assad-Regimes stellt die AfD-Fraktion der Bundesregierung 33 detaillierte Fragen zur Rückkehr syrischer Staatsangehöriger aus Deutschland. Im Zentrum steht eine auffällige Diskrepanz: Während sich unter den bis Mitte April 2026 weltweit registrierten 1,6 Millionen Syrien-Rückkehrern lediglich 6.100 Personen aus Deutschland befinden, gelten hierzulande rund 11.000 Syrer als vollziehbar ausreisepflichtig — abgeschoben wurden seit Ende des Assad-Regimes jedoch nur 4 Personen.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/7477) wurde am 5. August 2026 veröffentlicht und am 6. Juli 2026 von Dr. Gottfried Curio, Dr. Bernd Baumann und weiteren Abgeordneten der AfD-Fraktion eingereicht. Die Anfrage nimmt Bezug auf BAMF-Zahlen (Ausgaben Dezember 2025 und Mai 2026) sowie auf frühere parlamentarische Anfragen, darunter BT-Drs. 21/6731.
Syrien-Rückkehr: Zahlen und aktuelle Lage
Laut BAMF-Daten, auf die die Drucksache verweist, stellten Syrer 2025 mit 23.256 Erstanträgen die zweitgrößte Nationalität unter den Asylbewerbern; in den ersten fünf Monaten 2026 kamen weitere 4.482 Erstanträge hinzu. Von den 2025 getroffenen 25.293 Entscheidungen über syrische Asylanträge fielen lediglich 2,1 Prozent positiv aus. Im laufenden Jahr 2026 stieg die Gesamtschutzquote bei bereits 26.595 Entscheidungen auf 19,2 Prozent — davon entfielen 3.443 auf Abschiebeverbote und 1.088 auf die Gewährung subsidiären Schutzes. Die Fragesteller fragen nach den Gründen für diesen Anstieg, obwohl sich die Lage in Syrien aus ihrer Sicht weiter stabilisiert habe. Noch offen sind 34.790 Asylverfahren syrischer Antragsteller, was 54,9 Prozent aller anhängigen BAMF-Verfahren entspricht.
Widerrufsverfahren: Wenige Einleitungen, niedriger Widerrufssatz
Ein Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der Widerrufspraxis beim Schutzstatus. § 73 Absatz 1 und 2 des Asylgesetzes verpflichtet das BAMF zwingend zum Widerruf, wenn sich die Lage im Herkunftsland dauerhaft so verbessert hat, dass eine Rückkehr möglich ist. In den ersten fünf Monaten des Jahres 2026 wurden jedoch lediglich 4.681 Widerrufsprüfverfahren für syrische Schutzberechtigte neu angelegt — bei 483.724 in Deutschland aufhältigen Syrern mit Schutzstatus (Stand Ende Mai 2026). In nur 17 Prozent der überprüften Fälle sprach das BAMF tatsächlich einen Widerruf aus. Die Fragesteller erkundigen sich konkret, warum Widerrufsverfahren bislang lediglich anlassbezogen und nicht systematisch eingeleitet werden.
Abschiebungen scheitern an Passersatzpapieren
Ein zentrales Hindernis für Abschiebungen nach Syrien ist laut Drucksache die Weigerung der syrischen Regierung, Passersatzpapiere für abzuschiebende Personen auszustellen. Ein syrischer Regierungsvertreter bezeichnete die in Deutschland lebenden Syrer nach Angaben der Fragesteller als „strategische Ressource“ und lehnte Zwangsabschiebungen pauschal ab. Die Anfrage fragt, welche Maßnahmen die Bundesregierung ergriffen hat, um diese Kooperation zu erreichen, und ob künftige Zahlungen an Syrien an die Rücknahmebereitschaft geknüpft werden sollen. Seit Regierungsantritt im Mai 2025 wurden trotz der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Wiederaufnahme von Abschiebungen nach Syrien insgesamt erst vier Personen dorthin zurückgeführt.
Was gilt aktuell?
Derzeit entscheidet das BAMF über syrische Asylanträge auf Basis einer Einzelfallprüfung. Widerrufsverfahren werden nach Angaben in der Drucksache weiterhin überwiegend nur anlassbezogen eingeleitet, etwa bei unerlaubter Heimreise oder Straffälligkeit. Der Koalitionsvertrag der amtierenden Bundesregierung sieht zwar die Wiederaufnahme von Abschiebungen nach Syrien vor, doch fehlt es bislang an der hierfür notwendigen Kooperation der syrischen Behörden bei der Ausstellung von Reisedokumenten. 492.000 Syrer beziehen laut Drucksache aktuell Grundsicherung in Deutschland. Syrer stellten 2024 mit 115.000 Tatverdächtigen die größte Gruppe unter ausländischen Tatverdächtigen (Polizeiliche Kriminalstatistik 2024).
Die 33 Fragen der Anfrage umfassen auch Themen wie die Nettozuwanderung von Syrern, die aktuelle Aufenthaltsstatusverteilung, die Zahl freiwilliger Ausreisen mit und ohne Rückkehrförderung, die BAMF-interne Personalplanung für Widerrufsverfahren sowie deutsche Zahlungen an die syrische Regierung und unabhängige Projektträger in Syrien.
Zum Thema Abschiebungen und Rückkehrdruck nach Syrien hatte die Bundesregierung zuletzt auf Schriftliche Fragen (BT-Drs. 21/6731) geantwortet; die vorliegende Anfrage setzt diese Befragungsreihe fort. Weitere parlamentarische Vorgänge zu Sicherheits- und Migrationsfragen finden sich etwa bei den 58 GBA-Verfahren wegen Spionage und Sabotage in fünf Jahren oder bei der Debatte um verweigerte Auskünfte zum Verfassungsschutz. Fragen zur inneren Sicherheit und staatlichen Überwachung beleuchtet auch der Beitrag zum geplanten Verfassungsschutz-Referentenentwurf.
Weiterlesen:
- Spionage und Sabotage: 58 GBA-Verfahren in fünf Jahren
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- Der Überwachungsstaat kommt durch die Hintertür
Direkt betroffen sind rund 1,3 Millionen Syrer in Deutschland, darunter 483.724 Personen mit einem laufenden Schutzstatus sowie rund 11.000 vollziehbar ausreisepflichtige Syrer. Zudem sind Kommunen und Ausländerbehörden von einem möglichen Anstieg der Widerrufs- und Abschiebungsverfahren betroffen, ebenso Verwaltungsgerichte, die im Falle von Klagen gegen Widerrufe zuständig wären.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/7477) wurde am 5. August 2026 veröffentlicht. Die gesetzliche Antwortfrist für die Bundesregierung beträgt 21 Tage ab Einreichung, die Frist läuft bis zum 26. August 2026. Nach Eingang der Antwort wird diese als eigene Drucksache veröffentlicht.
- Widerrufsverfahren (AsylG § 73)
- Verfahren, in dem das BAMF prüft, ob ein erteilter Schutzstatus wegen dauerhafter Verbesserung der Lage im Herkunftsland zu widerrufen ist. Bei positivem Befund entfällt der Aufenthaltstitel.
- Subsidiärer Schutz
- Schutzstatus unterhalb der Flüchtlingsanerkennung: Er wird gewährt, wenn im Herkunftsland ernsthafter Schaden droht (z. B. durch bewaffneten Konflikt), aber keine individuelle politische Verfolgung nachgewiesen wird.
- Vollziehbar ausreisepflichtig
- Personen, deren Aufenthalt in Deutschland rechtlich beendet ist und die das Land verlassen müssen — entweder freiwillig oder per Abschiebung.
Wie viele Syrer sind seit Ende des Assad-Regimes abgeschoben worden?
Laut Drucksache wurden seit dem Ende des Assad-Regimes insgesamt nur 4 Syrer nach Syrien abgeschoben, obwohl rund 11.000 Syrer in Deutschland als vollziehbar ausreisepflichtig gelten.
Was ist ein Widerrufsverfahren beim BAMF?
Das BAMF kann einen erteilten Schutzstatus widerrufen, wenn sich die Lage im Herkunftsland dauerhaft so verbessert hat, dass ein sicherer Aufenthalt dort wieder möglich ist — § 73 AsylG schreibt dies zwingend vor.
Warum werden Abschiebungen nach Syrien erschwert?
Ein zentrales Hindernis ist laut Drucksache die Weigerung der syrischen Regierung, Passersatzpapiere für abzuschiebende Personen auszustellen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7477 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































